Abschnitt
Urkunde : Mainzer Erzbischof bestätigt Kloster Lorsch Verleihung von Ablässen
Werner [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, bestätigt dem Lorscher Propst [Burkhard II.] und dem Konvent die Verleihung von Ablässen für den Besuch ihrer Kirche. Die Ablässe sollen jedoch lediglich am Tag der Weihe, darauf nach Ablauf jeweils eines Monats innerhalb des ersten Jahres sowie am jährlichen Jahrtag an diejenigen erteilt werden, die die Kirche besuchen und die Gebete reumütig verrichten. Datum Maguntie. Kalendas Septembris Anno domini Mo . CCo . LXVI.
Werner [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, bestätigt dem Lorscher Propst [Burkhard II.] und dem Konvent die Verleihung von Ablässen für den Besuch ihrer Kirche. Die Ablässe sollen jedoch lediglich am Tag der Weihe, darauf nach Ablauf jeweils eines Monats innerhalb des ersten Jahres sowie am jährlichen Jahrtag an diejenigen erteilt werden, die die Kirche besuchen und die Gebete reumütig verrichten. Datum Maguntie. Kalendas Septembris Anno domini Mo . CCo . LXVI.
- Standort
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Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv -- Bestand A 1 Nr. 146/4
- Umfang
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Einzelblatt
- Material
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Pergament
- Ausgabe
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Ausfertigung
- Sprache
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Latein
- Reihe
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UBHD
Handschriften
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv
- Schlagwort
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Ablass
- Erschienen
-
Mainz , 1266-09-01
- DOI
-
10.11588/diglit.37476
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374761
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:54 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- Mainz , 1266-09-01