Bestand
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
1986 wurde der Vorgängerorganisation, der Zentralstelle für das
Chiffrierwesen (ZfCh), zusätzlich der Aufgabenbereich
"Computersicherheit" für die Bearbeitung von Verschlusssachen
übertragen und dazu eine Arbeitsgruppe aufgebaut. Bis dahin hatte sich
die ZfCh auf die zentrale Aufgabe Kommunikationssicherheit
konzentriert. Die Arbeitsgruppe umfasste bald 70 Mitarbeiter. Sie
befassten sich mit der Evaluierung und Zertifizierung von IT-Produkten
und -systemen. Gerade die Zertifizierung und damit das Ziel, für
Sicherheit in der Informationstechnologie zu sorgen, ließ die Gründung
einer eigenständigen Behörde als notwendig erscheinen. 1989 wird die
Zentralstelle für das Chiffrierwesen wegen der erweiterten
Aufgabenstellungen in die Zentralstelle für die Sicherheit in der
Informationstechnik umgewandelt.
Im
"Rahmenkonzeptes zur Gewährung der Sicherheit bei Anwendung der
Informationstechnik" - IT-Sicherheitsrahmenkonzept - von 1989 heißt
es:
"1.) Die Sicherheit von IT-Systemen gewinnt
sowohl für die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Staat zunehmend
an Bedeutung. Maßnahmen zur Schaffung und Erhöhung dieser Sicherheit
sind deshalb dringend erforderlich.
2.) Die
Verminderung der Bedrohung durch solche Maßnahmen ist eine staatliche
Aufgabe.
3.) Zur Durchführung entsprechender
Risikoanalysen und der Entwicklung darauf basierender
Sicherheitskonzepte bedarf es einer selbständigen Bundesoberbehörde.
Nur eine staatliche Stelle verfügt über die erforderlichen umfassenden
Sicherheitsinformationen und bietet zudem Gewähr für ausreichende
Neutralität. Nur sie kann für die angestrebte bundesweite
Einheitlichkeit von Sicherheitskriterien sorgen und zugleich die
internationale Vereinheitlichung (z. B. durch Zusammenarbeit mit
entsprechenden Behörden anderer Staaten) fördern. …"
Mit dem BSI-Errichtungsgesetz vom 17. Dez. 1990 (BGBl I S. 2834
ff.) wird dem Rahmenkonzept Rechnung getragen. Das BSI nimmt am 1.
Jan. 1991 seine Arbeit in Bonn auf. Gründungspräsident des BSI ist Dr.
Otto Leiberich.
Das BSI ist dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zugeordnet.
Das BSI ist gemäß BSI-Errichtungsgesetz zuständig für
die:
Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei
Anwendung der Informationstechnik sowie Entwicklung von
Sicherheitsvorkehrungen,
Entwicklung von
Kriterien, Verfahren und Werkzeugen für die Prüfung und Bewertung der
Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder
Komponenten,
Prüfung und Bewertung der
Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und
Erteilung von Sicherheitszertifikaten,
Unterstützung der für die Sicherheit in der Informationstechnik
zuständigen Stellen des Bundes,
Unterstützung
der Polizeien und Strafverfolgungsbehörden bei der Wahrnehmung ihrer
gesetzlichen Aufgaben sowie der Verfassungsschutzbehörden bei der
Auswertung und Bewertung von Informationen,
Beratung der Hersteller, Vertreiber und Anwender in Fragen der
Sicherheit in der Informationstechnik,
Beratung
auf dem Gebiet des materiellen Geheimschutzes,
Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen von Fernmeldeanlagen
einschl. der digitalen Telekommunikationsanlagen bei Bundesbehörden
sowie von Unternehmen mit VS-Aufträgen des Bundes.
1998 erfolgt die Aufnahme der Geschäftsführung des
Interministeriellen Ausschusses für Kritische Infrastrukturen und
Beginn der Zukunftsforschung mit den Trendstudien.
