Akten

Querulationis Auseinandersetzung um Milderung einer Strafe

Kläger: (2) Regierungsrat Graf von Bohlen

Beklagter: Hauptmann von Keding

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Am 22.06.1748 hat endlich vor dem Hofgericht der Vorbescheid stattgefunden, den das Tribunal in dem Fall angeordnet hatte. Der Bekl. verzögert jedoch die Veröffentlichung des Bescheides, der lt. Hofgerichtsordnung eigentlich am darauffolgenden Tag hätte publiziert werden sollen. Der Kl. beschwert sichd arüber beim Hofgericht und erinnert an die HGO und den Visitationsabschied mit dem Ergebnis, das sein Anwalt wegen ungebührlicher Schreibweise scharf verwarnt wird. Dagegen queruliert der Kl. und bittet um Aufhebung des Hofgerichtsurteils. Das Tribunal lehnt dies am 10.12.1748 ab.

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1748 2. Tribunal 1748

Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Hofgericht vom 18.09.1748; Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 21.09.1748; von Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 22.09.1748

Archivaliensignatur
(1) 0503
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 588

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1748) 27.09.1748-11.12.1748

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1748) 27.09.1748-11.12.1748

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