Bestand
Verfahrensakten von Gerichten der Reichswehr und Wehrmacht (Bestand)
Geschichte des
Bestandsbildners: Die Verfahrensakten der Gerichte der
Reichswehr und Wehrmacht auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland wurden früh nach Kriegsende vom Personenstandsarchiv
II des Landes Nordrhein-Westfalen, der späteren
Zentralnachweisstelle (ZNS) des Bundesarchivs gesammelt. Die auf
dem Gebiet der DDR befindlichen Verfahrensakten wurden im
Militärarchiv der DDR verwahrt und Mitte der 1990er von der ZNS
übernommen. Im Jahr 2005 wurden die Verfahrensakten schließlich
von der Abt. Militärarchiv übernommen und bilden dort den
Bestand Pers 15. Die Überlieferung ist unvollständig. Große
Bereiche gingen im Krieg verloren.
Die
von den Gerichten geführten Sachakten, insbesondere die gemäß
den entsprechenden Vorschriften zu führenden Listen bilden den
Bestand RW 60.
Bestandsbeschreibung:
Bereis bis 1920 hatte für Soldaten eine eigene Gerichtsbarkeit
bestanden, ab 1900 mit dem Reichsmilitärgericht als oberster
Instanz. Mit Gesetz vom 17. August 1920 war am 1. Oktober 1920
diese eigenständige Militärgerichtsbarkeit aufgehoben und das
Reichsmilitärgericht aufgelöst worden. Mit Gesetz vom 12. Mai
1933 wurde die Wiedereinführung einer Militärgerichtsbarkeit ab
dem 1. Januar 1934 beschlossen, es folgte am 4. November 1933
das Einführungsgesetz für die der Militärgerichtsbarkeit
zugrundeliegende Militärstrafgerichtsordnung (es handelte sich
um eine geänderte Fassung der Militärstrafgerichtsordnung vom 1.
Dezember 1898). Das am 20. Juni 1872 eingeführte
Militärstrafgesetzbuch hatte als Sonderstrafrecht für die
armeeinternen Bedürfnisse weitergegolten und zwischenzeitlich
mehrere Änderungen erfahren. Es folgte am 27. November 1934 die
Verabschiedung der Strafvollstreckungsvorschrift für Reichsheer
und Reichsmarine.
Mit Wiedereinführung
der Militärgerichtsbarkeit am 1. Januar 1934 wies diese folgende
Hierarchie auf:
- zuoberst in der
Funktion als zentrales, übergeordnetes Militärgericht: das
Reichsgericht
- Gerichtsherren 2. Instanz
Reichsheer: Oberbefehlshaber der Gruppen 1 und 2
- Gerichtsherren 1. Instanz Reichsheer:
Befehlshaber in den Wehrkreisen I bis VII
- Gerichtsherren 2. Instanz Reichsmarine: Flottenchef; Chef
der Marinestation Ostsee; Chef der Marinestation Nordsee
- Gerichtsherren 1. Instanz Reichsmarine:
Befehlshaber der Linienschiffe; Befehlshaber der
Aufklärungsstreitkräfte; Inspekteur des Bildungswesens der
Marine; Inspekteur der Marineartillerie
Ein wesentliches Kennzeichen der Militärgerichtsbarkeit war
die Verbindung von Gerichtsgewalt und militärischer
Befehlsgewalt. Die hierzu bestimmten Befehlshaber und
Kommandeure waren als Gerichtsherren tatsächlich jeweils Herr
des Verfahrens an ihren jeweiligen Gerichten. Sie ordneten die
Untersuchung an, ließen sie durchführen, stellten ggf. Verfahren
wieder ein, erließen Strafverfügungen, verfügten Anklagen,
beriefen und besetzten das Gericht, bestimmten die
Anklagevertretung und ¿ soweit vorgesehen ¿ den Verteidiger.
Unterstützt wurden sie hierin von eigenen Militärjustizbeamten
und Militärrichtern.
Bei den Gerichten
des Heeres ging am 1. Januar 1935 die Funktion der
Gerichtsherren 2. Instanz von den Oberbefehlshabern der Gruppen
auf die Befehlshaber in den Wehrkreisen über, die
Gerichtsbarkeit der Oberbefehlshaber der Gruppen entfiel.
Gerichtsherren 1. Instanz wurden die Kommandeure der Divisionen.
Neu eingeführt wurden als disziplinar für die Heeresgerichte
zuständige Stellen die Dienstaufsichtsbezirke I bis III (später
1 bis 6).
