Personenstandsgesetz, H. 2.. Geburtenbuch und Sterbebuch

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
83 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Enth. ausserdem: Zweitbuch und Erneuerung von Personenstandsbüchern. Gerichtliches Verfahren. Das Standesamt und seine Aufsichtsbehörden. Beweiskraft der Personenstandsbücher und der Personenstandsurkunden. Schlussbestimmungen

Erschienen in
Personenstandsgesetz
Vorschriftensammlung für die Gemeindeverwaltung in Hessen ; H. 475b

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Stuttgart
(wer)
Boorberg
(wann)
1961

Inhaltsverzeichnis
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
11.06.2025, 13:52 MESZ

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Beteiligte

  • Boorberg

Entstanden

  • 1961

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