Verzeichnung
Gemeinde Hönisch
Enthält: Verfassung der Gemeinde (wurde nicht genehmigt), 10.01.1946 Niederschrift zur Gemeindeausschusssitzung, Ersuchen um Gewährung der Satzung zur Regelung des Geschäftsganges bei der Gemeindeverwaltung (wurde nicht gestattet), 27.-28.12.1945 Verfassung der Gemeindevertretung, 16.02.1946 Billigung der Verfassung sowie Billigung der Höhe des Bezuges des Kämmerers, 05.-11.03.1946 Stehende Regeln für den Geschäftsgang / für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwaltung (Geschäftsordnung), 05.03.-14.05.1946 Nachtrag zur Gemeindeverfassung, 15.03.-29.04.1946 Beschluss über die Sicherstellung der jederzeitigen Durchführung der Aufgaben der Gefahrenabwehr innerhalb der Gemeinde, 26.10.1951 Ergänzung zu den Regeln für die Geschäftsführung bei der Gemeindeverwaltung, 30.07.-21.08.1946 Hauptsatzung der Gemeinde, 11.02.-01.03.1956, Az.: 0/00/010-60 Abänderung der Hauptsatzung, 12.07.-08.08.1959, Az.: 00/010-01 u. 00/010-60
Enthält: Neue Hauptsatzung, 30.07.-23.09.1964, Az.: 00/010-60 Satzung der Freiwilligen Feuerwehr, 20.10.1971 Satzung über die Leistung von Naturaldiensten (Hand- und Spanndiensten), 06.-29.06.1951, Az.: 0.00.010 Satzung der Gemeinde über die Anlegung neuer und die Verlängerung bestehender Straßen, über die Erhebung von Anliegerbeiträgen und über den Anbau an unfertige Straßen, 06.02.-10.05.1961, Az.: 00/010-60 u. 70/614 Satzung über Erschließungsbeiträge nach § 132 Bundesbaugesetz, 12.-18.06.1962, Az.: 00/010-60 Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen – vertreten durch das Niedersächsische Landesverwaltungsamt (Abt. Straßenbau) – dieses vertreten durch das Niedersächsische Straßenbauamt in Verden und der Gemeinde Hönisch über den Straßenwinterdienst in der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße Nr. 215 Verden – Nienburg, 20.11.-03.12.1964 Vereinbarung an Stelle der Bildung eines Zweckverbandes zwischen der Stadt Verden und der Gemeinde Hönisch über die Abfuhr und Beseitigung des Hausmülls, 10.-24.05.1962, Az.: 00/010 Die Stadt Verden rät angesichts der Erhöhung der Müllabfuhrgebühren den Beschluss einer Nachtragssatzung an, es wird jedoch eine neue Satzung über die Müllabfuhr in der Gemeinde erlassen, 23.02.-20.07.1965, [eine Dublette kassiert], Az.: 00/082[-021-04] Vereinbarung zwischen der Stadt Verden und der Gemeinde Hönisch an Stelle der Bildung eines Zweckverbandes gemäß § 13 des Zweck[s]verbandsgesetzes, Satzung über die Müllabfuhr in der Gemeinde, 20.03.-25.10.1962, Az.: 00/010-60 Ergänzung der Gemeindeverfassung, 01.07.-30.08.1951, Az.: 0/00/010, weiterer Nachtrag, 13.-21.08.1953 Gemeindesatzung über die Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Ratsherren und der ehrenamtlich im Rat oder in der Verwaltung der Gemeinde Tätigen, 25.05.1956, Az.: 0/00/010-60 Abänderung vorbenannter Satzung, 19.05.-06.07.1961, wiederum Umformung der Satzung, 10.03.-21.04.1964, abermalige Umgestaltung, 05.07.-27.10.1965, Az.: 00/082-021/05, Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1968, 10.04.-24.05.1968, Az.: 90/900-31 u. 00/082-021/05, Umänderung der oben erwähnten Satzung, 01.06.-14.08.1968 Verordnung über die Num[m]erierung von Gebäuden in der Gemeinde, 09.12.1966, Az.: 00/010, Ersuchen um Stellungnahme des Polizeiabschnittes des Landkreises Verden in Verden, desgleichen Bitte um Darlegung des Standpunktes des Herrn Regierungspräsidenten, 03.