Urkunden
Kaiser Maximilian II. verbietet auf Bitten der Ratsführung der Reichsstadt Schwäbisch Hall deren Bürgern hohen oder niederen Standes die Anrufung des kaiserlichen Kammergerichts gegen stadtgerichtliche oder Ratsentscheide bis zu einem Streitwert von 200 fl und erklärt zugleich alle künftigen in solchen Fällen durch genanntes Gericht in Unkenntnis vorliegenden Privilegs dennoch angenommenen oder verhandelten Appellationen und die darin ergangenen Bescheide von vornherein für nichtig und kraftlos.
- Archivalientitel
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Namens Kaiser Maximilians II. bestätigen Graf Wilhelm zu Oettingen, Kammerrichteramtsverwalter, und die Urteiler des Reichskammergerichts, dass Dr. Malachias Ramminger, bevollmächtigter Prokurator der Reichsstadt Schwäbisch Hall, ihnen das der Stadt am 12. Mai 1567 gewährte kaiserlichen Gerichtsprivileg de non appellando insinuiert hat.
- Signatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 186 U 2682}
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Wien
Siegler: Der Aussteller
Überlieferungsart: Insert
- Kontext
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Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher >> Urkunden >> 1501-1600 >> Namens Kaiser Maximilians II. bestätigen Graf Wilhelm zu Oettingen, Kammerrichteramtsverwalter, und die Urteiler des Reichskammergerichts, dass Dr. Malachias Ramminger, bevollmächtigter Prokurator der Reichsstadt Schwäbisch Hall, ihnen das der Stadt am 12. Mai 1567 gewährte kaiserlichen Gerichtsprivileg de non appellando insinuiert hat.
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186 Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher
- Laufzeit
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1567 Mai 12
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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19.04.2024, 08:07 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1567 Mai 12
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