Serie

. Abtei Arnstein gegen Kurtrierische Regierung und erzstiftisches Konsistorium Koblenz

Quad. 4: Auszug (Artikel 5, 15, 16) aus dem am 4. Oktober 1756 geschlossenen Vergleich zwischen Arnstein und Trier
Laufzeit: 1756, 1793-1802

Quad. 5: trierischer Beschluß (10.7.1790) über die Sequestrierung des Arnsteiner Zehnten in Winden und Weinähr

Anspruch auf rechtliche und nicht gewaltsame Vorgehensweise, auf Befolgung des am 27. September 1756 zwischen dem Kloster und Kurtrier getroffenen Vergleiches, damit Anerkennung der klösterlichen Gerichtsbarkeit in den Dörfern Winden und Weinähr, Restitution der bis zum heutigen Zeitpunkt wegen der klösterlichen Weigerung, zum Windener Kirchenbau beizutragen, sequestrierten klösterlichen Zehnten aus den betr. Dörfern, Ersatz aller entstandenen Schäden und Kosten

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:07 MESZ

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