Johann Stephan Pütters, Königl. Großbrit. churfürst. Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justizraths, und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Anleitung zur Juristischen Praxi : wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel oder andere Canzley-, Reichs- und Staats-Sachen schriftlich oder mündlich verhandelt, und in Archiven beygeleget werden, 1
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.pract. 244 d-1/2
- VD18
-
VD18 11356073-002
- Extent
-
[42], 292, [10] S.
- Edition
-
6. Aufl.
- Language
-
Deutsch
- Bibliographic citation
-
Johann Stephan Pütters, Königl. Großbrit. churfürst. Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justizraths, und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Anleitung zur Juristischen Praxi ; 1
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Göttingen
- (who)
-
Vandenhoek und Ruprecht
- (when)
-
1802
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10554585-2
- Last update
-
16.04.2025, 8:41 AM CEST
Data provider
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Associated
- Pütter, Johann Stephan
- Vandenhoek und Ruprecht
Time of origin
- 1802
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Johann Stephan Pütters, Königl. Großbrit. churfürst. Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justizraths, und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Anleitung zur Juristischen Praxi : wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel oder andere Canzley-, Reichs- und Staats-Sachen schriftlich oder mündlich verhandelt, und in Archiven beygeleget werden, 1

Johann Stephan Pütters, Königl. Großbrit. churfürst. Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justizraths, und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Anleitung zur Juristischen Praxi : wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel oder andere Canzley-, Reichs- und Staats-Sachen schriftlich oder mündlich verhandelt, und in Archiven beygeleget werden, 2

Johann Stephan Pütters, Königl. Großbrit. churfürst. Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justizraths, und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Anleitung zur Juristischen Praxi : wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel oder andere Canzley-, Reichs- und Staats-Sachen schriftlich oder mündlich verhandelt, und in Archiven beygeleget werden, 1

Johann Stephan Pütters, Königl. Großbrit. churfürst. Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justizraths, und ordentlichen Lehrers des Staatsrechts zu Göttingen Anleitung zur Juristischen Praxi : wie in Teutschland sowohl gerichtliche als außergerichtliche Rechtshändel oder andere Canzley-, Reichs- und Staats-Sachen schriftlich oder mündlich verhandelt, und in Archiven beygeleget werden, 2. Zugaben zur Anleitung zur Juristischen Praxi als deren zweyter Theil : insonderheit von der Orthographie und Richtigkeit der Sprache und vom Teutschen Canzley-Ceremoniel
