Archivale

Lehenhofs-Akten über das Lehen des Herzogtums Württemberg Erbschenkenamt.

Mit diesem Mannlehen wurde im Jahre 1640 die Familie von Nippenburg belehnt. Nach dem Abgang dieser Familie erhielt dasselbe im Jahre 1649 Ferdinand von Geizkofler und nach dessen ohne Hinterlassung männlicher Descendenz erfolgten Tode Friedrich Ludwig von Janowitz im Jahre 1667, mit dessen Tod das Lehen heimfiel.
Das Erbschenkenamt wurde im Jahre 1748 aufs Neue und nun mit einer darauf haftenden jährlichen Rente von 300 Gulden an Ferdinand Reinhard Wolfgang von Wallbrunn und seine eheliche männliche Descendenz verliehen und nach seinem Tode im Jahre 1770 erhielten sein Sohn Franz Carl August Wolfgang, und nach dessen Absterben im Jahre 1786 der älteste minorenne Sohn desselben Friedrich Carl Erasmus, auf die eingelegten Lehensrequisitionen, die Mutscheine. Als aber die Vormundschaft des letzteren auf den Tod Herzog Carls das Lehen aufs Neue im Jahre 1794 requirierte, so wurde dasselbe auf Befehl Herzogs Ludwig Eugen als ein gegen die Verordnungen des herzoglichen Hauses aufs Neue wieder verliehenes Lehen am 11. Dezember 1794 eingezogen und diese Verfügung auf eingekommene Wallbrunnische Vorstellung im Jahre 1797 durch Herzog Friedrich Eugen bestätigt.

Reference number
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 160 Bü A 505

Context
Lehenhof >> 2. Specialia >> 2.1 Württembergische Aktivlehen >> 2.1.1 Adelige Lehen >> 2.1.1.62 von Nippenburg
Holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 160 Lehenhof

Indexbegriff subject
Mannlehen

Date of creation
1640-1797

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Rights
Last update
20.01.2023, 4:50 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1640-1797

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