Bestand

Verfahrensakten von Gerichten der Reichswehr und Wehrmacht (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfahrensakten der Gerichte der Reichswehr und Wehrmacht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wurden früh nach Kriegsende vom Personenstandsarchiv II des Landes Nordrhein-Westfalen, der späteren Zentralnachweisstelle (ZNS) des Bundesarchivs gesammelt. Die auf dem Gebiet der DDR befindlichen Verfahrensakten wurden im Militärarchiv der DDR verwahrt und Mitte der 1990er von der ZNS übernommen. Im Jahr 2005 wurden die Verfahrensakten schließlich von der Abt. Militärarchiv übernommen und bilden dort den Bestand Pers 15. Die Überlieferung ist unvollständig. Große Bereiche gingen im Krieg verloren.

Die von den Gerichten geführten Sachakten, insbesondere die gemäß den entsprechenden Vorschriften zu führenden Listen bilden den Bestand RW 60.

Bestandsbeschreibung: Bereis bis 1920 hatte für Soldaten eine eigene Gerichtsbarkeit bestanden, ab 1900 mit dem Reichsmilitärgericht als oberster Instanz. Mit Gesetz vom 17. August 1920 war am 1. Oktober 1920 diese eigenständige Militärgerichtsbarkeit aufgehoben und das Reichsmilitärgericht aufgelöst worden. Mit Gesetz vom 12. Mai 1933 wurde die Wiedereinführung einer Militärgerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 1934 beschlossen, es folgte am 4. November 1933 das Einführungsgesetz für die der Militärgerichtsbarkeit zugrundeliegende Militärstrafgerichtsordnung (es handelte sich um eine geänderte Fassung der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898). Das am 20. Juni 1872 eingeführte Militärstrafgesetzbuch hatte als Sonderstrafrecht für die armeeinternen Bedürfnisse weitergegolten und zwischenzeitlich mehrere Änderungen erfahren. Es folgte am 27. November 1934 die Verabschiedung der Strafvollstreckungsvorschrift für Reichsheer und Reichsmarine.

Mit Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit am 1. Januar 1934 wies diese folgende Hierarchie auf:

- zuoberst in der Funktion als zentrales, übergeordnetes Militärgericht: das Reichsgericht

- Gerichtsherren 2. Instanz Reichsheer: Oberbefehlshaber der Gruppen 1 und 2

- Gerichtsherren 1. Instanz Reichsheer: Befehlshaber in den Wehrkreisen I bis VII

- Gerichtsherren 2. Instanz Reichsmarine: Flottenchef; Chef der Marinestation Ostsee; Chef der Marinestation Nordsee

- Gerichtsherren 1. Instanz Reichsmarine: Befehlshaber der Linienschiffe; Befehlshaber der Aufklärungsstreitkräfte; Inspekteur des Bildungswesens der Marine; Inspekteur der Marineartillerie

Ein wesentliches Kennzeichen der Militärgerichtsbarkeit war die Verbindung von Gerichtsgewalt und militärischer Befehlsgewalt. Die hierzu bestimmten Befehlshaber und Kommandeure waren als Gerichtsherren tatsächlich jeweils Herr des Verfahrens an ihren jeweiligen Gerichten. Sie ordneten die Untersuchung an, ließen sie durchführen, stellten ggf. Verfahren wieder ein, erließen Strafverfügungen, verfügten Anklagen, beriefen und besetzten das Gericht, bestimmten die Anklagevertretung und ¿ soweit vorgesehen ¿ den Verteidiger. Unterstützt wurden sie hierin von eigenen Militärjustizbeamten und Militärrichtern.

Bei den Gerichten des Heeres ging am 1. Januar 1935 die Funktion der Gerichtsherren 2. Instanz von den Oberbefehlshabern der Gruppen auf die Befehlshaber in den Wehrkreisen über, die Gerichtsbarkeit der Oberbefehlshaber der Gruppen entfiel. Gerichtsherren 1. Instanz wurden die Kommandeure der Divisionen. Neu eingeführt wurden als disziplinar für die Heeresgerichte zuständige Stellen die Dienstaufsichtsbezirke I bis III (später 1 bis 6).