Mit Bestehen der Luftwaffe ab
dem 1. März 1935 übernahmen zunächst Gerichte des Heeres und der
Marine die entsprechenden Aufgaben in der Luftwaffe. Ab dem 1.
November 1935 bestanden jedoch eigene Gerichte der
Luftwaffe:
- Gerichte 2. und 1. Instanz
der Luftwaffe in den Luftkreisen I bis VI
Am 5. Oktober 1935 erging schließlich die
Strafvollstreckungsvorschrift für die Wehrmacht.
Am 1. Dezember 1935 wurde die Rechtsabteilung
des Wehrmachtamtes im Reichskriegsministerium in
Wehrmachtrechtsabteilung (WR) umbenannt und unterstand nun als
die Militärgerichtsbarkeit beaufsichtigendes Organ direkt dem
Reichskriegsminister.
Als Anhalt für die
Wehrmachtgefängnisse wurden die am 15. April 1936 zunächst für
Torgau erlassenen "Vorläufigen Richtlinien für die Regelung des
Dienstbetriebes beim Militärgefängnis Torgau" verwendet.
Am 27. Mai 1936 wurden die Gerichte der
Luftwaffe in den Luftkreisen umbenannt, jeweils in ein
Luftwaffenobergericht 2. Instanz und ein Luftwaffengericht 1.
Instanz.
Entsprechend dem hierzu am 26.
Juni 1936 ergangenen Gesetz erfolgte am 1. Oktober 1936 die
Errichtung des Reichskriegsgerichtes als oberster Gerichtshof
der Wehrmacht, das das Reichsgericht in dieser Funktion
ablöste.
Am 26. Januar 1937 erging die
Reichsdienststrafordnung als besonderes Strafrecht für die
Beamten, die gemäß Verordnung vom 24. Juni 1937 auch auf die
Wehrmachtbeamten anzuwenden war und damit auch die
Militärrichterdienststrafordnung vom 14. März 1934 außer Kraft
setzte.
Am 4. Dezember 1937 wurde als
Strafvollstreckungsvorschrift die "Vorschrift für den Vollzug
von Freiheitsstrafen und anderer Freiheitsentziehung in der
Wehrmacht" erlassen. Am 1. Juli 1938 folgte die Gnadenordnung
für die Wehrmacht.
Die
Militärgerichtsbarkeit der Luftwaffe erfuhr am 1. April 1939
eine Neuorganisation.
Gerichte 2. Instanz
waren nun:
- die Luftwaffenobergerichte
Berlin, Braunschweig, München, Königsberg und Wien;
Gerichtsherren 2. Instanz (insg. 7) bei diesen Gerichten waren
die beiden Generale der Luftwaffe bei den Oberbefehlshabern von
Heer und Marine (Berlin), die Chefs der Luftflotten 1 (Berlin),
2 (Braunschweig), 3 (München) und 4 (Wien), sowie der
Kommandierende General der Luftwaffe in Ostpreußen
(Königsberg)
Gerichte 1. Instanz
waren:
- die Luftwaffengerichte Berlin,
Dresden, Breslau, Greifswald, Hannover, Braunschweig, Münster,
München, Nürnberg, Wiesbaden, Königsberg, Wien, Kiel und
Rostock;
Gerichtsherren 1. Instanz (insg.
21) bei diesen Gerichten waren die Kommandeure der Luftgaue III
(Berlin), IV (Dresden), VIII (Breslau), XI (Hannover), VI
(Münster), VII (München), XIII (Nürnberg), XII (Wiesbaden), I
(Königsberg) und XVII (Kiel), sowie die Kommandeure der
Fliegerdivisionen 1 und 7 (Berlin), 2 (Dresden), 4
(Braunschweig), 3 (Münster), 5 (München), 6 (Wiesbaden), der
Kommandeur der Luftwaffen-Lehr-Division (Greifswald), der Höhere
Kommandeur der Festungs-Flak-Artillerie III (Wiesbaden), der
Führer der Seeluftstreitkräfte (Kiel) und der Höhere
Flieger-Ausbildungs-Kommandeur 2 (Rostock)
Bereits am 17. August 1938 war die
Kriegssonderstrafrechtsverordnung ("Verordnung über das
Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz")
unterzeichnet worden. Nachdem die Verkündung zunächst ausgesetzt
blieb, wurde sie schließlich am 26. August 1939 in Kraft
gesetzt. Sie brachte im wesentlichen für Kriegszeiten neu die
besonderen Straftatbestände Spionage, Freischärlerei und
Zersetzung der Wehrkraft. Die Militärstrafgerichtsordnung
schließlich wurde mit Wirkung vom 26. August 1939 durch die
Kriegsstrafverfahrensordnung vom 17. August 1938 ersetzt.
