Festschrift
Festgruß der Stadt Regensburg an Ihre Königlichen Majestäten Ludwig und Therese von Bayern bei Allerhöchst-Ihrer Anwesenheit zur Feier der Einweihung der Walhalla den 18. Oct. 1842
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Don.Lud. II,13
- Edition
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(Pracht-Druck auf Seiden)
- Language
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Deutsch
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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[Regensburg]
- (when)
-
[1842]
- Contributor
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10632968-0
- Last update
-
16.04.2025, 8:32 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Festschrift
Associated
Time of origin
- [1842]
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Ein Wohl-Edler und Hochweiser Herr Stadt Cammerer und Rath ... finden bey der im Fürstenthum Siebenbürgen, Temeswarer Bannat, und einen Theil des Königsreichs Ungarn leider annoch fortdaurenden Seuche, in Conformität von Allerhöchst-höchst und hohen Orthen zu Abwendung dieses Ubels vorgekehrten Anstalten, auch ihres Orths zu verfahren, und Denenselben beyzutretten nöthig, ... : Decretum in Senatu den 11. Decembr. 1738.

Obwohlen ein Wohl-Edler und Hochweiser Herrn Cammerer und Rath ... ohnehin der Hoffnung leben, sämtliche Dero untergebene Burger und Jnnwohner, so wie ein jeder mit gesunder Vernunfft begabter, bey gegenwärtig- durch das unvermuthet als allerhöchst bedauerliche Ableiben ... Kaysers und Herrn, Herrn Carl des Sechsten Allerchristmildesten Andenckens verursacht-vollkommen trübseeligen Zeit-Läufften, ... : Decretum in Senatu Den 9. Jan. 1741.

Es haben sich die bestelte Thorschreiber, Wacht officirer, und Thorwartter, unter der StattThoren, gehorsamblichen zuerinnern, welcher gestalt von Einem Edlem Wolweisen Herrn Cammerer und Rath, verwichenen Jahrs den 14. Septemb. und 5. Decembris, durch erdangene Decreta, ... anbefohlen worden, ... auff die alhero reisende Personen und ankommende Handelswaahren und Güeter, wegen der an andern Orthen grassirenden Pest zuhaben, ... : Decretum in Senatu den 19. Julij, Anno 1666.

So deutlich immer hiesiger Stadt verfaste und alljährlich der untergebenen Burgerschafft vorgelesene Wacht-Gedings-Ordnung in dem Titul: Wem und wie die Burger allhie ihre Häuser und Herbergen verlassen mögen oder nicht; und dann auch verschiedene ... Decreta , ... was vermöge ihrer Pflicht sie bey Verstifftung ihrer Grund-Stücke und Einnahm derer Jnn-Leute zu beobachten haben; ... : Decretum in Senatu den 17. Febr. 1736.

Obwolen Ein Erb:Cammerer vnnd Rath, durch ein:in deren Kirchen, ab den Cantzeln offentlich verlesenes Decretum ernstlich mandiren vnd gebieten lassen, kein Leuchen außzutragen, bis die auff 12. Vhr angestelte Leuchvermahnung vorher völlig verrichtet worden, ... mit sonderm mißfallen vernehmen, daß solch Gebot wenig beobachtet, ... : Decretum den 24. Octobr: Anno 1634.