Dem BSI wurden mit dem "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der
Informationstechnik des Bundes" vom 20. August 2009 weitergehende
Aufgaben und Befugnisse eingeräumt, um der zunehmenden Bedeutung der
Informations- und Kommunikationstechnologie in der heutigen
Gesellschaft und der gewachsenen "IT-Bedrohung" Rechnung zu
tragen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BSIG fördert das
Bundesamt die Sicherheit in der Informationstechnik.
"Hierzu nimmt es folgende Aufgaben wahr:
1. Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes;
2. Sammlung und Auswertung von
Informationen über Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorkehrungen und
Zurverfügungstellung der gewonnenen Erkenntnisse
für andere Stellen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder
zur Wahrung ihrer Sicherheitsinteressen erforderlich ist;
3. Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei Anwendung
der Informationstechnik sowie Entwicklung von Sicherheitsvorkehrungen,
insbesondere von informationstechnischen Verfahren und Geräten für die
Sicherheit in der Informationstechnik (IT-Sicherheitsprodukte), soweit
dies zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes erforderlich ist,
einschließlich der Forschung im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben;
4. Entwicklung von Kriterien,
Verfahren und Werkzeugen für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit
von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und für die
Prüfung und Bewertung der Konformität im Bereich der
IT-Sicherheit;
5. Prüfung und Bewertung der
Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten und
Erteilung von Sicherheitszertifikaten;
6.
Prüfung und Bestätigung der Konformität im Bereich der IT-Sicherheit
von informationstechnischen Systemen und Komponenten mit technischen
Richtlinien des Bundesamtes;
7. Prüfung,
Bewertung und Zulassung von informationstechnischen Systemen oder
Komponenten, die für die Verarbeitung oder Übertragung amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
im Bereich des Bundes oder bei Unternehmen im Rahmen von Aufträgen des
Bundes eingesetzt werden sollen;
8. Herstellung
von Schlüsseldaten und Betrieb von Krypto- und
Sicherheitsmanagementsystemen für informationssichernde Systeme des
Bundes, die im Bereich des staatlichen Geheimschutzes oder auf
Anforderung der betroffenen Behörde auch in anderen Bereichen
eingesetzt werden;
9. Unterstützung und
Beratung bei organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen
sowie Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte;
10.
Entwicklung von sicherheitstechnischen Anforderungen an die
einzusetzende Informationstechnik des Bundes und an die Eignung von
Auftragnehmern im Bereich von Informationstechnik mit besonderem
Schutzbedarf;
11. Bereitstellung von
IT-Sicherheitsprodukten für Stellen des Bundes;
12. Unterstützung der für Sicherheit in der Informationstechnik
zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere soweit sie Beratungs-
oder Kontrollaufgaben
wahrnehmen; dies gilt
vorrangig für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dessen
Unterstützung im Rahmen der Unabhängigkeit erfolgt, die ihm bei der
Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Bundesdatenschutzgesetz
zusteht;
13. Unterstützung
a) der Polizeien und Strafverfolgungsbehörden bei der Wahrnehmung
ihrer gesetzlichen Aufgaben,
b) der
Verfassungsschutzbehörden bei der Auswertung und Bewertung von
Informationen, die bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen
oder nachrichtendienstlicher Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen
Befugnisse nach den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der
Länder anfallen,
c) des
Bundesnachrichtendienstes bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen
Aufgaben.
Die Unterstützung darf nur gewährt
werden, soweit sie erforderlich ist, um Tätigkeiten zu verhindern oder
zu erforschen, die gegen die Sicherheit in der Informationstechnik
gerichtet sind oder unter Nutzung der Informationstechnik erfolgen.
