Archivale
Urfehde Nr. 222
Regest: Stefan Gerstnäckher, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er am Mittwoch nach dem Palmtag im Wirtshaus des Barthlin Schnayttmann mit Jacob Wolffartt von Metzingen in Zweiung geraten und aufrührig geworden ist. Wie Jörg Schmidt, der geschworene Stadtknecht, dazu gekommen ist und Frieden geboten hat, hat er seinen Gegner verlassen (= von ihm abgelassen) und ist ihm (dem Stadtknecht) ohne alle Ursach in den Bart gefallen, weshalb man zwischen Gerstnäckher und dem Stadtknecht auch Frieden machen musste. Als ihn hernach die Stadtknechte auf Befehl des Bürgermeister ins Gefängnis führen wollten, rief er das kaiserliche Recht an und schrie beim Zunfthaus der Tucher, ob nirgends ein Biedermann sei, der ihm zu Recht helfen wolle. Durch diese aufrührerische Handlung hätte er eine schwere peinliche Leibesstraf verdient, die ihm auch die Herren von Reutlingen widerfahren lassen wollten. Auf seine Bitte haben sie ihm aber das Recht (= Gerichtsverfahren) erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen, künftig keinen Degen, Messer oder andere Waffe zu tragen, ausserhalb seines Hauses keine Zech zu tun, auch niemand hineinzuführen, um mit ihm zu zechen, zu keinerlei Versammlung zu kommen und aus dem Gebiet der Stadt nicht zu gehen ohne Erlaubnis - alles, bis der Rat es zulässt. Wenn er über kurz oder lang an sie oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er diesen Eid und Urfehde nicht halten, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
- Reference number
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7297
- Formal description
-
Beschreibstoff: Pg.
- Further information
-
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Onophrius Lieber
Siegel (Erhaltung): Petschaft-Abdruck vorhanden, ganz undeutlich
Genetisches Stadium: Or.
- Context
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
- Holding
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Date of creation
-
1551 April 4
- Other object pages
- Last update
-
20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1551 April 4