Amtsdruckschrift | Einblattdruck

Es haben die bis anhero besonders in denen Zoll-Frevel Straffen so zahlreich vorkommende Liquidations-Posten nichts anderes zu erkennen gegeben, als daß bey Betrettung deren insonderheit ausherrischen Zoll-Defraudanten, nicht genugsame Vorsicht gebrauchet, und sich vielen Theils darmit begnüget werde, nur allein den Frevler, das factum, und den Orth, wo solcher das Herrschafftliche Zoll-Regale hintergangen, zu notiren, und bey Ober-Ambt anzubringen, vermeinend daß hieran genug geschehen seye ... So ergehet hiermit die ernst-gemessene Verordnung mittels welcher man wenigstens den Anwachs deren künftigen Frevel-Straffen, nicht zur Liquidation sondern zur würcklichen Zahlung zu beförderen vermeinet, ... : [Mannheim den 16ten Decembris 1757.]

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Weitere Titel
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Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 174,811
VD18
VD18 90577892
Maße

Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
[1757]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11325469-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck
  • Amtsdruckschrift

Beteiligte

Entstanden

  • [1757]

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