Die Unterstützungsersuchen sind durch das Bundesamt aktenkundig zu
machen;
14. Beratung und Warnung der Stellen
des Bundes, der Länder sowie der Hersteller, Vertreiber und Anwender
in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik unter
Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder unzureichender
Sicherheitsvorkehrungen;
15. Aufbau geeigneter
Kommunikationsstrukturen zur Krisenfrüherkennung, Krisenreaktion und
Krisenbewältigung sowie Koordinierung der Zusammenarbeit zum Schutz
der kritischen Informationsinfrastrukturen im Verbund mit der
Privatwirtschaft."
Gemäß Abs. 2 kann das
Bundesamt die Länder auf Ersuchen bei der Sicherung ihrer
Informationstechnik unterstützen.
Aufgrund Abs.
4 fungiert das Bundesamt als die zentrale Meldestelle für die
Zusammenarbeit der Bundesbehörden in Angelegenheiten der Sicherheit in
der Informationstechnik.
Das Bundesamt darf zur
Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes
Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes
anfallen, erheben und automatisiert auswerten, soweit dies zum
Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern bei
der Kommunikationstechnik des Bundes oder von Angriffen auf die
Informationstechnik des Bundes erforderlich ist, und die an den
Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallenden Daten
automatisiert
auswerten, soweit dies für die
Erkennung und Abwehr von Schadprogrammen erforderlich ist. Das
Bundesamt kann Mindeststandards für die Sicherung der
Informationstechnik des Bundes festlegen, die vom Bundesministerium
des Innern ganz oder teilweise als allgemeine Verwaltungsvorschriften
für alle Stellen des Bundes erlassen werden können.
Das Bundesamt ist gemäß § 9 BSIG nationale Zertifizierungsstelle
der Bundesverwaltung für IT-Sicherheit. Für bestimmte Produkte oder
Leistungen kann beim Bundesamt eine Sicherheits- oder
Personenzertifizierung oder eine Zertifizierung als
IT-Sicherheitsdienstleister beantragt werden. Die entsprechenden
Prüfungen und Bewertungen können durch vom Bundesamt anerkannte
sachverständige Stellen erfolgen.
Seit dem 1.
April 2011 besteht beim BSI das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, das
eine eine Kooperationseinrichtung der Sicherheitsorgane des Bundes zur
Abwehr elektronischer Angriffe auf IT-Infrastrukturen des Bundes und
der Wirtschaft darstellt.
Nach dem Ausscheiden
von Dr. Otto Leiberich Ende 1992 wird Dr. Dirk Henze am 1.1.1993 zum
neuen Präsidenten bestellt. Henze scheidet im November 2002 aus. Ihm
folgt Dr. Udo Helmbrecht im März 2003 als Präsident des BSI. Nach dem
Ausscheiden von Dr. Udo Helmbrecht wird Michael Hange am 16. Oktober
2009 zum neuen Präsidenten des BSI bestellt.
Organisation (Stand 2009):
· Abteilung Z
(Verwaltung)
· Abteilung 1 Sicherheit in
Anwendungen, Kritischen Infrastrukturen und im Internet
· Abteilung 2 Kryptographie und Abhörsicherheit
· Abteilung 3 Zertifizierung, Zulassung und
Konformitätsprüfung
Zitierweise: BArch B
466/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 466
- Umfang
-
465 Aufbewahrungseinheiten; 1,1 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Die ersten Abgaben erfolgten 2009. Vorprovenienz der Unterlagen war das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weitere Abgaben erfolgten 2014.
Amtliche Druckschriften: BSI-Jahresberichte.
Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland.
Quartalsberichte des Nationalen Lagezentrums des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
BSI-Technische Richtlinien.
BSI-Studien.
Literatur:- Die Zeitschrift für Informations-Sicherheit, 1985 ff. (seit 1993 Publikationsorgan des BSI; enthält veröffentlichungspflichtige Informationen wie Zertifizierungsberichte).
- Provenienz
-
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), 1990-
- Bestandslaufzeit
-
1991-
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), 1990-
Entstanden
- 1991-