Tektonik

1.5.2.2. Nassauer Behörden

Durch § 12 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 gelanten u.a. die kurkölnischen rechtsrheinischen Ämter Deutz, Königswinter und Vilich an das Fürstentum Nassau-Usingen. Im Juli 1806 wurden diese Gebiete durch Vollzug der Rheinbundakte in das Großherzogtum Berg eingegliedert; wenig später schloss sich Nassau-Usingen mit der Nassauer Linie Weilburg zum Herzogtum Nassau zusammen. Mit den Abtretungen der Rheinbundfürsten untereinander wurde die Absicht verfolgt, möglichst geschlossene Territorien zu erhalten, was allerdings für das Großherzogtum Berg derzeit nicht gelungen ist. Der Bestand umfasst folgende Provenienzen: Staatsministerium, Regierung, Hofkammer, Lehenhof, Hofgericht, Gemeinde-Ökonomie-Deputation und Bau- und Chausseekommission Wiesbaden sowie die Renteien Deutz und Vilich. Der Bestandsumfang beträgt 291 Bde und hat eine Laufzeit von (1712-) 1802-1806 (-1837).

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.5. Französische Zeit und Übergangszeit >> 1.5.2. Rechtsrheinische Gebiete

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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