Bestand

Dörnmann, Wilhelm; Pfarrer (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Der Nachlass von Pfarrer Wilhelm Dörnmann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 32 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1925 bis 1981. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.178. Wilhelm Dietrich Dörnmann (06.12.1903-13.08.1984) war zuerst in der Rheinischen Landeskirche als Hilfsprediger der Kirchengemeinde Essen-Altenessen 1929-1930, Pfarrer der Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck 1930-1935 und Pfarrer der Kirchengemeinde Velbert 1935-1949 beschäftigt. 1949 verzichtete er auf die Rechte des geistlichen Standes. 1952 nahm Wilhelm Dörnmann die pfarramtliche Tätigkeit auf, diesmal in der Westfälischen Landeskirche. 1952 erhielt er einen Beschäftigungsauftrag für die Kirchengemeinde Wingeshausen. Ein Jahr später wurde er zum Pfarrer dieser Kirchengemeinde gewählt und bekam die Rechte des geistlichen Standes wieder zuerkannt. 1960 wechselte er in die 2. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Olpe und blieb dort bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1969 tätig. Auch im Ruhestand hat Wilhelm Dörnmann Vertretungsdienst an der Kanzel geleistet. Der Nachlass von Wilhelm Dörnmann besteht aus seinen Predigten und Vorträgen und ist dem Landeskirchlichen Archiv von der Kirchengemeinde Olpe angeboten worden, die ihn ihrerseits vermutlich von seiner Ehefrau erhalten hat. Die Predigten mit den Signaturen 1 bis 7 waren vorgeordnet, die übrigen sind nach Bibelstellen nachträglich im Zuge der Erschließung geordnet worden. Die Predigten bis Mitte der 1950er Jahren hat Dörtmann in gut lesbarer Handschrift, danach in Maschinenschrift geschrieben. Es sind sämtliche Predigten, auch aus seiner Ruhestandszeit, überliefert worden. Die Predigtsammlung ist wegen ihrer langen Laufzeit und guten Lesbarkeit interessant und spiegelt die Persönlichkeit des Pfarrers Dörnmann sowie den Geist der Zeit wieder. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.178 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.178 Nr. ...". Bielefeld, im August 2018 Anna Warkentin

Form und Inhalt: Der Nachlass von Pfarrer Wilhelm Dörnmann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 32 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1925 bis 1981. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.178.
Wilhelm Dietrich Dörnmann (06.12.1903-13.08.1984) war zuerst in der Rheinischen Landeskirche als Hilfsprediger der Kirchengemeinde Essen-Altenessen 1929-1930, Pfarrer der Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck 1930-1935 und Pfarrer der Kirchengemeinde Velbert 1935-1949 beschäftigt. 1949 verzichtete er auf die Rechte des geistlichen Standes.
1952 nahm Wilhelm Dörnmann die pfarramtliche Tätigkeit auf, diesmal in der Westfälischen Landeskirche. 1952 erhielt er einen Beschäftigungsauftrag für die Kirchengemeinde Wingeshausen. Ein Jahr später wurde er zum Pfarrer dieser Kirchengemeinde gewählt und bekam die Rechte des geistlichen Standes wieder zuerkannt. 1960 wechselte er in die 2. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Olpe und blieb dort bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1969 tätig. Auch im Ruhestand hat Wilhelm Dörnmann Vertretungsdienst an der Kanzel geleistet.
Der Nachlass von Wilhelm Dörnmann besteht aus seinen Predigten und Vorträgen und ist dem Landeskirchlichen Archiv von der Kirchengemeinde Olpe angeboten worden, die ihn ihrerseits vermutlich von seiner Ehefrau erhalten hat. Die Predigten mit den Signaturen 1 bis 7 waren vorgeordnet, die übrigen sind nach Bibelstellen nachträglich im Zuge der Erschließung geordnet worden. Die Predigten bis Mitte der 1950er Jahren hat Dörtmann in gut lesbarer Handschrift, danach in Maschinenschrift geschrieben. Es sind sämtliche Predigten, auch aus seiner Ruhestandszeit, überliefert worden. Die Predigtsammlung ist wegen ihrer langen Laufzeit und guten Lesbarkeit interessant und spiegelt die Persönlichkeit des Pfarrers Dörnmann sowie den Geist der Zeit wieder.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.178 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.178 Nr. ...".
Bielefeld, im August 2018
Anna Warkentin

Reference number of holding
3.178

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Date of creation of holding
1925 - 1981

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Last update
06.03.2025, 6:28 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1925 - 1981

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