-27.02.1967, Az.: 00/082-021/05, Änderung der oben angemerkten Verordnung, Veröffentlichung im Amtlichen Verordnungsblatt für den Landkreis Verden und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Stade, 09.03.1967-15.02.1968 Satzung über die Reinigung der Straßen und Gehwege in der Gemeinde, 20.11.-03.12.1964, Az.: 00/082-37 Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde, 09.09.1970-17.08.1971, Az.: 00/082-021/05 Satzung der Gemeinde betr.: Zwangsmittel zur Durchsetzung von Brandverhütungsmaßnahmen, 01.03.1971 Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1972, 29.03.-20.07.1972, Az.: 00/082-021/05 Siegelführung, 24.10.1955, Az.: 0/00/010-60/39 Vermerk, dass der Bürgermeister Dr. Karl Hesse kein Mitglied der NSDAP war und in dieser auch keine Ämter innehatte, 18.07.1945 Auszug aus dem Protokollbuch der Gemeinde, Erwählung des Behnke und des Hollmann zum Beigeordneten, 27.12.1945 Niederschrift zur Gemeindeausschusses, Wahl der Ilse Hustedt zur Angestellten für die Büroarbeiten der Gemeinde, abermalige Erwählung des Dr. C. Hesse zum Bürgermeister, 22.-23.01.1946 Berufung neuer Beigeordneter und Gemeinderäte, 20.08.1945 Einsetzung gewählter Räte, 29.10.1945 Nachweisung über Ersatzmänner für die Gemeindevertretung der Gemeinde, undatiert
Enthält: Auswahl von Personen, um Hönisch im Gemeinderat zu repräsentieren, 26.11.1945 Übersicht über die vorgeschlagenen, bestellten und bisher nicht bestellten Gemeindevertreter, 28.12.1945 Berufung des Heinrich Pehling zum Beigeordneten und diverser Gemeinderäte, 13.08.1945 Entscheidung für Werner Hollmann als Beigeordneter, 08.03.1946 Der Bürgermeister Dr. Hesse wird zur Wiederherstellung seiner Gesundheit abwesend sein, seine Vertretung übernimmt der Beigeordnete Hollmann, 08.05.1946 Verzeichnis der Gemeinderäte usw., ohne Datum Protokoll zur Gemeindeausschusssitzung, Wahl des Karl Böhlke zum Bürgermeister und des K. Reuter zum Beigeordneten, 28.09.1946 Erwähnung des Kassenverwalters Heinrich Schröder, 17.-18.03.1947 Abschrift aus dem Protokollbuch der Sitzung, abermals Bestimmung des Karl Böhlke zum Bürgermeister sowie Wahl des Heinrich Reuter zum Beigeordneten, 06.11.1947 Mitglieder der Gemeindevertretung, 15.01.1949 Wiederwahl des Hermann Grupe zum Bürgermeister, Erwählung des Johann Otersen zum stellvertretenden Bürgermeister (am 10.12.), 12.12.1949 Erneute Bestätigung der vorerwähnten in ihren Ämtern (am 16.12.), 18.12.1950 Abermalige Entscheidung für die oben genannten in ihren Posten (am 21.12.1951), 08.02.1952, Az.: 0/00/010-02 Wiederum Wahl des Hermann Grupe zum Bürgermeister sowie erneute Erwählung des Erich Schulz zum stellvertretenden Bürgermeister, 15.12.1953 Johann Otersen wird zum Bürgermeister erwählt, Erich Schulz zum Stellvertreter (am 20.01.), 03.02.1954 Wiederwahl der vorbenannten (am 03.12.), 06.12.1954 Mitglieder der Gemeindevertretung, 20.11.1956, Az.: 0/00/010-02 Persönliche Angaben zum Bürgermeister Johann Otersen, zur Gemeindeschreiberin Herta Franz, zum Kassierer Heinrich Schröder, zum Beigeordneten Hermann Grupe und zu weiteren Beigeordneten, [Eingang] 09.03.1962 Wahl von Personen in den Gemeinderat, 27.09.1964, 29.09.1968 Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde, 07.