Mit Bestehen der Luftwaffe ab dem 1. März 1935 übernahmen zunächst Gerichte des Heeres und der Marine die entsprechenden Aufgaben in der Luftwaffe. Ab dem 1. November 1935 bestanden jedoch eigene Gerichte der Luftwaffe:

- Gerichte 2. und 1. Instanz der Luftwaffe in den Luftkreisen I bis VI

Am 5. Oktober 1935 erging schließlich die Strafvollstreckungsvorschrift für die Wehrmacht.

Am 1. Dezember 1935 wurde die Rechtsabteilung des Wehrmachtamtes im Reichskriegsministerium in Wehrmachtrechtsabteilung (WR) umbenannt und unterstand nun als die Militärgerichtsbarkeit beaufsichtigendes Organ direkt dem Reichskriegsminister.

Als Anhalt für die Wehrmachtgefängnisse wurden die am 15. April 1936 zunächst für Torgau erlassenen "Vorläufigen Richtlinien für die Regelung des Dienstbetriebes beim Militärgefängnis Torgau" verwendet.

Am 27. Mai 1936 wurden die Gerichte der Luftwaffe in den Luftkreisen umbenannt, jeweils in ein Luftwaffenobergericht 2. Instanz und ein Luftwaffengericht 1. Instanz.

Entsprechend dem hierzu am 26. Juni 1936 ergangenen Gesetz erfolgte am 1. Oktober 1936 die Errichtung des Reichskriegsgerichtes als oberster Gerichtshof der Wehrmacht, das das Reichsgericht in dieser Funktion ablöste.

Am 26. Januar 1937 erging die Reichsdienststrafordnung als besonderes Strafrecht für die Beamten, die gemäß Verordnung vom 24. Juni 1937 auch auf die Wehrmachtbeamten anzuwenden war und damit auch die Militärrichterdienststrafordnung vom 14. März 1934 außer Kraft setzte.

Am 4. Dezember 1937 wurde als Strafvollstreckungsvorschrift die "Vorschrift für den Vollzug von Freiheitsstrafen und anderer Freiheitsentziehung in der Wehrmacht" erlassen. Am 1. Juli 1938 folgte die Gnadenordnung für die Wehrmacht.

Die Militärgerichtsbarkeit der Luftwaffe erfuhr am 1. April 1939 eine Neuorganisation.

Gerichte 2. Instanz waren nun:

- die Luftwaffenobergerichte Berlin, Braunschweig, München, Königsberg und Wien; Gerichtsherren 2. Instanz (insg. 7) bei diesen Gerichten waren die beiden Generale der Luftwaffe bei den Oberbefehlshabern von Heer und Marine (Berlin), die Chefs der Luftflotten 1 (Berlin), 2 (Braunschweig), 3 (München) und 4 (Wien), sowie der Kommandierende General der Luftwaffe in Ostpreußen (Königsberg)

Gerichte 1. Instanz waren:

- die Luftwaffengerichte Berlin, Dresden, Breslau, Greifswald, Hannover, Braunschweig, Münster, München, Nürnberg, Wiesbaden, Königsberg, Wien, Kiel und Rostock;

Gerichtsherren 1. Instanz (insg. 21) bei diesen Gerichten waren die Kommandeure der Luftgaue III (Berlin), IV (Dresden), VIII (Breslau), XI (Hannover), VI (Münster), VII (München), XIII (Nürnberg), XII (Wiesbaden), I (Königsberg) und XVII (Kiel), sowie die Kommandeure der Fliegerdivisionen 1 und 7 (Berlin), 2 (Dresden), 4 (Braunschweig), 3 (Münster), 5 (München), 6 (Wiesbaden), der Kommandeur der Luftwaffen-Lehr-Division (Greifswald), der Höhere Kommandeur der Festungs-Flak-Artillerie III (Wiesbaden), der Führer der Seeluftstreitkräfte (Kiel) und der Höhere Flieger-Ausbildungs-Kommandeur 2 (Rostock)

Bereits am 17. August 1938 war die Kriegssonderstrafrechtsverordnung ("Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz") unterzeichnet worden. Nachdem die Verkündung zunächst ausgesetzt blieb, wurde sie schließlich am 26. August 1939 in Kraft gesetzt. Sie brachte im wesentlichen für Kriegszeiten neu die besonderen Straftatbestände Spionage, Freischärlerei und Zersetzung der Wehrkraft. Die Militärstrafgerichtsordnung schließlich wurde mit Wirkung vom 26. August 1939 durch die Kriegsstrafverfahrensordnung vom 17. August 1938 ersetzt. Hierdurch entfielen die Oberkriegsgerichte und damit die Berufungsinstanzen. Am 1. November 1939 erging eine Ergänzung zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung, mittels derer die Berufung von Standgerichten (in dringenden Fällen und ohne sachliche Beschränkung) durch die Truppe (Kommandeure von Regimentern oder selbständigen Bataillonen usw.) geregelt wurde.