Hierdurch entfielen die Oberkriegsgerichte und damit die
Berufungsinstanzen. Am 1. November 1939 erging eine Ergänzung
zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung, mittels derer die
Berufung von Standgerichten (in dringenden Fällen und ohne
sachliche Beschränkung) durch die Truppe (Kommandeure von
Regimentern oder selbständigen Bataillonen usw.) geregelt
wurde.
Am 10. Oktober 1940 wurde eine (im
wesentlichen vereinfachte) Neufassung des
Militärstrafgesetzbuches verkündet. Am 15. Juli 1941 wurde die
Marinerechtsabteilung im Marinewehramt als selbständige
Abteilung dem Allgemeinen Marinehauptamt unmittelbar
unterstellt.
Mit Verfügung vom 20. August
1942 ging die Zuständigkeit bei Vergehen gegen die §§1 und 2 des
Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei vom
20. Dezember 1934 sowie bei Verbrechen gegen §5 Abs.1 Nr.1 der
Kriegssonderstrafrechtsverordnung betr. Zersetzung der Wehrkraft
beim Feldheer auf die für die Beschuldigten zuständigen
Armeeoberbefehlshaber (bzw. Befehlshaber mit entsprechenden
gerichtsherrlichen Befugnissen) und beim Ersatzheer auf den
Wehrmachtkommandanten von Berlin über.
Am
21. Juni 1943 erging ein Erlaß zur Bildung eines zentralen
Sonderstandgerichts für die Wehrmacht, das im Schnellverfahren
politische Straftaten aburteilen sollte, die sich gegen das
Vertrauen in die politische oder militärische Führung richteten
und eine Todes- oder Zuchthausstrafe erwarten ließen. Als
Gerichtsherr fungierte Hitler, der diese Funktion auf den Chef
des OKW übertragen konnte. Das Sonderstandgericht wurde dem
Reichskriegsgericht als besonderer Senat angegliedert.
Mit Befehl vom 11. April 1944 erfolgte die
Errichtung des Zentralgerichts des Heeres mit dem
Wehrmachtkommandanten von Berlin als Gerichtsherrn. Es übernahm
vom Gericht des Wehrmachtkommandanten von Berlin die
Zuständigkeit für die politischen Strafsachen, die Strafsachen
wegen widernatürlicher Unzucht, die Korruptionsfälle von
besonderer Bedeutung, die Fahndungssachen, durch besondere
Anordnungen zugewiesene Sachen und die Entscheidungen über
Wiederaufnahme eines Verfahrens.
Bei den
Verfahrensakten in diesem Bestand handelt es sich um die bei
Gerichten der Wehrmacht entstandenen förmlichen Gerichtsakten,
bzw. im Einzelfall auch um Fragmente derselben. In der Regel
stellt jede Verfahrensakte die Akte zu einem Verfahren gegen
einen Beschuldigten dar, es gibt jedoch auch Verfahrensakten zu
mehreren Beschuldigten gleichzeitig sowie vereinzelt statt einer
Verfahrensakte lediglich ein auf ein bestimmtes Verfahren
bezogenes Einzeldokument. Es ist keineswegs von einer
vollständigen Überlieferung der wehrmachtgerichtlichen
Unterlagen auszugehen. Im Einzelfall können Anfragen aufgrund
erheblicher kriegsbedingter Aktenverluste selbst zu anderweitig
nachgewiesenen Verfahren erfolglos bleiben.
