Bestand
Allgemeiner freier Angestelltenbund (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Bei den
vom Zentralarchiv des FDGB in der Historischen Abteilung
zusammengefassten Beständen handelt es sich um Restbestände
verschiedener Provenienzen, die zu den seit 1935 im Zentralarchiv der
Deutschen Arbeitsfront zusammengeführten Unterlagen gehörten. Die
durch kriegsbedingte Verluste stark reduzierten Bestände wurden
1945/1946 dem FDGB übergeben. In der Folgezeit wurden die Bestände
durch lokale Provenienzen und Kopien aus anderen Archiven ergänzt.
Hierzu zählt auch der Bestand Allgemeiner freier
Angestelltenbund.
Aufgaben und
Organisation:
Zu Beginn des 20. Jhd.
existierten über 70 Angestelltenverbände (v.a. Fachverbände) in
Deutschland. Erste Ansätze zur Konzentration der Angestelltenbewegung
boten sich bei der Bewegung zur Schaffung einer staatlichen
Pensionsversicherung für die Privatangestellten. In der Folgezeit
bildeten sich bei den zahlreichen Einzelverbänden zwei große
Interessengruppen heraus:
- der Hauptausschuß
zur Herbeiführung einer staatlichen Pensionsversicherung;
- die Freie Vereinigung für die soziale Versicherung
der Privatangestellten.
Der Hauptausschuß
forderte ein Sondergesetz für die Privatangestellten, also die
Trennung von der Sozialversicherung der Arbeiter, während die Freie
Vereinigung den Gedanken einer einheitlichen Sozialversicherung
favorisierte.
Im September 1913 kam es zur
Gründung des Arbeitsausschusses für einheitliches Angestelltenrecht.
Sein Hauptanliegen war die Durchsetzung eines einheitlichen
Dienstvertragsrechts. Diesem diente der 1. Kongreß für das
einheitliche Angestelltenrecht im Frühjahr 1914 in Berlin. Aus dem
losen Arbeitsausschuß bildete sich noch im 1. Weltkrieg die festere
Arbeitsgemeinschaft für das einheitliche Angestelltenrecht. Durch die
intensive Gemeinschaftsarbeit wurde Ende 1917 auf einer
Vorständekonferenz aller angeschlossenen Verbände zur
organisatorischen Festigung die Arbeitsgemeinschaft freier
Angestelltenverbände (AfA) gebildet. Mit der Umbildung der
Arbeitsgemeinschaft wurden gleichzeitig Ortskartelle geschaffen.
Am 03. Oktober 1921 wurde auf dem 1.
AfA-Gewerkschaftskongreß in Düsseldorf der Allgemeine freie
Angestelltenbund (AfA-Bund) gegründet.
Der
AfA-Bund und der ADGB schlossen einen Organisationsvertrag über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gewerkschaftsarbeit ab. Im Frühjahr
1923 schlossen AfA-Bund und ADGB auch mit dem, aus der
Freigewerkschaftlichen Beamtenzentrale hervorgegangenen, Allgemeinen
Deutschen Beamtenbund einen Organisationsvertrag ab. Diese in sich
autonomen Bünde bildeten die 3 Säulen der freien Gewerkschaften.
Nach dem 3. AfA-Gewerkschaftskongreß 1928 in Hamburg
wurde eine feste Bezirksorganisation geschaffen.
Dem AfA-Bund waren folgende Verbände angeschlossen (Stand
1930):
- Zentralverband der Angestellten,
Berlin;
- Deutscher Werkmeister-Verband,
Düsseldorf;
- Bund der technischen Angestellten
und Beamten, Berlin;
- Polier-, Werk- und
Schachtmeisterbund, Braunschweig;
- Allgemeiner
Verband der Deutschen Bankangestellten, Berlin;
- Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen, Berlin;
- Internationale Artistenloge, Berlin;
- Verband Deutscher Schiffsingenieure, Hamburg;
- Werkmeisterverband der Schuhindustrie,
Frankfurt/Main;
- Deutscher Chorsängerverband
und Tänzerbund, Mannheim;
- Deutscher
Fördermaschinistenverband, Essen;
- Verband der
Zuschneider, Zuschneiderinnen und Direktricen, Hamburg;
- Verband Deutscher Kapitäne und Steuerleute der
Handelsschiffahrt und Hochseefischerei, Altona;
- AfA-Bund Polnisch-Oberschlesien, Kattowitz.
Vorsitzende:
Siegfried Aufhäuser (1921) -
1933
Bernhard Göring (Geschäftsführender
Sekretär des AfA-Bundes)
Mitglieder:
1917: ca. 60.000
1924:
543.596
1929: 425.000
Kongresse:
1. AfA-Gewerkschaftskongreß 03.
Okt. 1921 in Düsseldorf
2.
AfA-Gewerkschaftskongreß 15. Juni 1925 in München
3. AfA-Gewerkschaftskongreß 1928 in Hamburg
Inhaltliche Charakterisierung:
Beim Bundesvorstand des AfA-Bundes bestand um 1931 ein Archiv mit ca.
5.000 Bänden. Das Archiv gliederte sich in:
-
Allgemeines Archiv und Archiv für Sozialpolitik,
- Arbeitsrechtsarchiv,
-
Wirtschaftspolitisches Archiv,
-
Aktenarchiv.
Zum AfA-Bund gehörte u.a. der
Deutsche Werkmeisterverband. Auch hier wird 1929 ein Archiv,
vermutlich ein Pressearchiv, erwähnt.
Der 1919
neu gegründete Bund der technischen Angestellten und Beamten (BUTAB)
im AfA-Bund verfügte über ein Pressearchiv, das auch dienstliches
Schriftgut des BUTAB aufnahm.
Überliefert sind
u. a.:
Stellungnahmen zum Entwurf des
Betriebsrätegesetzes, 1919/20; Protokollbücher von Ortsvereinen;
Geschäftsordnungen für Unterstützungsfälle; Protokolle der
Verbandstage des Deutschen Technikerverbandes; Flugblätter des Bundes
der technischen Angestellten und Beamten (Butab).
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch, Onlinefindbuch
Umfang, Erläuterung: 15
AE
Zitierweise: BArch RY
42/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch RY 42
- Umfang
-
15 Aufbewahrungseinheiten; 0,4 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Organisationen, Verbände und Wirtschaftsunternehmen >> Soziales, Gesundheit, Sport
- Provenienz
-
Allgemeiner freier Angestelltenbund, 1921-1933
- Bestandslaufzeit
-
1894-1933
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Allgemeiner freier Angestelltenbund, 1921-1933
Entstanden
- 1894-1933