Bestand

Grenzausgleich zwischen Württemberg und Bayern (Bestand)

Inhalt und Bewertung
Die territorialen Veränderungen im Gefolge der Friedensschlüsse von Lunéville und Pressburg bzw. des Reichsdeputationshauptschlusses machten das stark vergrößerte Württemberg nun praktisch im Verlauf seiner gesamten Ostgrenze zum direkten Nachbarn Bayerns. Während der Jahre unmittelbar nach 1803 war das beiderseitige Verhältnis gekennzeichnet von Streitigkeiten um Gebiete, Nutzungen und Rechte, von Misstrauen, Übergriffen und Grenzverletzungen, aber auch von Bemühungen um gütlichen Ausgleich, die ihren erfolgreichen Abschluss bekanntlich mit dem Pariser Staatsvertrag vom 18. Mai 1810 fanden. Von Anfang an war wohl den meisten Beteiligten klar gewesen, dass die Grenzen der durch Mediatisierung und Säkularisation stark vergrößerten Staaten noch zu bereinigen oder, nach der damaligen Wortwahl, zu "purifizieren", dass wechselseitige grenzüberschreitende Ansprüche und Befugnisse im Interesse der Integrität der nunmehr souveränen Staaten abzulösen sein würden. So beschafften wohl schon unmittelbar nach ihrem Anfall die in den neuen Gebieten umherreisenden Organisationskommissionen bei den örtlichen Behörden historische Notizen, statistisches u.a. Material zu Steuerkraft, Ökonomie, Demographie, Topographie, Kirchen und Schulen der neuen Lande, außerdem Besitztitel , Verträge, Prozessakten oder sonstige Dokumente über Liegenschaften, Gerechtsame, Ansprüche, Nutzungen und Gefälle des württembergischen Staates in Bayern und umgekehrt, die evtl. bei der Vorbereitung künftiger Kompensationsgeschäfte nützlich sein könnten. Der vorliegende Mischbestand, der sich aus Schriftgut des Staatsministeriums, der Oberlandesregierung Ellwangen, des Kreis- bzw. Landvogteiamts Ellwangen, württembergischer Unterbehörden (Stabsamt Rötlen u.a.) und solchem völlig unbestimmbarer Provenienz (viele Abschriften) speist, ist vermutlich Ergebnis einer im Interesse künftiger Tauschaktionen durchgeführten Sammeltätigkeit, sehr wahrscheinlich sollte das Material der Vorbereitung oder Durchführung bilateraler Grenzbereinigungsverhandlungen dienen. Geographisch beziehen sich die Akten auf Gebiete, die Württemberg überwiegend erst seit 1802 erworben hatte, nämlich auf das vormalige Fürstentum Ellwangen, die ehemalige Reichsstadt Schwäbisch Hall und ihr Landgebiet (Stabsämter Comburg und Vellberg), die Deutschordenskommende Kapfenburg, die württembergische Herrschaft Weiltingen im Ries sowie auf Klöster oder Institutionen in den seit 1803 neu eingerichteten Oberämtern Giengen, Gmünd, Heilbronn, Schöntal und Esslingen. Sachlich geht es um unterschiedlichste Differenzen und Ausgleichsbemühungen der jetzt württembergisch gewordenen ehemaligen Reichsterritorien und -städte mit ihren jeweiligen Anrainern, in deren Rechte Bayern 1803 oder 1806 eingetreten war, nämlich das Markgrafentum Brandenburg-Ansbach (v.a. Stadt und Amt Crailsheim) bzw. ab 1792 ff. Preußen; die Reichsstadt Dinkelsbühl (v.a. 1592 ff.), die Grafen von Oettingen, Linien Baldern, Spielberg und Wallerstein (seit dem 15. Jh.) und andere.

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 9
Umfang
24 Büschel (1,1 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Staatliche Behörden in Neuwürttemberg 1803-1806

Bestandslaufzeit
1802-1808 (mit Abschriften ab 814)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1802-1808 (mit Abschriften ab 814)

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