Ausgehend von Ordnungsmaßnahmen sowohl in der ZNS als auch
im seinerzeitigen Militärarchiv der DDR lassen sich für zwei
größere Aktenkomplexe quantitative Differenzierungen treffen. Zu
76.074 Verfahrensakten ist über eine Datenbank das jeweilige
Strafmaß abfragbar. Es liegen in diesem Bereich vor:
Strafmaß Umfang in Akten
Tod 1350
Zuchthaus 2596
Gefängnis 39.363
Straflager 1342
Festungshaft
102
Arrest 16.629
Bewährungseinheit 3199
Freispruch
2472
Abgabe an Gestapo 9
Reststraferlaß / Tapferkeit vor dem Feind
127
Geldstrafe 3616
Verjährt eingestellt 5158
Begnadigung 12
Sonstiges (Heil- oder
Pflegeanstalt, Unterhaltszahlung u.a.) 99
Weitere 48.873 Verfahrensakten aus dem Militärarchiv der
DDR sind nach Namen und Delikten zugänglich. Hier ergibt sich
folgende Verteilung:
Delikt Umfang in
Akten
Veruntreuung 354
Beleidigung 392
Unerlaubtes
Entfernen 17.829
Devisenvergehen 80
Wachverfehlung / Dienstpflichtverletzung
2565
Fahnenflucht 14.225
Feigheit 154
Fahrlässige
Flugzeugbeschädigung 496
Gefangenenbefreiung 146
Ungehorsam
2039
Fahrlässige Tötung / Mord 840
Unterschlagung 689
Mißhandlung Untergebener 190
Fahrlässige Körperverletzung 407
Unbefugtes Tragen von Orden 236
Plünderung 409
Verkehrsdelikt
824
Unzucht 418
Selbstmord 205
Selbstverstümmelung
165
Todesermittlungssachen 22
Urkundenfälschung 384
Diebstahl 4827
Arbeitsvertragsbruch
110
Wehrkraftzersetzung 867
Die restlichen Akten sind vorläufig noch allein
über die Namen der Beschuldigten recherchierbar. Die
Verfahrensakten der Gerichte des Heeres, der Luftwaffe und der
zentralen Wehrmachtsstellen sind darüberhinaus nach Gerichten
geordnet.
Inhaltliche
Charakterisierung: Der Bestand umfaßt alle vorhandenen
Verfahrensakten von Gerichten der Reichswehr und Wehrmacht. Eine
weitere Unterteilung nach Heer, Luftwaffe, Marine und zentralen
Wehrmachtsstellen entfällt, entsprechende Recherchemöglichkeiten
sind datenbanktechnisch gewährleistet. Es sind noch nicht alle
Verfahrensakten erfaßt, die Erschließung läuft noch. Die noch
nicht erfaßten Verfahrensakten sind über Karteien
zugänglich.
Der Bestand ist elektronisch
recherchierbar nach Namen, Gerichten, Straftatbeständen und
Altsignaturen. Verfahren mit dem Strafmaß "Todesurteil" sind
mittels einer eigenen Kartei abgedeckt. Der Bestand umfaßt
zusammen mit den Sachakten in RW 60 Unterlagen von insgesamt
1043 Gerichten, ist jedoch keineswegs als vollständige
Überlieferung anzusehen. Erhebliche kriegsbedingte
Schriftgutverluste sind einzurechnen.
Erschließungszustand: Bei
den Gerichten des Heeres, der Luftwaffe und der zentralen
Wehrmachtsstellen ist die gezielte Benutzung aller
Verfahrensakten eines bestimmten Gerichts möglich.
Zudem ist bei dem Teil des Bestandes, der aus
dem Militärarchiv der DDR an das Bundesarchiv gelangt ist, eine
Benutzung von Akten zu einem bestimmten Delikt
möglich.
Vorarchivische Ordnung:
Die Akten befanden sich bis 2005 bei der Zentralnachweisstelle
(ZNS) in Aachen-Kornelimünster. Archivische Bestandsbildungen
waren in dieser Zeit nicht erfolgt, bzw. nicht vollendet worden.
Darüberhinaus befanden sich bis 1990 im Militärarchiv der DDR
ebenfalls wehrmachtgerichtliche Unterlagen (Verfahrens- und
Sachakten aus dem ehemals sowjetischen Verfügungsbereich), die
im Zuge der Wiedervereinigung an die ZNS abgegeben
wurden.
Umfang, Erläuterung: ca.
190.000 AE
Zitierweise: BArch PERS
15/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch PERS 15
- Umfang
-
195067 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Zentrale Einrichtungen der Reichswehr und der Wehrmacht >> Wehrmachtgerichtsbarkeit
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Bestände:
RW 60 Wehrmachtgerichte
RW 11-II Reichskriegsgericht
RM 31 (Marinestation der Ostsee der Kriegsmarine): Unterlagen Oberstkriegsgerichtsrat Kiel (ab 1.10.1942 Marinechefrichter Ost und Rechtsabteilung der Marinestation Ostsee)
N 623 Nachlass Sieber, Karl Helmut
Akten:
RH 53-20/27: enthält u.a. Aufstellung von Wehrmachtstrafanstalten, Feldstraflagern und Feldstrafgefangenenabteilungen
MSG 2/5899: Angehörige des Kriegsgerichts im Luftgau Belgien und Nordfrankreich.- Namensliste und Fotografien, 1942.
