Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Edict, daß niemand sich unterstehen soll, die Maulbeerbäume zu beschädigen
- Umfang
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[2] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Edict, daß bey Strafe der Karre, sich niemand unterstehen soll, die gepflanzte Weiden, Maulbeer- Linden- und andere dergleichen nutzbare Bäume zu beschädigen : [... Gegeben zu Berlin, den 8. October 1731]
- Erschienen
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1746
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:10 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Entstanden
- 1746