Abschnitt
Urkunde : Übertragung des Klosters Lorsch an den Erzbischof von Mainz
Kaiser Friedrich II. überträgt mit Zustimmung seines Sohnes Heinrich (VII.) und mit Rat der Fürsten das Reichskloster Lorsch, das durch seinen Abstieg dem Reich und sich selbst schadet, samt Zubehör dem Mainzer Erzbischof Siegfried [III. von Eppstein] und belehnt diesen mit dem Lorscher Prinzipat. Für den Einspruch gegen diese Übertragung wird eine Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold festgelegt. Davon muss die eine Hälfte an den kaiserlichen Hof und die andere Hälfte an jene Partei, die Unrecht erlitten hat, entrichtet werden. Data aput Aquilegiam anno dominice incarnacionis Millesimo ducentesimo Tricesimo secundo. vicesimo mensis Aprilis. quinte indictionis.
Kaiser Friedrich II. überträgt mit Zustimmung seines Sohnes Heinrich (VII.) und mit Rat der Fürsten das Reichskloster Lorsch, das durch seinen Abstieg dem Reich und sich selbst schadet, samt Zubehör dem Mainzer Erzbischof Siegfried [III. von Eppstein] und belehnt diesen mit dem Lorscher Prinzipat. Für den Einspruch gegen diese Übertragung wird eine Strafe in Höhe von 100 Pfund Gold festgelegt. Davon muss die eine Hälfte an den kaiserlichen Hof und die andere Hälfte an jene Partei, die Unrecht erlitten hat, entrichtet werden. Data aput Aquilegiam anno dominice incarnacionis Millesimo ducentesimo Tricesimo secundo. vicesimo mensis Aprilis. quinte indictionis.
- Standort
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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv -- Bestand A 1 Nr. 146/1
- Umfang
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Libell
- Material
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Papier
- Ausgabe
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Abschrift (aus dem Jahr 1866)
- Sprache
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Latein
- Reihe
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UBHD
Handschriften
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv
- Schlagwort
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Übertragung
- Erschienen
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Aquileia , 1232-04-20
- DOI
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10.11588/diglit.37473
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374730
- Letzte Aktualisierung
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04.06.2025, 13:57 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- Aquileia , 1232-04-20