Bestand
Haupttreuhandstelle Ost und Treuhandstellen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) mit Sitz in Berlin wurde durch den
Erlass vom 19. Oktober 1939 des Vorsitzenden des Ministerrates für die
Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Hermann
Göring, ins Leben gerufen. Die Veröffentlichung ihrer Errichtung und
die Beschreibung ihrer Aufgaben erfolgte durch die Bekanntmachung im
Reichsanzeiger vom 1. November 1939 (RA Nr. 260). Ihre erste Aufgabe
war, die durch die Auflösung des polnischen Staates im Jahre 1939
herrenlos gewordenen großen polnischen und jüdischen Vermögenswerte,
Liegenschaften, Betriebseinrichtungen und sonstige Rechte aufzufangen
und zu beschlagnahmen sowie durch kommissarische Verwaltung die
Produktion und den Güteraustausch für die Interessen der
Kriegswirtschaft wieder in Gang zu bringen. Mit der treuhänderischen
Verwaltung der beschlagnahmten Vermögen war zunächst keine
Rechtsübertragung verbunden. Ausgenommen waren jedoch Handels- und
Handwerksbetriebe im Werte bis zu 20.000 RM und Wohnungsmobiliar
geflüchteter oder aus sonstigen Gründen abwesender Personen, weil in
diesen Fällen die Vermögensverwaltung als zu aufwendig angesehen
wurde. Später traten der Umsiedlereinsatz und die Fürsorge für den
künftigen Einsatz der Kriegsteilnehmer hinzu.
Die grundlegenden Gesetze, auf denen die Arbeit der HTO beruhte,
waren:
1. die Verordnung des Beauftragten für
den Vierjahresplan über die Sicherstellung des Vermögens des
ehemaligen polnischen Staates vom 15. Januar 1940 (RGBl. I S.
174);
2. die Verordnung über die Behandlung von
Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17.
September 1940 (RGBl I S. 1270);
3. die
Verordnung über die Abwicklung der Forderungen und Schulden polnischer
Vermögen (Schuldenabwicklungsverordnung) vom 15. August 1941 (RGBl I
S. 516).
Die gesamte Rechtsmaterie,
insbesondere auch alle für die Arbeit der HTO maßgeblichen
Verwaltungsvorschriften wurden in einem "Mitteilungsblatt" der HTO
zusammengefasst, das nach Bedarf erschien.
Die
Zuständigkeit der HTO beschränkte sich auf die eingegliederten
Ostgebiete. In dem zugewiesenen Aufgabenbereich war sie allein zur
Beschlagnahme und zur Bestellung und Abberufung kommissarischer
Verwalter befugt. Von anderen Stellen eingesetzte kommissarische
Verwalter bedurften ihrer Bestätigung.
Nicht in
die Zuständigkeit der HTO gehörte die Landwirtschaft einschließlich
der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe in den eingegliederten
Ostgebieten. Sie waren der Verfügungsberechtigung des Reichskommissars
für die Festigung deutschen Volkstums überlassen, mit Rücksicht auf
die ihm übertragenen Siedlungsaufgaben. Die Abgrenzung der
Zuständigkeit erfolgte durch den Erlass des Reichsführers SS und Chefs
der deutschen Polizei als Reichskommissar für die Festigung deutschen
Volkstums vom 10. November 1939 und entsprechende Rundverfügungen des
Leiters der HTO.
Zur Durchführung der Aufgaben
errichtete die HTO unter Fortsetzung der bisher damit befassten
Dienststellen des Chefs der Zivilverwaltung in jedem Ostgau eine
Treuhandstelle:
in Gotenhafen für
Danzig-Westpreußen,
in Kattowitz für die
Provinz Oberschlesien,
in Posen für den
Warthegau,
in Litzmannstadt eine
Treuhandnebenstelle für dieses besondere Wirtschaftsgebiet,
in Zichenau für die Provinz Ostpreußen.
Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung
des Generalgouverneurs vom 15. November 1939 (Verordnungsblatt des GG
Nr. 6, S. 31) eine besondere Treuhandstelle für das
Generalgouvernement mit Sitz in Krakau errichtet.
Zwischen der HTO und ihren Treuhandstellen war die Tätigkeit
zunächst in der Weise aufgeteilt, dass die HTO die allgemeinen
Richtlinien erteilte und insbesondere bei der Verwaltung der
Großbetriebe mitwirkte. Außerdem hatte sie über Beschwerden gegen
Maßnahmen der Treuhandstellen zu entscheiden. Durch die Zweite
Anordnung über die HTO vom 17. Februar 1941 (Deutscher Reichsanzeiger
Nr. 51 - MBl S. 86) erfolgte die Zuständigkeitsabgrenzung in der
Weise, dass die HTO nunmehr für die Verwaltung und Verwertung der
Großbetriebe im Werte von über 500.000,- RM zuständig war; außerdem
wurden die allgemeinen Richtlinien für die Verwaltung und Verwertung
aller Betriebe von ihr weiterhin erlassen.
