Tektonik
3.1.9.6. Essen
1. Entstehung: 1946 2. Schließung: 3. Zuständigkeiten: Nach den §§ 2, 2a ArbGG ausschließlich zuständig für die dort genannten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, vor allem für Kündigungen, Befristungen, Arbeitspapiere, Zeugnisse, Haftungsfragen, und in einem besonderen Beschlussverfahren auch für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz und Entscheidungen über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 6 ArbGG mit Berufsrichtern und mit ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Die funktionelle Beteiligung der ehrenamtlichen Richter in allen Instanzen hat für die Akzeptanz und Befriedungsfunktion der Rechtsprechung eine zentrale Bedeutung. Das Arbeitsgericht Essen ist örtlich zuständig für die Stadt Essen. http://www.arbg-essen.nrw.de/gerichtsbezirk/index.php (Stand 2014) 4. Organisationsstruktur: 5. Amtssitz: 45130 Essen, Zweigertstraße 54 (Stand 2014) 6. Leitung: Ulrich Pannenbäcker (1988-30.04.2014) Dr. Stefan Klein (01.05.2014-Stand Dez. 2021)
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 3.1. Gerichte >> 3.1.9. Arbeitsgerichte
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23.06.2025, 08:11 MESZ
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