Am 10. Oktober 1940 wurde eine (im wesentlichen vereinfachte) Neufassung des Militärstrafgesetzbuches verkündet. Am 15. Juli 1941 wurde die Marinerechtsabteilung im Marinewehramt als selbständige Abteilung dem Allgemeinen Marinehauptamt unmittelbar unterstellt.

Mit Verfügung vom 20. August 1942 ging die Zuständigkeit bei Vergehen gegen die §§1 und 2 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei vom 20. Dezember 1934 sowie bei Verbrechen gegen §5 Abs.1 Nr.1 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung betr. Zersetzung der Wehrkraft beim Feldheer auf die für die Beschuldigten zuständigen Armeeoberbefehlshaber (bzw. Befehlshaber mit entsprechenden gerichtsherrlichen Befugnissen) und beim Ersatzheer auf den Wehrmachtkommandanten von Berlin über.

Am 21. Juni 1943 erging ein Erlaß zur Bildung eines zentralen Sonderstandgerichts für die Wehrmacht, das im Schnellverfahren politische Straftaten aburteilen sollte, die sich gegen das Vertrauen in die politische oder militärische Führung richteten und eine Todes- oder Zuchthausstrafe erwarten ließen. Als Gerichtsherr fungierte Hitler, der diese Funktion auf den Chef des OKW übertragen konnte. Das Sonderstandgericht wurde dem Reichskriegsgericht als besonderer Senat angegliedert.

Mit Befehl vom 11. April 1944 erfolgte die Errichtung des Zentralgerichts des Heeres mit dem Wehrmachtkommandanten von Berlin als Gerichtsherrn. Es übernahm vom Gericht des Wehrmachtkommandanten von Berlin die Zuständigkeit für die politischen Strafsachen, die Strafsachen wegen widernatürlicher Unzucht, die Korruptionsfälle von besonderer Bedeutung, die Fahndungssachen, durch besondere Anordnungen zugewiesene Sachen und die Entscheidungen über Wiederaufnahme eines Verfahrens.

Bei den Verfahrensakten in diesem Bestand handelt es sich um die bei Gerichten der Wehrmacht entstandenen förmlichen Gerichtsakten, bzw. im Einzelfall auch um Fragmente derselben. In der Regel stellt jede Verfahrensakte die Akte zu einem Verfahren gegen einen Beschuldigten dar, es gibt jedoch auch Verfahrensakten zu mehreren Beschuldigten gleichzeitig sowie vereinzelt statt einer Verfahrensakte lediglich ein auf ein bestimmtes Verfahren bezogenes Einzeldokument. Es ist keineswegs von einer vollständigen Überlieferung der wehrmachtgerichtlichen Unterlagen auszugehen. Im Einzelfall können Anfragen aufgrund erheblicher kriegsbedingter Aktenverluste selbst zu anderweitig nachgewiesenen Verfahren erfolglos bleiben.

Ausgehend von Ordnungsmaßnahmen sowohl in der ZNS als auch im seinerzeitigen Militärarchiv der DDR lassen sich für zwei größere Aktenkomplexe quantitative Differenzierungen treffen. Zu 76.074 Verfahrensakten ist über eine Datenbank das jeweilige Strafmaß abfragbar. Es liegen in diesem Bereich vor:

Strafmaß Umfang in Akten

Tod 1350

Zuchthaus 2596

Gefängnis 39.363

Straflager 1342

Festungshaft 102

Arrest 16.629

Bewährungseinheit 3199

Freispruch 2472

Abgabe an Gestapo 9

Reststraferlaß / Tapferkeit vor dem Feind 127

Geldstrafe 3616

Verjährt eingestellt 5158

Begnadigung 12

Sonstiges (Heil- oder Pflegeanstalt, Unterhaltszahlung u.a.) 99

Weitere 48.873 Verfahrensakten aus dem Militärarchiv der DDR sind nach Namen und Delikten zugänglich. Hier ergibt sich folgende Verteilung:

Delikt Umfang in Akten

Veruntreuung 354

Beleidigung 392

Unerlaubtes Entfernen 17.829

Devisenvergehen 80

Wachverfehlung / Dienstpflichtverletzung 2565

Fahnenflucht 14.225

Feigheit 154

Fahrlässige Flugzeugbeschädigung 496

Gefangenenbefreiung 146

Ungehorsam 2039

Fahrlässige Tötung / Mord 840

Unterschlagung 689

Mißhandlung Untergebener 190

Fahrlässige Körperverletzung 407

Unbefugtes Tragen von Orden 236

Plünderung 409

Verkehrsdelikt 824

Unzucht 418

Selbstmord 205

Selbstverstümmelung 165

Todesermittlungssachen 22

Urkundenfälschung 384

Diebstahl 4827

Arbeitsvertragsbruch 110

Wehrkraftzersetzung 867

Die restlichen Akten sind vorläufig noch allein über die Namen der Beschuldigten recherchierbar. Die Verfahrensakten der Gerichte des Heeres, der Luftwaffe und der zentralen Wehrmachtsstellen sind darüberhinaus nach Gerichten geordnet.

Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand umfaßt alle vorhandenen Verfahrensakten von Gerichten der Reichswehr und Wehrmacht. Eine weitere Unterteilung nach Heer, Luftwaffe, Marine und zentralen Wehrmachtsstellen entfällt, entsprechende Recherchemöglichkeiten sind datenbanktechnisch gewährleistet. Es sind noch nicht alle Verfahrensakten erfaßt, die Erschließung läuft noch. Die noch nicht erfaßten Verfahrensakten sind über Karteien zugänglich.

Der Bestand ist elektronisch recherchierbar nach Namen, Gerichten, Straftatbeständen und Altsignaturen. Verfahren mit dem Strafmaß "Todesurteil" sind mittels einer eigenen Kartei abgedeckt. Der Bestand umfaßt zusammen mit den Sachakten in RW 60 Unterlagen von insgesamt 1043 Gerichten, ist jedoch keineswegs als vollständige Überlieferung anzusehen. Erhebliche kriegsbedingte Schriftgutverluste sind einzurechnen.

Erschließungszustand: Bei den Gerichten des Heeres, der Luftwaffe und der zentralen Wehrmachtsstellen ist die gezielte Benutzung aller Verfahrensakten eines bestimmten Gerichts möglich.

Zudem ist bei dem Teil des Bestandes, der aus dem Militärarchiv der DDR an das Bundesarchiv gelangt ist, eine Benutzung von Akten zu einem bestimmten Delikt möglich.

Vorarchivische Ordnung: Die Akten befanden sich bis 2005 bei der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Aachen-Kornelimünster. Archivische Bestandsbildungen waren in dieser Zeit nicht erfolgt, bzw. nicht vollendet worden. Darüberhinaus befanden sich bis 1990 im Militärarchiv der DDR ebenfalls wehrmachtgerichtliche Unterlagen (Verfahrens- und Sachakten aus dem ehemals sowjetischen Verfügungsbereich), die im Zuge der Wiedervereinigung an die ZNS abgegeben wurden.

Umfang, Erläuterung: ca. 190.000 AE

Zitierweise: BArch PERS 15/...

Bestandssignatur
Bundesarchiv, BArch PERS 15
Umfang
195067 Aufbewahrungseinheiten
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Zentrale Einrichtungen der Reichswehr und der Wehrmacht >> Wehrmachtgerichtsbarkeit
Verwandte Bestände und Literatur
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Bestände:

RW 60 Wehrmachtgerichte

RW 11-II Reichskriegsgericht

RM 31 (Marinestation der Ostsee der Kriegsmarine): Unterlagen Oberstkriegsgerichtsrat Kiel (ab 1.10.1942 Marinechefrichter Ost und Rechtsabteilung der Marinestation Ostsee)

N 623 Nachlass Sieber, Karl Helmut

Akten:

RH 53-20/27: enthält u.a. Aufstellung von Wehrmachtstrafanstalten, Feldstraflagern und Feldstrafgefangenenabteilungen

MSG 2/5899: Angehörige des Kriegsgerichts im Luftgau Belgien und Nordfrankreich.- Namensliste und Fotografien, 1942.