Auf
einigen wichtigen Sondergebieten bediente sich die HTO außerdem der
Mitwirkung von Gesellschaften, deren Gründung sie teilweise selbst
herbeiführte oder maßgebend beeinflusste.
Der
ungeheure Umfang des beschlagnahmten Grundbesitzes aus polnischer und
jüdischer Hand in den eingegliederten Ostgebieten machte die
Einrichtung einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft, der
Grundstücksgesellschaft der Haupttreuhandstelle Ost mbH (GHTO)
erforderlich (siehe Bestand R 140).
Sie wurde
durch Anordnung der HTO vom 27. Mai 1940 ins Leben gerufen und mit der
Verwaltung und Verwertung der beschlagnahmten Grundstücke für
Wohnungszwecke in den eingegliederten Ostgebieten betraut. Neben der
Zuweisung von Wohnraum für Deutsche oblag ihr auch die Durchführung
wissenschaftlicher Studien auf dem Gebiet des Wohnungs- und
Siedlungswesens. Nachdem durch die Zweite Anordnung über die HTO vom
17. Februar 1941 innerhalb des Aufgabengebietes der HTO eine
Dezentralisation zugunsten der örtlichen Treuhandstellen verordnet
worden war, wurden im Jahre 1942 die Leitstellen der GHTO in
selbständige Gaugesellschaften mbH umgewandelt und zwar:
die Grundstücksgesellschaft für den Reichsgau
Danzig-Westpreußen mbH (Gedewe) in Gotenhafen (Gedingen),
die Grundstücksgesellschaft für die Provinz
Oberschlesien mbH (Geos) in Kattowitz,
die
Grundstücksgesellschaft für den Reichsgau Wartheland mbH (Gewa) in
Posen
die Grundstücksgesellschaft für die
Provinz Ostpreußen mbH (eingegliedertes Gebiet) (Geope) in
Zichenau.
Die Verwaltung der Grundstücke wurde
nunmehr Aufgabe dieser Gaugesellschaften, während die GHTO die
Aufsicht über diese Gesellschaften führte um eine einheitliche
Geschäfts- und Verwaltungspraxis zu gewährleisten. Mit dem 1. Januar
1943 trat die GHTO in Liquidation. Beaufsichtigung und einheitliche
Ausrichtung der Gaugesellschaften wurde von diesem Zeitpunkt an zur
Aufgabe der HTO.
Zur Erfassung, Verwaltung und
Verwertung des Vermögens ehemaliger Angehöriger des polnischen Staates
im Altreich (darunter war das am 1. September 1939 zum Großdeutschen
Reich gehörige Gebiet, also einschließlich des Protektorats Böhmen und
Mähren, zu verstehen) wurde die "Sonderabteilung Altreich"
eingerichtet, welche ihre Aufgaben als Abteilung der Zentrale der HTO,
aber strukturell wie eine besondere kleine Treuhandstelle
durchführte.
Das im Altreich gelegene
staatliche Vermögen des ehemaligen polnischen Staates, vornehmlich
Botschafts- und Konsularvermögen und Forderungen gegen Unternehmen im
Altreich, war der Zuständigkeit der HTO vorbehalten.
Die im Altreich belegenen Vermögensobjekte, die Bestandteil eines
in den eingegliederten Ostgebieten gelegenen, zum
Zuständigkeitsbereich einer Treuhandstelle gehörenden Unternehmens
waren, blieben der Verfügung dieser Treuhandstelle vorbehalten.
Das polnische landwirtschaftliche Vermögen im
Altreich fiel gemäß Vereinbarung mit dem Reichskommissar für die
Festigung deutschen Volkstum in die Zuständigkeit der Sonderabteilung.
Die Verwertung würde jedoch im Einvernehmen mit dem Reichskommissar
vorgenommen. Die Aufgaben der Sonderabteilung Altreich in Böhmen und
Mähren würden durch ein dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in
Böhmen und Mähren unterstellte Referat wahrgenommen.
Weitere Hilfsgesellschaften der HTO waren:
1. Die Hotel- und Gaststättengesellschaften Wartheland,
Danzig-Westpreußen und Oberschlesien (für den Bezirk Zichenau bestand
nur ein kommissarischer Generalverwalter). Ihnen oblag die Erfassung,
Verwaltung und Verwertung der Hotels, Gaststätten und Fremdenheime in
Zuständigkeitsbereich der HTO, sie nach deutschen Ansprüchen umzubauen
und einzurichten und überhaupt am Aufbau eines entsprechenden
Fremdenverkehrsgewerbes mitzuwirken.
