Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Verkauf eines Ackerwerkes
Kläger: (2) Besitzer des Gutes Boldevitz (Bekl. in 1. Instanz) seit 18.06.1764 Regierungsrat von Olthof als neuer Besitzer von Boldevitz
Beklagter: Hermann David von Santen, Prokurator Domaniorum (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christian Breitsprecher (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 30.11.1761 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und der Ablehnung des Tribunals vom 04.12.1761 legen die Kl. am 14.01.1762 ihren Schriftsatz vor. Seit mehr als einem Jahrhundert gehört das Ackerwerk Maschenholz zum Gut Boldevitz, der Besitz ist durch die Landesvermessung am Ende des 17. Jahrhunderts bestätigt worden. Nun hat der Bekl. vor dem Hofgericht Abgaben von Maschenholz gefordert, die bisher nie gezahlt werden mußten und hat erreicht, daß die Kl. ihren Besitz an Maschenholz beweisen müssen. Die Kl. appellieren dagegen an das Tribunal und bitten um Bestätigung ihrer alten Rechte. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 04.12.1762 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, am 02.12. bittet der Fiskal für den Bekl. um Akteneinsicht in Prozeßakten von 1694, in denen es um den Besitz und die Grenzen des Ackerwerkes Maschenholz geht. und erhält diese am 04.12.1762. Am 24.01. und 18.04.1763 bitten Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen der Akten und erhalten diese am 28.01. und 22.04. Am 11.07. bitten die Parteien um Eröffnung der am 02.07. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 15.07. auf den 19.07. ansetzt. Am 17.10.1763 und 23.01.1764 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 07.05.1764 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts und erlegt den Kl.n den Beweis auf, daß Maschenholz zu Boldevitz gehört. Am 18.06.1764 legt Kl. dagegen Rechtsmittel ein, bittet aber zunächst und am 13.09. um Fristverlängerung, die er am 20.06. und 14.09.1764 erhält. Am 16.01.1765 bestätigt das Tribunal sein Urteil, da der Kl. seinen Schriftsatz nicht eingereicht hat und sendet die Akten der Vorinstanz zurück an das Hofgericht.
Instanzenzug: 1. Greifswald Hofgericht 1761 2. Tribunal 1761-1764 3. Tribunal 1764-1765
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteil vom 02.09.1761; vom Bergener Notar J.J. Schultz aufgenommene Appellation vom 10.09.1761; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Quistorp vom 29.12.1762; Quittung des Hofgerichtsprotonotars v. Corsvanten über empfangene Transmissionskosten für Hofgerichtsakten vom 17.04.1763; Rationes decidendi des Hofgerichts; Akte der Landesregierung wegen des Untertans Martin Kröger zu Maschenholz umb Beystand wieder die Boldevitzer Unterthanen wegen streitiger Pferde" 1754-1755; Geometrische Ausrechnung über das auf Rügen belegene Königl. Ambts=Dorff Maschenholtz 1695
- Archivaliensignatur
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(1) 0062
- Alt-/Vorsignatur
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290/24
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1695-1761) 30.11.1761-18.01.1765
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:02 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1695-1761) 30.11.1761-18.01.1765