-15.12.1952, Az.: 0.00.010-12 Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde, 07.01.1953 Geschäftsordnungen für den Rat und den Verwaltungsausschuss, 19.07.1956 Geschäftsordnung der Gemeinde, 10.-20.11.1964, Az.: 00/082-37 Bewilligung der einstweiligen Beschäftigung der neugewählten Gemeindedirektorin Armbrust durch die Militärregierung, 14.12.1946, ihre Zuteilung in die sogenannte „negative Kategorie“, 14.02.1947 Beschluss der Beibehaltung des Postens des Gemeindedirektors (am 06.11.), 20.11.1947 Strafregisterauszug der Thea Reuter, 08.11.1947, der Herr Regierungspräsident versagt die Bestätigung der Wahl der Thea Reuter zur Gemeindedirektorin mit Rücksicht auf ihr jugendliches Alter, 30.03.1948, der Landkreis gibt anheim, die Stelle des Gemeindedirektors eingehen zu lassen und dieses Amt vom Bürgermeister in Personalunion mit wahrnehmen zu lassen. Fräulein Reuter könnte als Schreibhilfe des Bürgermeisters weiterhin arbeiten, 07.04.1948, das erwähnte verordnet der Gemeinderat, 18.-20.05.1948 Der Oberkreisdirektor weist darauf hin, das Fräulein Reuter keinerlei Zeichnungsbefugnis für die Gemeinde hat (sie hatte Berichte unterschriftlich vollzogen und sich als Gemeindesekretärin bezeichnet), 24.05.1948 Der Gemeinderat schlägt Fräulein Anneliese Artz zur Gemeindedirektorin vor, wenig später kündigt jedoch diese. Nun übernimmt der Bürgermeister den Posten in Personalunion, 06.07.-14.09.1951, Az.: 0/00/010 Tod des Bürgermeisters Hermann Grupe (am 29.12.), 30.12.1953, Todesanzeige, 13.01.1954
Enthält: Verpflichtung des Bürgermeisters Johann Otersen auf gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und zur Verschwiegenheit, 02.08.1962 Wahl des Otersen zum Bürgermeister, des Hugo Müller zum Ersten Beigeordneten und eines weiteren Beigeordneten, 10.11.1964 Dem Bürgermeister Otersen wird auch das Amt des ehrenamtlichen Gemeindedirektors übertragen, urkundliche Bestätigung, 21.04.1965, Az.: 00/082 Urkundliche Bekräftigung der Bestellung des Heinrich Schröder zum ehrenamtlichen Kassenführer, 26.05.1965, Az.: 00/023-03/0 60. Geburtstag des Bürgermeisters Otersen (am 30.04.), 25.-28.04.1966 Wahl des Otersen zum Bürgermeister, des Hans-Hermann Franz zum Ersten Beigeordneten und eines weiteren Beigeordneten, 25.10.1968 65. Geburtstag des Bürgermeisters Otersen (am 30.04.), 19.-30.04.1971, Az.: 00/082-022/12 Dienstjubiläen verschiedener Bürgermeister, hier des Johann Otersen, 01.10.1971, Az.: 00/082-022/12 Neuwahl des H.-H. Franz zum Bürgermeister, Erwählung des Karl Fischer zum Ersten und eines weiteren Beigeordneten, Fluktuation im Rat, 14.03.1972, Az.: 00/082-022/12 Tod des Johann Otersen, Todesanzeige, 25.02.1972, Entwurf einer weiteren Traueranzeige, diverse Todesanzeigen, 26.02.-04.03.1972 Eingabe des Ortsflüchtlingsbetreuers Hermann Schlasius. Der neugewählte Bürgermeister sei ein Flüchtlingsfeind, die Mehrzahl des Einheimischen sei den Flüchtlingen gegenüber feindlich eingestellt. Dem Flüchtlingsbetreuer werde versagt, bei der Ausgabe der Bezugsmarken und des Brennmaterials sowie den Wohnungssachen mitzuwirken, 11.-13.11.1946, Erwiderung des Bürgermeisters auf die Eingabe Schlasius, 23.11.1946, Vermerk, 02.12.1946, der Entnazifizierungsausschuss überreicht in der Anlage Aussagen der Personen, die in der Eingabe angeführt worden sind. Es erscheine zweifelhaft, ob Schlasius tatsächlich SS-Angehöriger gewesen sei, 12.