2. Die
Handelsaufbau Ost GmbH mit ihren 4 Auffanggesellschaften für
Kriegsteilnehmerbetriebe des Handels in den 4 Gauen. (siehe Bestand R
88).
Sie sind unter Beteiligung der
Reichsgruppe Handel eingerichtet worden, um die Planung im Handel
durchzuführen, bei der Besetzung der Betriebe mit geeigneten
Kaufleuten mitzuwirken bzw. um die für die Kriegsteilnehmer
vorgesehenen Handelsbetriebe zu verwalten.
3.
Die Handwerksaufbau-Ost GmbH. Sie wurde unter Mitwirkung des
Reichsstandes des Deutschen Handwerkes geschaffen, um den Umbau und
die Einrichtung von Handwerksbetrieben für den Einsatz deutscher
Handwerker vorzunehmen.
4. Die in Liquidation
getretene Verwaltungs- und Verwertungs-Gesellschaft der
Haupttreuhandstelle Ost mbH (VVG). Sie war mit der Regelung des
ehemaligen polnischen internationalen Warenverkehrs und der Erfassung
und Verwaltung von Rohstoffen und Wirtschaftsgütern betraut.
Für wirtschaftliche Spezialaufgaben wurden nach
Möglichkeit andere bereits vorhandene Organisationen eingesetzt,
so
1. Die Allgemeine Film-Treuhand GmbH, eine
Gesellschaft der Reichs-Filmkammer für die kommissarische Verwaltung
von Film-Theatern in den eingegliederten Ostgebieten.
2. Die Landwarenhandels-Gesellschaft für den
deutschen Osten GmbH.
Sie war von den am
privaten Landwarenhandel beteiligten Organisationen und Banken
gegründet worden und hatte die Aufgabe, den Landhandel in den
eingegliederten Ostgebieten neu aufzubauen und bei der Verwaltung und
Verwertung der beschlagnahmten Landwarenhandelsbetriebe
mitzuwirken.
3. Die Aufbaugesellschaft des
ostdeutschen Landmaschinenhandels mbH, an deren Gründung maßgebende
Wirtschaftkreise, Banken und Firmen des Landmaschinenhandels beteiligt
waren, hatte die gleichen Aufgaben auf dem Gebiete des
Landmaschinenhandels.
Die Anschrift der
Zentrale der HTO lautete am 21. Februar 1945: Berlin W 15, Bayerische
Straße 5. Daneben bestanden zu dieser Zeit noch Ausweichdienststellen
in Grünheide, Friesack, Trebbin und Bückeburg. Infolge der
Luftangriffe auf Berlin waren bereits Ende 1943 Abteilungen evakuiert
worden. Die Abteilungen I, II und III befanden sich zunächst in
Ratibor, die Sonderabteilung Altreich wurde in Trebbin untergebracht.
Die Abteilung Vermögensverwaltung kam zunächst nach Alt-Landsberg,
später nach Grünheide, im Februar 1945 soll sie nach Bückeburg verlegt
worden sein.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Konkrete Informationen über
den Verbleib der Masse der Akten liegen nicht vor. Aussagen polnischer
Benutzer deuten jedoch darauf hin, dass in großem Umfang Akten
insbesondere der Zweigstellen Posen und Litzmannstadt in den
polnischen Staatsarchiven verwahrt werden.
Den
größeren Teil der im Bundesarchiv vorliegenden Registraturreste wurde
1963 vom Verwaltungsamt für innere Restitutionen in Stadthagen
übernommen (Zugangsnr. I 58/63). Es handelt sich dabei hauptsächlich
um Sachakten der Abteilung Vermögensverwaltung und der Sonderabteilung
Altreich, die 1945 von der britischen Besatzungsmacht in Bückeburg
aufgefunden wurden. Weitere Buchungsunterlagen der HTO sollen damals
von den Engländern vernichtet worden sein. Die erste Aufnahmestelle
für das erhalten gebliebene Schriftgut war das nach 1945 neu
errichtete Zentralamt für Vermögensverwaltung in Bad Nenndorf.
Die relativ wenigen Unterlagen der Verwaltungs- und
Verwertungsgesellschaft der HTO und des Treuhänders für
Textilrohstoffe Lodz gelangten 1953/1955 in das ehemalige Zentrale
Staatsarchiv der DDR und bildeten den Bestand 34.04.
