Bestand

Moers, Regierung AA 0076 (Bestand)

Organisation, Beamte und Edikte; Verwaltungs- und Rechnungssachen, Grenzangelegenheiten, Kirchen-, Schul- und Armensachen, Justizsachen, Familiensachen und Güterwesen, Deich- und Stromsachen

Form und Inhalt: Organisation der Verwaltungsbehörden des Landes Moers

In der oranischen Zeit bis 1702 war der oberste Verwaltungsbehörde des Landes ein Kollegium, das als "Drost und Beamte" bezeichnet wurde. Der höchste Beamte war der Landdrost, der zugleich Gouverneur war. Ferner gehörten dazu: Der Appellationskommissar, der Schultheiß des Hauptgerichts, Landrentmeister und Fiskal. Ihre Kompetenz erstreckte sich auf die Regalien des Landesherrn, Hoheits- und Regierungssachen sowohl in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten, ferner alle Kammersachen. Die Akten aus dieser Zeit bilden den Bestand "Oranisch-moersisches Aktenarchiv" (AA 0073).

Für die Lehnsachen bestand zur oranischen Zeit eine Lehnkammer unter dem Landdrosten als Lehnstatthalter mit einigen so genannten Paribus Curiae und dem Landrentmeister als Lehngreffier. Unter die Lehnkammer gehörten auch die freie Reichsherrlichkeit Hörstgen und die Herrlichkeit Ossenberg. Seit etwa 1723 trat an die Stelle der Lehnkammer das Lehndepartement der preußischen Regierung zu Moers. Die Akten aus der oranischen Zeit sind mit denen aus der preußischen unter dem Bestand "Moers, Lehen" (Generalia und Specialia; AA 0074 und AA 0075) vereinigt.

Als Moers 1702 an Preußen fiel, wurde das Kollegium von "Drost und Beamten" übernommen, aber später um 2 Mitglieder vermehrt und seit 1723 als "Regierung" bezeichnet. Diese bestand sowohl 1725 wie 1740 aus dem Präsidenten, der zugleich Landdrost war, dem Vizepräsidenten, vier Regierungsräten, von denen zwei seit 1724 zur Kammerdeputation kommittiert waren, und einem Archivar und Sekretär. Wie bereits Drost und Beamte konkurrierend mit dem Hauptgericht in einzelnen an sie verwiesenen Prozessen Recht sprachen, so übte auch die Regierung eine gewisse Rechtspflege.

Einschneidend wirkte hier die Coccejische Justizreform von 1749. Durch sie wurde die gesamte Justiz, die bisher das Hauptgericht für das Land Moers ausübte, der Regierung übertragen (vgl. den Immediatbericht Coccejis: Acta Borussica, Behördenorganisation VIII, S. 499 ff.). Die Prozesse nach 1749 sind daher unter den Akten der Justizabteilung (IV) der Regierung zu suchen, die vorhergehenden zum weitaus größten Teil unter den Akten des Hauptgerichts (Abt. II des Hauptgerichts).

Die Kammersachen wurden anfänglich von der Landesregierung unentgeltlich versehen, nach dem Reglement für die preußischen Amtskammern vom 30. Mai 1717. Im Jahre 1724 wurde eine der Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve unterstellte moersische Kammerdeputation bestellt, zu ihr wurden die moersischen Hof- und Regierungsräte Müntz und Blechen ernannt. Dieselben waren ständig in Moers, hatten aber Sitz und Stimmen in der klevischen Kammer und sollten in beständigen Konnex mit derselben bleiben (Vgl. Acta Borussica a.a.O. IV, S. 551, 568 ff., 798 ff.). Da die klevische Kammer die Oberleitung behielt, ist dieser Teil der moersischen Kammerakten seiner Provenzienz nach Akten der klevischen Kammer.

Im Jahre 1765 wurde die moersische Kammerdeputation mit der geldrischen Kriegs- und Domänenkommission zu einer für beide Lande gemeinsamen "Geldern-Moersischen Kriegs- und Domänenkammer" in Moers vereinigt. Doch wurde dieselbe bereits 1770 wieder aufgehoben und für Moers der Zustand von 1765 wiederhergestellt (Vgl. Kammerdeputation Moers, Akt 1).
Unter der Aufsicht der Kammer stand die Rentei der moersischen Domänen, die an einen Hauptpächter verpachtet wurde, und die Stadt Moers. Die unter "Stadt Moers" vereinigten Akten sind solche städtischer Provenienz. Dieselben sind wahrscheinlich von der Kammer, deren Aufsicht die Stadt unterstand, eingezogen worden und auf diese Weise mit den Kammerakten ins Staatsarchiv gelangt (vgl. Bestand RW 1030 / Findbuch 130.33.00); der weitaus größte Teil der Akten städtischer Provenienz beruht noch jetzt im Stadtarchiv in Moers.

Quellen dazu:
Acta Borussica Behördenorganisation VI I S. 471/73 - Regierung Moers, Nr. 7: Historisch-statistische Beschreibung des Landes 1725. - Regierung Moers, Nr. 17 (Altsignatur). - Immediatbericht Coccejis in Acta Borussica, Behördenorgan. VIII, 499 ff. - Acta Borussica a. a. O. IV, S. 551, 568 ff., 798 ff. - Kammerdeputation Moers, Akt 1. - Eine Übersicht über die Arbeitsgebiete der Regierung von 1796 siehe Regierung Moers, Nr. 42.

Vgl. im übrigen Oediger, Bd. 1, S. 312 f.

Die Einzelaufnahme der Schriftstücke in den Akten Regierung Moers, Nr. 1488 und Nr. 1503-1505 (vgl. Altfindbuch 103.07.3, S. 3-5) wurde im September 2017 von der Praktikantin Antonia Riedel M. A. durchgeführt.

Bestandssignatur
AA 0076 105.00.02/1
Umfang
1802 Einheiten; 314 Kartons; 1776 Einheiten; 314 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.5. Moers >> 1.1.5.4. Regierung Moers

Bestandslaufzeit
1372-1911

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1372-1911

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