Münze
Münze, 1/24 Taler (Groschen), 1621
Vorderseite: IO ER D G MAR BRAND PRUSSIAE 1621 - Gevierter Wappenschild mit Herzschild. Außen Kordelkreis, Schriftkreis und Perlkreis.
Rückseite: ST PO CA V CR IA D BVR I NVR PR RV - Adler, auf der Brust Reichsapfel mit Wertzahl. Außen Kordelkreis, Schriftkreis und Perlkreis.
Erläuterungen: Joachim Ernst war als zweiter überlebender Sohn des Brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg der Erbe des Markgraftums Brandenburg-Ansbach, als mit Markgraf Georg Friedrich I. der letzte Vertreter der fränkischen Linie der Hohenzollern 1603 verstorben war. Er war einer der Mitbegründer der Protestantischen Union, die ein Bündnis zahlreicher protestantischer Fürsten war und in der Anfangsphase des Dreißigjährigen Kriegs große Bedeutung gewann. Nachdem sie sich 1621 wegen der Übermacht der katholischen Seite auflösen musste, distanzierte sich der Markgraf von seinen Verbündeten und blieb bis zu seinem Tod 1625 politisch bedeutungslos. Im Jahr 1621 begann Joachim Ernst in Fürth Münzen prägen zu lassen. Damit lagen die ersten Fürther Prägungen dieses Markgrafen in der Anfangszeit der Kipper- und Wipperzeit. Diese sollte erst 1623 enden und eine der größten Münzverschlechterungen und Inflationen der Frühen Neuzeit in Europa sein. Ein Vorgeschmack darauf zeigte sich bereits bei diesem Stück zu sechs Batzen, dessen Silbergehalt schon reduziert war.
Authentizität: Original
- Original title
-
Kippergroschen von Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg-Ansbach von 1621
- Alternative title
-
1/24 Taler (Groschen), 1621 Fürstentum Ansbach Joachim Ernst, Brandenburg-Ansbach, Markgraf
- Location
-
Staatliche Münzsammlung München
- Inventory number
-
3-0052
- Measurements
-
Durchmesser: 30,2 mm Gewicht: 5,12 g Stempelstellung: 12 h
- Material/Technique
-
Silber; geprägt
- Related object and literature
-
Standardzitierwerk: Sammlung Wilmersdörffer, Brandenburg in Franken, München 1925. Seite/Nr.: vgl. 846 Slg. Wilmersdörffer Seite/Nr.: vgl. 846
- Classification
-
1/24 Taler (Groschen) (Spezialklassifikation: Nominalangabe)
Original (Spezialklassifikation: Authentizität)
- Subject (what)
-
Kipper und Wipper
Wappen
Markgraf
- Event
-
Auftrag
- Event
-
Herstellung
- (who)
-
Fürstentum Ansbach (Münzstand)
- (where)
-
Fürth (Bayern) (Münzstätte)
- (when)
-
1621
- Delivered via
- Last update
-
09.08.2024, 9:29 AM CEST
Data provider
Staatliche Münzsammlung München. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Münze
Associated
- Joachim Ernst, Brandenburg-Ansbach, Markgraf (Münzherr)
- Fürstentum Ansbach (Münzstand)
Time of origin
- 1621
Other Objects (12)
![Was Se. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns Hoch-Fürstliche Durchl. preyßwürdigsten Andenckens, occasione derer- bey Ab- und Auffzügen, dann Einhohl- und Begleitungen der Ober- und andern Beamten, ... manchmalen geschehener kostbaren und unjustificirlichen Veranstaltungen, zu weiterer deren Vorbeugung, erstlich befohlen haben; ... Das wird, ... buchstäblich hiermit wiederholet ... : [Onolzbach, den 29. Februarii, An. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a4f74699-bee9-41a0-beb6-63c6f2e17b95/full/!306,450/0/default.jpg)
Was Se. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns Hoch-Fürstliche Durchl. preyßwürdigsten Andenckens, occasione derer- bey Ab- und Auffzügen, dann Einhohl- und Begleitungen der Ober- und andern Beamten, ... manchmalen geschehener kostbaren und unjustificirlichen Veranstaltungen, zu weiterer deren Vorbeugung, erstlich befohlen haben; ... Das wird, ... buchstäblich hiermit wiederholet ... : [Onolzbach, den 29. Februarii, An. 1724.]
![Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fc19df4b-a69f-4a83-89dd-fdd7f8304317/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]
![Aus dem auf Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns ... specialiter ertheilten ... Befehl, am 11. Januarii 1713. ... Ausschreiben, hat ... man sich gehorsamlich zu erinnern, was massen ... Se. Hoch-Fürstl. Durchl. aus ... Landes-Vätterlichen Eyfer, Sich eine der vornehmsten Regierungs-Sorgen seyn lassen, wie Dero Lande und Fürstenthum, ... aufrecht erhalten werden mögten, ... [Signatum unter hiervorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel, Onolzbach, den 19. Nov. 1723.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/51bf1644-32b3-47ba-bc58-7dc2854ce546/full/!306,450/0/default.jpg)
Aus dem auf Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Unsers im Leben gnädigst gewesenen Fürsten und Herrns ... specialiter ertheilten ... Befehl, am 11. Januarii 1713. ... Ausschreiben, hat ... man sich gehorsamlich zu erinnern, was massen ... Se. Hoch-Fürstl. Durchl. aus ... Landes-Vätterlichen Eyfer, Sich eine der vornehmsten Regierungs-Sorgen seyn lassen, wie Dero Lande und Fürstenthum, ... aufrecht erhalten werden mögten, ... [Signatum unter hiervorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel, Onolzbach, den 19. Nov. 1723.]