Mit dem Übergang des Zentralen Staatsarchivs der DDR in das
Bundesarchiv wurden beide Überlieferungsteile als Bestand R 144
zusammengeführt. Dem Bestand zugeordnet wurden darüber hinaus
Unterlagen, der Textil AG, N Eitingon & Co., Lodz, die bis 1990
als Bestand 80 Te 3 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrt wurden
sowie Sachakten der Treuhandnebenstelle Litzmannstadt aus der
Überlieferung des so genannten NS-Archivs des Ministeriums für
Staatssicherheit der DDR (R 144/ 851-866). Die im NS-Archiv
nachgewiesenen Personalakten von Mitarbeitern der Treuhandnebenstelle
Litzmannstadt sind derzeit noch über die entsprechenden
personenbezogenen Datenbanken des Bundesarchivs zu
recherchieren.
Einzelfallakten und Karteien
(ca. 7000) der HTO über die Erfassung polnisch-jüdischer
Vermögenswerte im "Altreich" sowie Buchungsbelege für die entzogenen
Grundstücke befinden sich noch beim Bundesamt für zentrale Dienste und
offene Vermögensfragen in Berlin.
Archivische
Bewertung und Bearbeitung
Die 1963 ins
Bundesarchiv gelangten Akten befanden sich teils in Schnellheftern,
teils in Stehordnern. Eine Registratureinteilung ließ sich nur
vereinzelt erkennen. Die Ordnung erfolgte nach sachlichen
Gesichtspunkten. Ausgesondert wurden Unterlagen, deren Inhalt doppelt
überliefert war sowie Postscheck- und Bankabschnitte, Tagesauszüge von
Banken und Sparkassen, Empfangs- und Zahlungsbestätigungen u. dgl. Die
ursprünglich dem Bestand zugeordneten Handakten des ehemaligen
Referenten und Leiters der Revisionsabteilung der
Grundstücksgesellschaft der HTO (GHTO) wurden dem Bestand R 140
zugeordnet (s. hierzu Az. 3616 allgem./1).
Bei
der 1976/1977 erfolgten Überarbeitung des in das Zentrale Staatsarchiv
der DDR gelangten Überlieferungsteils wurden in erster Linie
zahlreiche Doppelstücke und Belegschriftgut ausgesondert.
Die für beide Überlieferungsteile separat
vorliegenden Findmittel wurden im Rahmen des Retrokonversionsprogramms
des Bundesarchivs 2006 datenbankmäßig erfasst und mit Hilfe der im
IT-System des Bundesarchivs vorhandenen Programme zur Erschließung und
Findbucherstellung (BASYS-S) ein Findbuch für den Gesamtbestand
erarbeitet.
Inhaltliche Charakterisierung:
Vorhanden sind Unterlagen der Zentrale Berlin mit den
Schwerpunkten:
Geschäftsgang, v.a. Tageskopien,
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Allgemeine
Vermögensverwaltung, dabei: Monats- und Jahresbilanzen der Zenrale und
der Treuhandstellen, Kontobücher, Beschlagnahmte Wertpapiere,
Abwicklungsstelle polnischer Aktien- und Privatbanken, Konten der HTO,
Kommissarisch verwaltete Betriebe, Betriebsveräußerungen,
Verrechnungsverkehr mit der Deutschen
Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft und Unterlagen der Sonderabteilung
Altreich.
Von den Gesellschaften der HTO sind
dokumentiert: Verwaltungs- und Verwertungs GmbH für Baltenvermögen,
Verwaltungs- und Verwertungsgesellschaft der HTO Lodz, Treuhänder für
Textilrohstoffe, Textilaktiengesellschaft N.Eitingen & Co
Litzmannstadt, Union Textile AG Kammgarnspinnerei Litzmannstadt,
Allart Rousseau AG Litzmannstadt, Zuckerfabriken Dobrzelin Kranzwerder
AG. Treuhandstellen: Neben wenigen Akten der Treuhandstellen Kattowitz
und Posen sind v. a. Unterlagen der Treuhandstelle Danzig-Westpreußen
überliefert.
Erschließungszustand:
Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch R
144/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 144
- Umfang
-
828 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Auswärtiges, Kolonial- und Besatzungsverwaltung >> Besatzungsverwaltung
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Amtliche Druckschriften: Mitteilungsblatt der Haupttreuhandstelle Ost 1940-1944 [RD 13/14]
Literatur: Broszat, Martin: Kompetenzen und Befugnisse der Haupttreuhandstelle Ost (HTO), in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. 2, Stuttgart 1966, S. 235-239.
Dingel, Jeanne: Zur Tätigkeit der Haupttreuhandstelle Ost, Treuhandstelle Posen, 1939 bis 1945, Frankfurt, 2003
Rosenkötter, Bernhard: Treuhandpolitik. Die "Haupttreuhandstelle Ost" und der Raub polnischer Vermögen 1939-1945, Essen 2003
- Provenienz
-
Haupttreuhandstelle Ost (HTO), 1939-1945
- Bestandslaufzeit
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1904-1935; 1939-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Haupttreuhandstelle Ost (HTO), 1939-1945
Entstanden
- 1904-1935; 1939-1945