-19.12.1946 Aufgrund des Entscheides in der Wohnraum-Angelegenheit im Hause des Dr. Hesse durch Hrn. Reinhard, den der Wohnungsausschuss nicht für möglich hielt, legen die Herren Grupe (Bürgermeister), Koretzki, Wehrkamp und Koopmann die Tätigkeit nieder, 08.03.1951. Der Landkreis bemerkt, dass die Entscheidung der Schlichtungsstelle im Verwaltungswege nicht aufgehoben werden kann. Der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle sei mit guten Gründen nicht zu beanstanden. Die Gemeinde hat einen neuen Wohnungsausschuss zu wählen, 17.03.1951, Az.: 0/00/010 Das Fernmeldeamt (Bremen) kann den beantragten Telefonanschluss für Bürgermeister Johann Otersen (Hinter-Hönisch) nicht herstellen, da die erforderlichen Mittel fehlen, 07.02.1956. Der Oberkreisdirektor ersucht das Fernmeldeamt um bevorzugte Berücksichtigung des Anliegens und um baldigste Herstellung der Verbindung. Die Gemeinden werden angewiesen, ihre Anschlüsse in den Fernsprechverzeichnissen als „Gemeindeverwaltung“ zu bezeichnen, 16.02.1956, Az.: 00/010-60. Das Fernmeldeamt bleibt jedoch dabei, dass der Bau des Anschlusses derzeit wegen fehlender Anlagemittel nicht möglich sei, 28.02.-02.03.1946 Ersuchen der Firma Theodor Spalding K.G. (Biberach an der Riss) um Meldeauskunft über Georg Seidler, zuletzt wohnhaft gewesen in Hönisch. Nach einer Beschwerde bei der Kreisverwaltung über die angeblich unterlassene Information teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass der Hauptwohnsitz des Seidler Scheeßel [hier: Scheesel] sei, 01.11.1961 Der wegen Körperverletzung verurteilte Bruno Sich hat den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Berlin-Charlottenburg) um Straftilgung gebeten. Das Ersuchen an die Gemeindeverwaltung um Stellungnahme blieb jedoch bisher unbeantwortet, 04.-09.05.1962 Rechtsstreit Friedrich Meyer ./. Gemeinde Hönisch wegen Forderung einer Summe. Da der eingeforderte Betrag erhöht wird, muss sich die Gemeinde nunmehr durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, Az.: 00/010-60. Rechtsanwalt Dr. Utermann beantragt namens der beklagten Gemeinde, die Klage abzuweisen. Die Anwälte verhandeln zur Sache. Beweisbeschluss, ob die Beschlagnahme aufgrund einer speziellen Anordnung der britischen Besatzungsmacht oder aufgrund einer allgemeinen Anordnung erfolgt ist. Es werden Zeugen vernommen. Die benannte Eintreibung bezieht sich auf ein Radiogerät und zwei Polsterstühle. Rechtsanwalt Dr. Utermann verweist auf bestimmte Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg. Die Gemeinde wird zur Zahlung eines Betrages verurteilt. Dr. Utermann empfiehlt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Gemeinde will ihre Berufungsklage weiterführen, ganz gleich, wie auch der Gegner seine Anschlussberufung begründen will. Letztendlich verurteilt das Oberlandesgericht Celle die Gemeinde zur Zahlung einer Summe, 16.01.1959-05.05.1961 Bitte des Amtsgerichtes Rotenburg (Han) um Auskunft in der Unterbringungssache Margarete Schröder aus Hönisch, 09.-26.04.1965, Az.: 00/082 Die Kirchensteuer-Hebestelle für den Landesteil Hannover in Hannover ersucht um Auskunft für steuerliche Zwecke, 14.-24.08.1967 Rechtshilfeersuchen der Hannoverschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Hannover in der Katastersache des landwirtschaftlichen Unternehmens Sophie König (†) [Hönisch], 29.04.