Archivale

Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung.

Bei Sondergottesdiensten für die Polen ist grundsätzlich der Gebrauch der polnischen Sprache, auch das Absingen von Liedern, verboten.
An Gottesdiensten für die deutsche Bevölkerung dürfen polnische Zivilarbeiter keinesfalls teilnehmen.
Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des Arbeitsortes (Runderl. vom 10.12.1941 - S IV D2c-3382/40 Ziff. 2, Abs. 2) zwecks Teilnahme an Sondergottesdiensten können erteilt werden.
Eine kirchliche Trauung der polnischen Zivilarbeiter untereinander oder mit sonstigen Ausländern kommt nicht in Betracht.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0346a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 22
former reference number: 394, Folio 64-65
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: S IV D2c - 1056/42
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichsführer-SS Berlin
Laufzeit
26.07.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichsführer-SS Berlin

Entstanden

  • 26.07.1942

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