Beigefügtes oder enthaltenes Werk

Edict, daß niemand sich unterstehen soll, die Maulbeerbäume zu beschädigen

Edict, daß niemand sich unterstehen soll, die Maulbeerbäume zu beschädigen

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Edict, daß bey Strafe der Karre, sich niemand unterstehen soll, die gepflanzte Weiden, Maulbeer- Linden- und andere dergleichen nutzbare Bäume zu beschädigen : [... Gegeben zu Berlin, den 8. October 1731]

Erschienen
1746

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Beigefügtes oder enthaltenes Werk

Entstanden

  • 1746

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