Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Edict, daß niemand sich unterstehen soll, die Maulbeerbäume zu beschädigen
- Extent
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[2] Bl.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Edict, daß bey Strafe der Karre, sich niemand unterstehen soll, die gepflanzte Weiden, Maulbeer- Linden- und andere dergleichen nutzbare Bäume zu beschädigen : [... Gegeben zu Berlin, den 8. October 1731]
- Published
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1746
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Last update
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22.04.2025, 2:10 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Time of origin
- 1746