Die Haushaltswirtschaft der Länder - verfassungsrechtliche Grenzen einer "Schuldenbremse"

Abstract: Mit der Föderalismusreform II ist im Jahre 2009 Art. 109 Abs. 3 in das Grundgesetz eingefügt worden, der die Länder ab 2020 verpflichtet, ihre Haushalte in Einahmen und Ausgaben ohne Kredite auszugleichen (sog. Schuldenbremse). Dieses absolute strukturelle Verschuldungsverbot, das den Ländern vom Bund aufgezwungen wurde, verstößt gegen das Prinzip der getrennten, unabhängigen Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern (Art. 109 Abs. 1 GG), verletzt die parlamentarische Haushaltsautonomie der Landtage und ist unvereinbar mit der Eigenstaatlichkeit der Länder. Damit überschreitet es die in Art. 79 Abs. 3 GG normierten Grenzen der Verfassungsänderung, denen zufolge das Bundesstaatsprinzip und die Gliederung des Bundes in Länder für unantastbar erklärt wird, und stellt daher verfassungswidriges Verfassungsrecht dar

Alternative title
The Budget Management of the Länder - Constitutional Limits of a "Debt Brake"
Location
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Extent
Online-Ressource
Language
Deutsch
Notes
Veröffentlichungsversion
begutachtet (peer reviewed)
In: der moderne staat - dms: Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management ; 4 (2011) 2 ; 465-480

Classification
Recht

Event
Veröffentlichung
(where)
Mannheim
(when)
2011
Creator
Schneider, Hans-Peter

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-60971-6
Rights
Open Access; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Last update
14.08.2025, 10:50 AM CEST

Data provider

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  • Schneider, Hans-Peter

Time of origin

  • 2011

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