Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in der Streitsache zwischen Johannes zu Heideck und Adam Burkhard (Burckart), Hofmann und Schöffe zu Breitenau (Breytenauwe) im Löwensteiner Amt, betreffend den Abzug des Hofs Folgendes, nachdem Johannes dem Hofmann gekündigt hat: Dem Hofmann stehen von der diesjährigen Winterfrucht ¾ und dem von Heideck ¼ zu. Die Sommerfrucht gebührt dem von Heideck alleine, der Schneidelohn für die Winterfrucht steht dem Hofmann zu. Das Stroh verbleibt auf dem Hof. Auf Schadensansprüche sollen beide verzichten und keiner ist sonst dem anderen etwas schuldig. Wenn der von Heideck aus Löwenstein abzieht, soll er dem Pfalzgrafen auch nicht mehr als ein Viertel der Winterfrucht vom Hof zu Breitenau schuldig sein, außer er hätte ihn höher verliehen.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 9
- Umfang
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fol. 4v-5r
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Entscheit zwuschen dem von Heideck und Adam Burckart dem hoffman".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
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Burkhard, Adam; Hofmann und Schöffe zu Breitenau, erw. 1477
Heideck, Johann von; erw. 1477, 1506
Pfalz, Philipp, gen. der Aufrichtige; Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, 1448-1508
- Indexbegriff Ort
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Breitenauer Hof : Löwenstein HN
Löwenstein HN
- Laufzeit
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1477 August 25 (uff montag nach Bartholomei apostoli)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:16 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1477 August 25 (uff montag nach Bartholomei apostoli)