Amtsdruckschrift | Edikt | Monografie
Edict, Daß Bey Strafe der Karre sich niemand unterstehen soll, Die gepflantzen Weiden- Maulbeer- Linden- und andere dergleichen Nutzbaare Bäume zu beschädigen : De Dato Berlin, den 8ten Octobris 1731.
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 2973, 4° (42)
- VD 18
-
10827544
- Umfang
-
[2] Bl. ; 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Cleve : Vries , 1731
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/70154
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-777756
- Letzte Aktualisierung
-
17.03.2025, 08:38 MEZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Edikt ; Monografie
Entstanden
- Cleve : Vries , 1731
Ähnliche Objekte (12)

Erneuertes, geschärftes und extendirtes Edict, daß von nun an, alle Scharfrichter, Büttel und dergleichen dazu gehöriges Gesindel, sich in grau kleiden, keineswegs aber jemahlen Kleidung von blauer oder andern Farben, und zwar bey Strafe der Karre tragen sollen : De Dato Berlin, den 24ten Julii 1738

Edict, Daß alle Mitglieder derer Königl. Regierungen und Justitz-Collegien, auch andere bey denen Unter-Gerichten stehende Bediente, künftig hin nicht mehr auf ihren Land-Güthern, sondern in denen Städten, wo die Gerichte würcklich sind, mit ihren Familien wesentlich wohnen sollen : De Dato Berlin, den 2ten Augusti 1738.
