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Urkunde : Mainzer Erzbischof bestätigt Kloster Lorsch Verleihung von Ablässen

Werner [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, bestätigt dem Lorscher Propst [Burkhard II.] und dem Konvent die Verleihung von Ablässen für den Besuch ihrer Kirche. Die Ablässe sollen jedoch lediglich am Tag der Weihe, darauf nach Ablauf jeweils eines Monats innerhalb des ersten Jahres sowie am jährlichen Jahrtag an diejenigen erteilt werden, die die Kirche besuchen und die Gebete reumütig verrichten. Datum Maguntie. Kalendas Septembris Anno domini Mo . CCo . LXVI.
Werner [von Eppstein], Erzbischof von Mainz, bestätigt dem Lorscher Propst [Burkhard II.] und dem Konvent die Verleihung von Ablässen für den Besuch ihrer Kirche. Die Ablässe sollen jedoch lediglich am Tag der Weihe, darauf nach Ablauf jeweils eines Monats innerhalb des ersten Jahres sowie am jährlichen Jahrtag an diejenigen erteilt werden, die die Kirche besuchen und die Gebete reumütig verrichten. Datum Maguntie. Kalendas Septembris Anno domini Mo . CCo . LXVI.

Urkunde : Mainzer Erzbischof bestätigt Kloster Lorsch Verleihung von Ablässen

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv -- Bestand A 1 Nr. 146/4
Umfang
Einzelblatt
Material
Pergament
Ausgabe
Ausfertigung
Sprache
Latein

Reihe
UBHD
Handschriften
Archivum Laureshamense – digital: Lorsch - Archiv

Schlagwort
Ablass

Erschienen
Mainz , 1266-09-01

DOI
10.11588/diglit.37476
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-374761
Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:54 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • Mainz , 1266-09-01

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