Die Fürsten haben kein Majestäts-Recht, auf Kosten anderer Bisthümer eigene Landesbischöfe aufzustellen : aus d. Reichsgesetzen, aus d. Begriffe d. Landeshoheit, aus d. Observanz, u. mehr anderen Gründen erwiesen, u. d. ungenannten Verfasser d. sogenannten kurzen Abfertigung e. unpartheyischen Ausländers so wie d. ganzen dt. Reiche zur Beherzigung vorgelegt

Digitalisierung: Bayerische Staatsbibliothek

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Standort
Passau, Staatliche Bibliothek -- S nv/Mlc 51
VD18
VD18 14508648-003
Umfang
88 S.

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Germanien
(wann)
1790
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11338648-7
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:51 MESZ

Datenpartner

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Beteiligte

Entstanden

  • 1790

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