RW 35/24: Der Militärbefehlshaber in Frankreich.- Karte der Kriegswehrmachtstrafanstalten. Stand: 1. Okt. 1943.

Amtliche Druckschriften: RHD 4/3/1 und RLD 3/3/1 und RMD 4/124/2 Militärstrafgesetzbuch (MStGB)

RHD 4/3/5 und RLD 3/3/5 und RMD 4/124/1 Militärstrafgerichtsordnung (MStGO); bei RMD 4/124/2 mit Kriegssonderstrafrechtsverordnung

RHD 4/3g und RMD 4/124/3 Strafvollstreckungsvorschrift für die Wehrmacht (WStV)

RHD 4/3/7b und RLD 3/3/7b und RMD 4/124/3b Vorschrift für den Vollzug von Freiheitsstrafen und anderer Freiheitsentziehung in der Wehrmacht (Strafvollzugsvorschrift WStVzV)

RHD 4/3/8 und RLD 3/3/8 und RMD 4/124/4 Strafregisterverordnung (StrRVO) und Straftilgungsgesetz (StrTG)

RHD 4/3i Disziplinarstrafordnung für das Reichsheer (HDStO)

RHD 4/3/9 und RLD 3/3/9 und RMD 4/130 Wehrmachtdisziplinarstrafordnung

RHD 4/3/13 und RMD 4/132 Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz (Kriegsstrafverfahrensordnung ¿ KStVO)

RHD 4/3/14 und RMD 4/124/5 Verrichtungen der Wehrmacht auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit

RHD 4/4/1 Dienst- und Geschäftsordnung für die Heeresgerichte (HDGO) Teil I

RHD 4/4/2 Dienst- und Geschäftsordnung für die Heeresgerichte (HDGO) Teil II (Formblätter)

RMD 4/134 Dienst- und Geschäftsordnung für die Gerichte der Kriegsmarine

RHD 1 Heeresverordnungsblatt

RHD 2 Allgemeine Heeresmitteilungen

RLD 1 Luftwaffenverordnungsblatt

RMD 1 Marineverordnungsblatt

Z 56 Zeitschrift für Wehrrecht (liegt in der Dienstbibliothek Freiburg nicht vollständig vor)

Literatur: Absolon, Rudolf: Die Wehrmacht im Dritten Reich (6 Bände). Schriften des Bundesarchivs 16. Boppard a.Rh. 1969-1995.

Absolon, Rudolf: Das Wehrmachtstrafrecht im 2. Weltkrieg. Sammlung der grundlegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse (als Manuskript gedruckt). Kornelimünster 1958.

Messerschmidt, Manfred: Die Wehrmachtjustiz 1933-1945. Paderborn, München, Wien und Zürich 2005.

Baumann, Ulrich/Magnus Koch/Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Hg.): "Was damals Recht war..." Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht. Berlin-Brandenburg 2008 (Ausstellungskatalog).

Perels, Joachim/Wette, Wolfram (Hg.): Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer. Berlin 2011.

Kalmbach, Peter: Wehrmachtjustiz. Berlin 2012.

Stuby, Gerhard/Elsner Gine: Wehrmachtsmedizin & Militärjustiz. Sachverständige im Zweiten Weltkrieg: Beratende Ärzte und Gutachter für Kriegsgerichte der Wehrmacht. Hamburg 2012.

Kirschner, Albrecht (Hg.): Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 74). Marburg 2010.

Koch, Magnus: Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Lebenswege und Entscheidungen. Paderborn 2008.

Bade, Claudia/Skowronski, Lars/Viebig, Michael (Hg.): NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg. Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension. Göttingen 2015, S. 165-180.

Theis, Kerstin: Wehrmachtjustiz an der "Heimatfront". Die Militärgerichte des Ersatzheeres im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg 2016.

Schweig, Nicole: Suizid und Männlichkeit. Selbsttötungen von Männern auf See, in der Wehrmacht und im zivilen Bereich 1893 - ca. 1986. Stuttgart 2016.

Provenienz
Gerichte der Reichswehr und Wehrmacht, 1919-1945
Bestandslaufzeit
1919-1945

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Letzte Aktualisierung
16.01.2024, 08:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Gerichte der Reichswehr und Wehrmacht, 1919-1945

Entstanden

  • 1919-1945

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