Urkunden

Kaiser Maximilian II. verbietet auf Bitten der Ratsführung der Reichsstadt Schwäbisch Hall deren Bürgern hohen oder niederen Standes die Anrufung des kaiserlichen Kammergerichts gegen stadtgerichtliche oder Ratsentscheide bis zu einem Streitwert von 200 fl und erklärt zugleich alle künftigen in solchen Fällen durch genanntes Gericht in Unkenntnis vorliegenden Privilegs dennoch angenommenen oder verhandelten Appellationen und die darin ergangenen Bescheide von vornherein für nichtig und kraftlos.

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 U 2650
Alt-/Vorsignatur
102
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Wien

Siegler: Der Aussteller

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: 1 Siegel anhängend

Kontext
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1501-1600
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher

Laufzeit
1567 Mai 12

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 07:59 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1567 Mai 12

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