Archivale

Empfangsbescheinigung des Rechtsgelehrten der übersandten Akten

Enthält: Der um ein unparteiisches Urteil gebetene J.H. Herll bestätigt am 29.4.1617, die übersandten Akten samt Begleitschreiben und Sportelgelder erhalten zu haben. Er sagt zu, innerhalb 8 Tagen sein Gutachten dazu abzugeben und verschlossen zuzusenden (die eingefügten Zeichen/Motive wird er gleich erklären). Der obsiegenden Partei wolle er dann gerne zu Diensten sein. Mit einer Höflichkeitsformel an den "Schwager" und Grüßen an Frau und Kinder schließt das Schreiben. Im beiliegenden Votum rät Herll, falls der Kläger Draetz gegen das Urteil appellieren würde, dass ihm schon ein entsprechendes Dekret gegeben wurde. Zu besserer Information über die Sache reiche es aus, sich derzeit noch nicht beschwert zu haben. Gleichwohl sollte die Appellation verworfen werden ("apostolos refutatorios (zu) erkennen").

Reference number
GerKer, 1030
Extent
Schriftstücke: 2

Context
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Aktenversendung
Indexentry person
Draetz
Herll, J.H.

Date of creation
1617

Other object pages
Delivered via
Last update
24.06.2025, 2:22 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1617

Other Objects (12)