Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in der Streitsache zwischen Johannes zu Heideck und Adam Burkhard (Burckart), Hofmann und Schöffe zu Breitenau (Breytenauwe) im Löwensteiner Amt, betreffend den Abzug des Hofs Folgendes, nachdem Johannes dem Hofmann gekündigt hat: Dem Hofmann stehen von der diesjährigen Winterfrucht ¾ und dem von Heideck ¼ zu. Die Sommerfrucht gebührt dem von Heideck alleine, der Schneidelohn für die Winterfrucht steht dem Hofmann zu. Das Stroh verbleibt auf dem Hof. Auf Schadensansprüche sollen beide verzichten und keiner ist sonst dem anderen etwas schuldig. Wenn der von Heideck aus Löwenstein abzieht, soll er dem Pfalzgrafen auch nicht mehr als ein Viertel der Winterfrucht vom Hof zu Breitenau schuldig sein, außer er hätte ihn höher verliehen.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 9
Umfang
fol. 4v-5r
Bemerkungen
Kopfregest: "Entscheit zwuschen dem von Heideck und Adam Burckart dem hoffman".
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Breitenauer Hof : Löwenstein HN
Löwenstein HN

Laufzeit
1477 August 25 (uff montag nach Bartholomei apostoli)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:16 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1477 August 25 (uff montag nach Bartholomei apostoli)

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