-25.10.1968 Rechtshilfeersuchen der Hannoverschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Hannover in der Katastersache des landwirtschaftlichen Unternehmens Hugo Bogner (Hönisch), 24.06.-28.11.1969, Az.: 00/022-90 u. 00/022-80 Einberufung einer außerordentlichen öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde, Beschwerde der Ratsherren Grünhagen, Plickat und Schulz, 29.04.-27.05.1971, Az.: 00/082-022/80 Ersuchen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (Mannheim) an die Gemeinde um Ausfüllung eines Fragebogens für die Gaststätte Emil Fenzau. Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, 23.-28.09.1971, Az.: 00/082-022/80 Verwaltungsverfügung: Ein Nachtrag zum Pachtvertrag zwischen Karl-Christian Hesse (Rittergut Hönisch) und der Gemeinde Hönisch wird beanstandet. Betreff ist Kreisbeihilfe für den Neubau des Umkleidehauses mit Jugend- und Gymnastikraum in Hönisch. Die Stadt Verden tritt nach Eingliederung der Gemeinde Hönisch in die Stadt Verden in die Verpflichtungen der ehemaligen Gemeinde ein. Der Gemeinderat beschließt, kein Rechtsmittel gegen die Verwaltungsverfügung einzulegen. Vermerk der Kreisverwaltung, dass ein von der Gemeinde unterbreiteter Vorschlag zu einem Grundstückstausch von Hesse nicht akzeptiert worden sei. Hesse habe seine Forderung je Morgen herabgesetzt. Nachdem Anordnungen einer Verfügung ausgeführt worden sind, ist die Sache nicht mehr zu verfolgen, 16.10.1970-12.02.1971, Az.: 00/024-80 (43/372-00/2) Ersuchen des Landkreises Rotenburg/Hann. um Ausfüllung eines Fragebogens über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters des Werner Rinkowski, Erich Grashoff, 03.-13.05.1963, Az.: 00/010[-60] u. 00/081 Bitte der Gemeinde Haverlah um Zustellung des Wehrstammblattes für Horst Struß, 30.07.-15.08.1963, Az.: 00/010-60 Bittgesuch der Olympia Werke AG (Wilhelmshaven) um Mitteilung über den Verbleib des Uwe Görke (Adressenvermittlung), 22.-28.01.1964, Az.: 00/010-60 Wunsch der Bundesschuldenverwaltung (Berlin-Tempelhof) um Auskunft, ob bis mindestens 1926 in Hönisch eine Hausgehilfin Martha Castens gewohnt habe. Die Angaben werden in einem Verfahren zur Ablösung einer Reichsschuldbuchforderung benötigt, 31.05.1963-27.08.1964, Az.: 90/ u. 00/082
Enthält: Dienstaufsichtsbeschwerde des Dr. jur. Hans-Dieter Bock (Pforzheim) bezüglich einer Anfrage über Hermann Helmke aus Hönisch in einem Rechtsstreit, 24.07.-25.08.1964, Az.: 00/082-022/90 Angebliche Untätigkeit der Gemeindeverwaltung in einer Auskunftssache. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans Weißenborn (Oldenburg in Oldb.) vertritt Frau Johanne Böhlke (Hönisch) bei der Wahrnehmung der Interessen in Grundstückssachen, insbesondere bei der Klärung der Frage, was gegen die Verschmutzung eines Grabens getan werden könne. Ermittlung der Unterhaltungspflicht eines Gewässers, hier Apostelgraben, Gemarkung Hönisch; im Beischluss vier Landkarten. Das Niedersächsische Landeskulturamt (Hannover) kann keine Angaben über die Unterhaltung des genannten Flurstücks machen. Der Landkreis sieht die Obliegenheit zur Pflege bei den jeweiligen Anliegern. Nun erfolgt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landkreis Verden. Aktenvermerk, dass die Wasserbehörde nach ihrem Ermessen entscheide, ob, wann und wie sie tätig werde. Bestehe an der Abstellung des Mangels kein öffentliches Interesse, werde nicht tätig. Anlässlich