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Gerechtigkeit und Recht auf Weiterbildung

Die Bildungschancen sind ungerecht verteilt. Auch im Weiterbildungsbereich gibt es benachteiligte Gruppen, insbesondere solche, die bereits in der Erstausbildung diskriminiert wurden. Die Forderung nach Chancengleichheit, die auf Aristoteles und John Rawls zurückgeht, bedeutet, dass jeder eine zweite Chance bekommen sollte, wenn er unter unzureichenden oder unbefriedigenden Ergebnissen der Erstausbildung leidet. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufs- und Ausbildungsfreiheit sowie zum Sozialstaatsprinzip folgt ein Teilhaberecht auf berufliche Weiterbildung, das unter dem Vorbehalt des Möglichen steht. Die Beseitigung von Benachteiligung im und durch das Bildungssystem - so die Argumentation des Autors - ist nicht allein eine Frage der Gesetzgebung und Finanzierung, sondern vor allem eine der Durchsetzung eines Rechts auf Bildung.

ISSN
0177-4166
Umfang
Seite(n): 9-18
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)

Erschienen in
REPORT - Zeitschrift für Weiterbildungsforschung, 30(3)

Thema
Bildung und Erziehung
Soziologie, Anthropologie
Bildungswesen quartärer Bereich, Berufsbildung
Bildungs- und Erziehungssoziologie
Weiterbildung
Bildungschance
Benachteiligung
berufliche Weiterbildung
Chancengleichheit
Rechtsprechung
Rechtsstaat
Berufsfreiheit
Gerechtigkeit
Bundesrepublik Deutschland

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Nagel, Bernhard
Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Deutschland
(wann)
2010

DOI
URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-51676-8
Rechteinformation
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, 16:26 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Zeitschriftenartikel

Beteiligte

  • Nagel, Bernhard

Entstanden

  • 2010

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