- Location
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
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9783862062492
- Dimensions
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26 cm
- Extent
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176 S.
- Language
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Deutsch
- Notes
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überw. Ill.
Literaturangaben. - Ausstellungskatalog
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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Bönen
- (who)
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Kettler
- (when)
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2013
- Contributor
- Table of contents
- Rights
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- Last update
-
11.06.2025, 1:53 PM CEST
Data provider
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Object type
- Ausstellungskatalog
Associated
- Fischer, Lili
- Rommé, Barbara
- Stadtmuseum Münster
- Stadt Münster
- Kettler
Time of origin
- 2013
Other Objects (12)
Werner Koethe und Andreß Eberschwein, Bürgermeister, und sämtliche Räte der Stadt Ahlen bezeugen, dass Anthon Kentelnick, Ehevogt der Witwe des Amandus Palmeke, Caspar Palmeke, Franz Boeß als gewesener Ehewirt der Christine Palmeke und Marie Palmeke, alles Erben des weiland Amandus Palmeke, Bürger zu Ahlen, dem städtischen Sekretär und Bedienten Zacharias Hillebrand einen Rentbrief über 50 Reichstaler ablösen, den Amandus Palmeke innehatte, den aber vor Jahren Henrich Witthaus vor etlichen Jahren von der Äbtissin zu Überwasser erhalten hatte und den Herk Ulrich von Werne testamentarisch überlassen hatte. Als Warbürgen werden Gerhard zum Hole und Gerhard Amenhovel, beide Bürger zu Ahlen, genannt Ankündigung des Stadtsiegels
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 18. Mai 1642 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Hermann Orthmann, Sacellano D. Lamberti, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar in termino Cantate ab dem Jahr 1643 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 16. Mai 1637 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dietrich Körting, Aldermann, und Martin Ketteler als Vormünder der Söhne der verstorbenen Eheleute Dietrich Ketteler und Anne Cluiten, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 18 Reichstaler, zahlbar in termino Cantate den 10. Mai ab dem Jahr 1638 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 300 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Darunter Vermerk des Heinrich Hardenack vom 2. August 1653, dass entgegen der im Rentbrief verschriebenen jährlichen Pension nunmehr 15 Reichstaler Zinsen bezahlt werden sollen. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute an die Konventsjungfern des Klosters Rengering eine jährliche Rente in Höhe von derdehalven bzw. 2 1/3 Rheinischen Goldgulden, zahlbar aus den Einnahmen des Gruethauses zu Münster, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Rheinischen Goldgulden verkauft haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. in profesto visitationis beatae Marie virginis
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 24. Juli 1642 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Hans Wilhelm Krieg und dessen Ehefrau, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Sancti Jacobi ab dem Jahr 1642 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 28. Oktober 1637 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Johann Werniken als verordneter Vormünder der Elsben tom Brorl, deren Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Simonis et Judae ab dem Jahr 1638 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 14. Juli 1646 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Bernhard Gildehaus aus dem Kirchspiel Lüdinghausen, dessen Erben und Anerben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 16 Reichstaler, zahlbar in termino Sanctae Margaretae ab dem Jahr 1647 aus den Einnahmen des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 320 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Notar Georg Kock bezeugt am 27. August 1665, dass vor ihm der Bürger Bernhard Selcking als Mandatar seines Halbbruders Bernhard Gildehaus erschien und angab, die obige auf Bernhard Gildehaus lautende Schuldverschreibung der Stadt Münster an Johann Busch, Eingesessener der Stadt Münster, übertragen und zediert zu haben. Notar Georg Kock bezeugt am 28. August 1665, dass vor ihm Johann Busch, Eingesessener der Stadt Münster, erschien und angab, dass er dem Konvent des Klosters der Minnenbrüder zu Münster zu seinem Unterhalt und seiner Verpflegung die Transportation bzw. Zedierung der obigen Schuldverschreibung der Stadt Münster auf Bernhard Gildehaus oder Selcking vollzogen habe, nämlich 52 Reichstaler auf Arndt Gremmeling und 50 Reichstaler Kapital auf Berndt Bustman