Archivale

Hinrichtung von russischen Kriegsgefangenen.

Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, Dachau, Sachsenhausen, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen


Reichsführer-SS gab seine Zustimmung, russische Kriegsgefangene nicht zu erschiessen, wenn sie sich zur Arbeit im Steinbruch eigneten. Hierfür ist die vorherige Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes einzuholen. Bei Eintreffen von Erschiessungstransporten haben der stellv. Lagerführer und der Lagerarzt solche Russen auszuwählen. Eine namentliche Liste ist hierfür vorzulegen. Auf dieser Liste bescheinigt der Lagerarzt, daß er keine Bedenken gegen den Arb. Eins. dieser Kriegsgefangenen hat. Nach Zustimmung des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes werden sie dann zu einem Steinbruch versetzt. Anmerkung der Häftlinge Komitee Konzentrationslager Buchenwald: Die o. a. Verfügung hätte mehr Arbeit für die.

Archivaliensignatur
International Tracing Service, 0.4, 004/0011a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Buchenwald 2
former reference number: 145, Folio 223-225
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: 14f 14/L/Ot. Nr. 213/41

Formalbeschreibung
Art: Durchschrift vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Allgemeines >> Todesfälle
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichsführer-SS und Inspekteur der Konzentrationslager
Laufzeit
20. Jahrhundert (1941)

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Letzte Aktualisierung
09.05.2023, 10:50 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichsführer-SS und Inspekteur der Konzentrationslager

Entstanden

  • 20. Jahrhundert (1941)

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