Die Haushaltswirtschaft der Länder - verfassungsrechtliche Grenzen einer "Schuldenbremse"

Abstract: Mit der Föderalismusreform II ist im Jahre 2009 Art. 109 Abs. 3 in das Grundgesetz eingefügt worden, der die Länder ab 2020 verpflichtet, ihre Haushalte in Einahmen und Ausgaben ohne Kredite auszugleichen (sog. Schuldenbremse). Dieses absolute strukturelle Verschuldungsverbot, das den Ländern vom Bund aufgezwungen wurde, verstößt gegen das Prinzip der getrennten, unabhängigen Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern (Art. 109 Abs. 1 GG), verletzt die parlamentarische Haushaltsautonomie der Landtage und ist unvereinbar mit der Eigenstaatlichkeit der Länder. Damit überschreitet es die in Art. 79 Abs. 3 GG normierten Grenzen der Verfassungsänderung, denen zufolge das Bundesstaatsprinzip und die Gliederung des Bundes in Länder für unantastbar erklärt wird, und stellt daher verfassungswidriges Verfassungsrecht dar

Weitere Titel
The Budget Management of the Länder - Constitutional Limits of a "Debt Brake"
Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet (peer reviewed)
In: der moderne staat - dms: Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management ; 4 (2011) 2 ; 465-480

Klassifikation
Recht

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Mannheim
(wann)
2011
Urheber
Schneider, Hans-Peter

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-60971-6
Rechteinformation
Open Access; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 08:50 UTC

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Beteiligte

  • Schneider, Hans-Peter

Entstanden

  • 2011

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