Archivale
Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung.
Bei Sondergottesdiensten für die Polen ist grundsätzlich der Gebrauch der polnischen Sprache, auch das Absingen von Liedern, verboten.
An Gottesdiensten für die deutsche Bevölkerung dürfen polnische Zivilarbeiter keinesfalls teilnehmen.
Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des Arbeitsortes (Runderl. vom 10.12.1941 - S IV D2c-3382/40 Ziff. 2, Abs. 2) zwecks Teilnahme an Sondergottesdiensten können erteilt werden.
Eine kirchliche Trauung der polnischen Zivilarbeiter untereinander oder mit sonstigen Ausländern kommt nicht in Betracht.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0346a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 22
former reference number: 394, Folio 64-65
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: S IV D2c - 1056/42
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Reichsführer-SS Berlin
- Laufzeit
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26.07.1942
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Reichsführer-SS Berlin
Entstanden
- 26.07.1942