Bestand
(Provinzialstraßen=) Landesbauamt I in Pinneberg (Bestand)
Verwaltungsgeschichte: Am 01.03.1842 wird durch die "Wegeverordnung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein" eine neue Rechtsgrundlage betreffend die öffentlichen Fahrwege und öffentliche Fußsteige erlassen, welche in der Schlussbestimmung alle früheren wegerechtlichen Bestimmungen für Schleswig und Holstein aufhebt.
Gemäß § 2 der neuen Verordnung unterteilen sich die öffentlichen Fahrwege in Hauptlandstraßen, Nebenlandstraßen oder Nebenwege. Sämtliche Hauptlandstraßen werden gem. § 64 in mindestens 16 Fuß breite gepflasterte Kunststraßen verwandelt. Die Aufsicht über deren Bebauung und Unterhaltung, welche auf Rechnung der staatlichen Finanzkasse erfolgt, unterliegt nach § 18 dem Ingenieur-Corps beim Landmilitär-Etat des dänischen Staates. Die übrigen öffentlichen Wege sowie die dem Kunststraßenbau noch nicht unterzogenen Hauptlandstraßen unterliegen der Aufsicht der Distriktsobrigkeiten (später Amtsvorsteher) sowie den ihnen untergeordneten Lokalbeamten und Obrigkeiten, teils unter Leitung und Kontrolle eines für beide Herzogtümer zu ernennenden Oberlandwege-Inspektors, teils ohne dessen Mitwirkung.
Am 26. Februar 1879 wird das "Gesetz, betr. die Abänderung der Wegegesetzgebung für die Provinz Schleswig-Holstein und die Herbeiführung eines Ausgleiches in der Wegebaupflicht zwischen den Herzogtümern Schleswig und Holstein" erlassen, welches die grundsätzlichen Pflichten der mit den politischen Verbänden identischen Wegeverbände beinhaltet. Danach treten für die Hauptlandstraßen an die Stelle des Staates die Provinzialverbände, an die Stelle der Wegedistrikte die Kreise (für die Nebenlandstraßen) und an die Stelle der Wegekommunen die politischen Gemeinden und Gutsbezirke (für die Nebenwege).
Das Wegewesen der Provinzialverbände beruht auf dem "Gesetz, betr. die Dotation der Provinzial- und Kreisverbände" vom 30. April 1873. In einem dazu erlassenen "Gesetz, betr. die Ausführung der §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- und Kreisverbände" vom 8. Juli 1875 wird bestimmt, dass die Verwaltung und Unterhaltung der Staatschausseen auf die Provinzialverbände übergeht.
Archivierungsgeschichte: Das im Bestand "Landesbauamt I in Pinneberg" vorhandene Schriftgut beginnt 1858. Es stellt eine nur lückenhafte Überlieferung dar, nämlich nur derjenigen Akten, welche Vorgänge zu den im Eingemeindungsgebiet liegenden Provinzialstraßenstrecken beinhalten. Die Akten sind bei Ordnungsarbeiten aufgefunden worden. Wann sie an das damalige Stadtarchiv Altona (später Staatsarchiv Hamburg - Dienststelle Altona) gelangt sind, läßt sich nicht mehr rekonstruieren.
Die Akten haben nach 1929 keinen organischen Zuwachs mehr erhalten, so daß die Einrichtung eines eigenen Bestandes entschieden wurde.
Kassiert wurden lediglich Akten mit stets wiederkehrenden Formularen (z.B. Aufgrabescheinen) ohne nennenswerte Aussagekraft.
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2006.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-117 (Provenzialstraßen=) Landeshauptamt I in Pinneberg, Nr. ...
- Bestandssignatur
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Staatsarchiv Hamburg, 424-117
- Umfang
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Laufmeter: 0.6
- Kontext
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Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik) >> GEBIETSVERWALTUNG >> BIS 1937 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES GEBIET >> ALTONA STADT UND LAND
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Chronologische Sammlung der im Jahre 1842 ergangenen Verordnungen und Verfügungen für die Herzogtümer Schleswig und Holstein.
- Indexbegriff Sache
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Provinzialstraßen-)Landesbauamt I in Pinneberg
Landesbauamt I in Pinneberg
- Indexbegriff Ort
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Pinneberg
- Bestandslaufzeit
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(1858) 1858-1929
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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30.03.2022, 12:37 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1858) 1858-1929