Bestand
Wesel, Fraterherren, Urkunden AA 0552 (Bestand)
Rechtsgeschäfte
Form und Inhalt: Die Urkunden über die Stiftung und erste Dotation fehlen jetzt, sind aber in einem kleinen Copiebuche aus dem XV. Jahrhundert erhalten, worin sich zugleich die Urkunden des Erzbischofs Dietrich von Köln und mehrerer Päpste über die Zulässigkeit solcher Konvente befindet. Ohne einem bestimmten geistlichen Orden anzugehören und ohne einen neuen zu bilden, wurde dadurch religiös gesinnten Männern gestattet, zusammen zu wohnen, von gemeinsamen Gute an gemeinsamen Tische zu leben und unter sich einen oder zwei Priester zu haben, die den übrigen Mitgliedern als Rektor vorstehen sollten. Die so Zusammengetretenen nannten sich Brüder - Frater - und Frater- oder Brüderhaus, bis ihnen später Wohlhabenheit die Benennung Fraterherren beilegte. Ihre Bestimmung war ”caste et concorditer“ eine vita communis zu führen, wie jene Urkunden sich ausdrücken.
Ein solches Brüderhaus bestand zu Münster, zum Springborn, Fontis salientis genannt, und der Rektor desselben, Heinrich von Ahuys, schenkte ein Haus zu Wesel zur Errichtung eines solchen domus clericorum in communi viventium, welches den Namen domus s. Martini erhielt und dem Hause in Münster untergeordnet bleiben sollte. Diese gegenseitige Beziehung hat fortgedauert, wie die Urkunde von 1777 ergibt. Den Hergang der gedachten Stiftung hat der nachfolgende Rektor 1442 und Erzbischof Dietrich von Köln im folgenden Jahre bestätigt.
Das Haus zu Wesel lag in der Sevenaerer Straße im Bezirk der Pfarre, welche dem dortigen Frauenkonvent extra muros untergeben war, und erhielt von diesem 1444 die Erlaubnis, eine Kapelle mit drei Altären, Gesangsmessen und öffentlichem Gottesdienst zu haben. Herzog Johan von Kleve bestätigte dasselbe 1493.
Die Fraterherren, welche auch Weltliche sein und bleiben konnten, scheinen das Weltliche nicht aus den Augen verloren zu haben, indem sie bis zur neuen Zeit ansehnliche Güter erworben, wie das nachfolgende Verzeichnis ausweist.
- Bestandssignatur
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AA 0552 122.17.01
- Umfang
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122 Einheiten; 6 Kartons
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.2. Geistliche Institute >> 1.2.6. V - Z >> 1.2.6.10. Wesel >> 1.2.6.10.3. Fraterherren
- Verwandte Bestände und Literatur
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fehlende Urkunden: 1518 Nov. 12
Behandigung mit dem Hofe Overfelt, rührig vom Hofe ”to Raem“.
1519 April 12
betr.Gut Veltwick im KirchspielI Bislich?
1524 Okt. 1
Die Fraterherren verkaufen der Lisbeth v. Rees, Witwe des Weseler Bürgers Johann Ketgens ein Haus in Wesel.
1546 Aug. 18
Behandigung mit Gut Overfeld, vom Hof toIlaem abhängig.
1547 Mai 22
Behandigung mit dem Stalbergs Gut durch den Abt von Werden.
Urkunde fehlt!
1547 Aug. 24
Die Fraterherren zu Wesel verpachten ihre Güter Kaldenhave, Stappenbreide, die Brunsche Hufe und Berckweysche zu Hamminkel den Eheleuten Johann und Hedwig Kalthoff.
- Bestandslaufzeit
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1408-1796
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
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- Letzte Aktualisierung
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23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1408-1796