Archivale
Empfangsbescheinigung des Rechtsgelehrten der übersandten Akten
Enthält: Der um ein unparteiisches Urteil gebetene J.H. Herll bestätigt am 29.4.1617, die übersandten Akten samt Begleitschreiben und Sportelgelder erhalten zu haben. Er sagt zu, innerhalb 8 Tagen sein Gutachten dazu abzugeben und verschlossen zuzusenden (die eingefügten Zeichen/Motive wird er gleich erklären). Der obsiegenden Partei wolle er dann gerne zu Diensten sein. Mit einer Höflichkeitsformel an den "Schwager" und Grüßen an Frau und Kinder schließt das Schreiben. Im beiliegenden Votum rät Herll, falls der Kläger Draetz gegen das Urteil appellieren würde, dass ihm schon ein entsprechendes Dekret gegeben wurde. Zu besserer Information über die Sache reiche es aus, sich derzeit noch nicht beschwert zu haben. Gleichwohl sollte die Appellation verworfen werden ("apostolos refutatorios (zu) erkennen").
- Reference number
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GerKer, 1030
- Extent
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Schriftstücke: 2
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Aktenversendung
- Indexentry person
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Draetz
Herll, J.H.
- Date of creation
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1617
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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24.06.2025, 2:22 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1617