der Frühjahrsschau werde auch der Abzugsgraben hinter dem Grundstück der Frau Böhlke in Augenschein genommen. Die Unterhaltung, für welche (s.o.) die Anlieger zuständig seien, umfasse die Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustandes für den Wasserabfluss. Erwähnung einer angeblichen Verschmutzung des Gewässers durch einen anderen Anlieger, in Verdacht steht die Gaststätte Maske. Der Herr Regierungspräsident sieht keinen Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Landkreis Verden. Die angeregten Feststellungen und Überprüfungen in der Gewässerangelegenheit wurden vorgenommen, es kann jetzt eine abschließende Regelung getroffen werden, 24.07.1964-04.08.1965, Az.: 00/082-022/90 Ersuchen der Elektro- & Rundfunkgroßhandlung Alfred Ritscher (Münster) um Auskunft aus dem Einwohnermelderegister der Gemeinde, 13.07.-02.10.1967, Az.: 00/082-022/90 Dienstaufsichtsbeschwerde der Norddeutschen Kundenkreditbank (Hildesheim) wegen Nichterteilung einer Auskunft durch die Gemeinde bei der Feststellung des Wohnsitzes des Peter Troudjuk (angeblich wohnhaft in Calenburg, Hausgut). Er sei nun nach Poggenhagen, Gut Harms, verzogen, 27.11.1967-05.06.1968, Az.: 00/082-022/90 Rechtshilfeersuchen der Hannoverschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Hannover in der Katastersache des landwirtschaftlichen Unternehmens Johann Otersen (Hönisch), 16.05.1969-15.01.1970, Az.: 00/022-90 Beschwerde des Hans Blöss (Berlin) beim Niedersächsischen Minister des Innern (in Hannover) über die Amtsverwaltung in Hönisch in Bezug auf die Anschrift des Karl-Heinz Schmidt (Hönisch). Schmidt wohne nunmehr in Leeste, 12.07.-30.07.1970, Az.: 00/082-022/90 Bitte der Hannoverschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Hannover um Auskunft in der Veranlagungssache Wilhelm Bening (Hönisch). Übersendung eines Betriebsfragebogens, 05.06.1970-12.05.1971, Az.: 00/082-022/90 Amtshilfeersuchen der Bau-Berufsgenossenschaft Hannover bezüglich der Übermittlung von Angaben hinsichtlich der Löschung des Malereibetriebes Egon Potratz (Hönisch), 13.04.-12.05.1971, Az.: 00/082-022/90 Amtshilfeersuchen des Amtsgerichtes Hannover in der Testamentssache Dora Ast geborene Clasen, 19.04.-05.05.1972, Az.: 00/082-022/90 Dienstaufsichtsbeschwerde der Bundesbahn-Versicherungsanstalt in Kassel behufs der Glaubhaftmachung von Versicherungszeiten des Versicherten Fritz Wagner, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch Robert Zielke. Die Gemeinde Hönisch trat am 01.07.1972 der Stadt Verden (Aller) bei, daher ist die Stadt Verden (Aller) für die Bearbeitung des Ersuchens zuständig. Die Stadt Verden unterliegt nicht der Aufsicht des Landkreises Verden, 21.09.-01.10.1973, Az.: 00/082-022/90
- Reference number
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181
- Context
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Rechtsamt / Kommunalamt >> Kommunalaufsicht >> Stadt Verden
- Holding
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42 Rechtsamt / Kommunalamt
- Date of creation
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1945-1973
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- Last update
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15.05.2025, 8:30 AM CEST
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Object type
- Verzeichnung
Time of origin
- 1945-1973