![Nachdeme bey dem Hoch-Löbl. Fränckischen Crayß-Convent, wie das Mörder- Rauber- Dieb- Zigeuner- und anders Herren-lose Gesind am füglichsten Handfest gemachet- und darauf zu gebührender Straff gezogen ... mithin dem armen Landmann Sicherheit verschaffet werden möge ... : [Onolzbach, den 7. Junii, 1725.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1204238b-daef-43eb-a98c-68e91fac3ec7/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme bey dem Hoch-Löbl. Fränckischen Crayß-Convent, wie das Mörder- Rauber- Dieb- Zigeuner- und anders Herren-lose Gesind am füglichsten Handfest gemachet- und darauf zu gebührender Straff gezogen ... mithin dem armen Landmann Sicherheit verschaffet werden möge ... : [Onolzbach, den 7. Junii, 1725.]
![Aus denen bey dem Hoch-Fürstl. Landschaffts-Directorio von theils Aemtern eingekommenen Steuer-Restanten-Consignationen hat man ersehen, wie die mehriste Beamte die Intention der- unter ... Unserer Fürstin ... vorigen Jahrs ertheilten- ... Verordnung, wegen Einbringung gedachter Restanten, nicht allerdings erreichen, ... diejenige Reste, .. von denen, bey welchen noch etwas zu hoffen, nicht sorgfältig separiren, ... : [Onolzbach, den 16. Novembr. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86cbf7b0-bf7f-4b41-9c5e-e59eec00ea2b/full/!306,450/0/default.jpg)
Aus denen bey dem Hoch-Fürstl. Landschaffts-Directorio von theils Aemtern eingekommenen Steuer-Restanten-Consignationen hat man ersehen, wie die mehriste Beamte die Intention der- unter ... Unserer Fürstin ... vorigen Jahrs ertheilten- ... Verordnung, wegen Einbringung gedachter Restanten, nicht allerdings erreichen, ... diejenige Reste, .. von denen, bey welchen noch etwas zu hoffen, nicht sorgfältig separiren, ... : [Onolzbach, den 16. Novembr. 1724.]
![Nachdeme bey Hoch-Fürstl. Cammer man vernehmen muß, was massen ... mit Güthern handlende Juden, von denen disseitigen ... Unterthanen, ein- und andere dem Handlohn unterwürffige Feld-Stücke, nicht nur zu unterschiedlichen mahlen er- und verhandeln, sondern auch, wann sie solche, an jemanden verkäufflich überlassen haben, ... an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer hingegen man, diesem vorsetzlichen zu sonderbarer Verkürzung des Herrschafftl. Handlohns Interesse gereichenden Beginnen, keineswegs nachzusehen, gemeinet ist ... : [Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel; Onolzbach den 11. Decembr. 1722.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/57442ba9-494c-4bb2-aaa4-4801e2cec164/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme bey Hoch-Fürstl. Cammer man vernehmen muß, was massen ... mit Güthern handlende Juden, von denen disseitigen ... Unterthanen, ein- und andere dem Handlohn unterwürffige Feld-Stücke, nicht nur zu unterschiedlichen mahlen er- und verhandeln, sondern auch, wann sie solche, an jemanden verkäufflich überlassen haben, ... an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer hingegen man, diesem vorsetzlichen zu sonderbarer Verkürzung des Herrschafftl. Handlohns Interesse gereichenden Beginnen, keineswegs nachzusehen, gemeinet ist ... : [Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel; Onolzbach den 11. Decembr. 1722.]
![Von Hoch-Fürstl. gnädigster Herrschafft wegen, ergehet hiermit an alle und jede Ober- und Beambte, wie auch Burgermeistere und Rath in Städten, Märckten und Flecken, dieses gesamten Fürstenthums und Lande die gemessene Verordnung, daß, obwohlen in dem letzthin ergangenen vorläuffigen Ausschreiben befohlen worden, die Chur-Bayrische ganze und halbe Max d'or biß zu den 1. Julii vor voll cursiren ... zu lassen : [Onolzbach, den 10. April. 1726]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6de720d5-8d29-4121-b0e0-f14166f29f4a/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Hoch-Fürstl. gnädigster Herrschafft wegen, ergehet hiermit an alle und jede Ober- und Beambte, wie auch Burgermeistere und Rath in Städten, Märckten und Flecken, dieses gesamten Fürstenthums und Lande die gemessene Verordnung, daß, obwohlen in dem letzthin ergangenen vorläuffigen Ausschreiben befohlen worden, die Chur-Bayrische ganze und halbe Max d'or biß zu den 1. Julii vor voll cursiren ... zu lassen : [Onolzbach, den 10. April. 1726]
![Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/039f742e-cfad-4fe7-be82-0dd439409f8b/full/!306,450/0/default.jpg)
Unerachtet an Seiten Hoch-Fürstl. Cammer man sich gänzlichen versiehet, es werden alle und jede Beamte dieser Hoch-Fürstl. Landen, die- ratione unaufschiebiger Exigirung derer- von denen Unterthanen an jährlichen Cammer-Schuldigkeiten zu entrichten habenden Gefälle sowohlen, als der- von ihnen hierauf erzielenden Reste, schon vielfältig geschärfftest ergangenen Hoch-Fürstl. Verordnungen ... zu befolgen, sich äusserst angelegen seyn lassen ... : [Onolzbach, den 20. Sept. 1730.]