RW 35/24: Der Militärbefehlshaber in Frankreich.- Karte der Kriegswehrmachtstrafanstalten. Stand: 1. Okt. 1943.
Amtliche Druckschriften: RHD 4/3/1 und RLD 3/3/1 und RMD 4/124/2 Militärstrafgesetzbuch (MStGB)
RHD 4/3/5 und RLD 3/3/5 und RMD 4/124/1 Militärstrafgerichtsordnung (MStGO); bei RMD 4/124/2 mit Kriegssonderstrafrechtsverordnung
RHD 4/3g und RMD 4/124/3 Strafvollstreckungsvorschrift für die Wehrmacht (WStV)
RHD 4/3/7b und RLD 3/3/7b und RMD 4/124/3b Vorschrift für den Vollzug von Freiheitsstrafen und anderer Freiheitsentziehung in der Wehrmacht (Strafvollzugsvorschrift WStVzV)
RHD 4/3/8 und RLD 3/3/8 und RMD 4/124/4 Strafregisterverordnung (StrRVO) und Straftilgungsgesetz (StrTG)
RHD 4/3i Disziplinarstrafordnung für das Reichsheer (HDStO)
RHD 4/3/9 und RLD 3/3/9 und RMD 4/130 Wehrmachtdisziplinarstrafordnung
RHD 4/3/13 und RMD 4/132 Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz (Kriegsstrafverfahrensordnung ¿ KStVO)
RHD 4/3/14 und RMD 4/124/5 Verrichtungen der Wehrmacht auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit
RHD 4/4/1 Dienst- und Geschäftsordnung für die Heeresgerichte (HDGO) Teil I
RHD 4/4/2 Dienst- und Geschäftsordnung für die Heeresgerichte (HDGO) Teil II (Formblätter)
RMD 4/134 Dienst- und Geschäftsordnung für die Gerichte der Kriegsmarine
RHD 1 Heeresverordnungsblatt
RHD 2 Allgemeine Heeresmitteilungen
RLD 1 Luftwaffenverordnungsblatt
RMD 1 Marineverordnungsblatt
Z 56 Zeitschrift für Wehrrecht (liegt in der Dienstbibliothek Freiburg nicht vollständig vor)
Literatur: Absolon, Rudolf: Die Wehrmacht im Dritten Reich (6 Bände). Schriften des Bundesarchivs 16. Boppard a.Rh. 1969-1995.
Absolon, Rudolf: Das Wehrmachtstrafrecht im 2. Weltkrieg. Sammlung der grundlegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse (als Manuskript gedruckt). Kornelimünster 1958.
Messerschmidt, Manfred: Die Wehrmachtjustiz 1933-1945. Paderborn, München, Wien und Zürich 2005.
Baumann, Ulrich/Magnus Koch/Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Hg.): "Was damals Recht war..." Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht. Berlin-Brandenburg 2008 (Ausstellungskatalog).
Perels, Joachim/Wette, Wolfram (Hg.): Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer. Berlin 2011.
Kalmbach, Peter: Wehrmachtjustiz. Berlin 2012.
Stuby, Gerhard/Elsner Gine: Wehrmachtsmedizin & Militärjustiz. Sachverständige im Zweiten Weltkrieg: Beratende Ärzte und Gutachter für Kriegsgerichte der Wehrmacht. Hamburg 2012.
Kirschner, Albrecht (Hg.): Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 74). Marburg 2010.
Koch, Magnus: Deserteure der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg. Lebenswege und Entscheidungen. Paderborn 2008.
Bade, Claudia/Skowronski, Lars/Viebig, Michael (Hg.): NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg. Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension. Göttingen 2015, S. 165-180.
Theis, Kerstin: Wehrmachtjustiz an der "Heimatfront". Die Militärgerichte des Ersatzheeres im Zweiten Weltkrieg. Oldenbourg 2016.
Schweig, Nicole: Suizid und Männlichkeit. Selbsttötungen von Männern auf See, in der Wehrmacht und im zivilen Bereich 1893 - ca. 1986. Stuttgart 2016.
- Provenienz
-
Gerichte der Reichswehr und Wehrmacht, 1919-1945
- Bestandslaufzeit
-
1919-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Gerichte der Reichswehr und Wehrmacht, 1919-1945
Entstanden
- 1919-1945