Bestand

Amtsgericht Heidelberg (mit Vorprovenienzen) (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Freiwillige Gerichtsbarkeit, Straf-, Zivilprozess, Verwaltung

Behördengeschichte: Durch das erste Organisationsedikt vom 4. Februar 1803 wurde in Baden eine dreistufige Gerichtsorganisation begründet mit dem Oberhofgericht (seit 1879 Oberlandesgericht) an der Spitze, den Hof- bzw. Kreisgerichten (seit 1879 Landgerichte) als mittlerer Instanz und den Ämtern (ab 1809 Bezirksämter bzw. standesherrliche Ämter) als unterer Instanz. Auf der untersten Stufe waren also Gerichtsbarkeit und Verwaltung nicht getrennt, bis durch die "Verordnung über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in unterer Instanz" vom 18. Juli 1857 mit Wirkung zum 1. September 1857 selbstständige Amtsgerichte errichtet wurden. Ihnen oblagen Aufgaben der streitigen bürgerlichen Gerichtsbarkeit bis zu einem Streitwert von 200 Gulden, der Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Vergehen bis zu einer Strafhöhe von 8 Wochen Freiheitsstrafe bzw. 300 Gulden Geldstrafe sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Auf dem letztgenannten Gebiet waren die Amtsgerichte nicht unmittelbare Kompetenz-Nachfolger der Bezirksämter, sondern der Amtsrevisorate, die im Jahr 1809 für jedes Bezirks- bzw. Stadtamt für Aufgaben des Rechnungswesens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt worden waren. Die Amtsrevisoren wurden 1857 den neugebildeten Amtsgerichten zugeordnet, 1864 wurden sie ihnen als Gerichtsnotare unterstellt. Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Justiz im Jahr 1879 die Gerichtsnotare ausgegliedert und es entstanden eigenständige staatliche Notariate. Die Sprengel der Amtsgerichte waren bzw. blieben im Lauf der Zeit nicht deckungsgleich mit den Bezirken der Ämter, deren Organisationsveränderungen durch Zusammenlegungen und Umgliederungen einzelner Orte sie nicht unbedingt mitvollzogen. Die Zahl der ursprünglich 66 Amtsgerichte wurde in den Jahrzehnten nach ihrer Gründung durch Auflösung einzelner kleinerer Gerichte zwar etwas reduziert, blieb aber bis zur großen Verwaltungsreform der 1970er Jahre im Vergleich zu anderen Behördenzweigen verhältnismäßig stabil. Die Stadt Heidelberg wurde nach dem Anfall an Baden 1803 Sitz eines Stadtamtes. Die umliegenden Gemeinden kamen zu den Ämtern Ober- und Unterheidelberg, die 1813 zum Landamt Heidelberg vereinigt wurden. Stadt- und Landamt Heidelberg wurden 1826 zum Ober- bzw. Bezirksamt Heidelberg zusammengelegt. Der gesamtbadischen Entwicklung folgend wurde 1857 das bis heute bestehende Amtsgericht Heidelberg gegründet. Diesem wurde 1872 der Bezirk des Amtsgerichts Neckargemünd zugeschlagen, außerdem übernahm es 1974 den Bezirk des damals aufgelösten Amtsgerichts Eberbach. Heute gehören zum Sprengel des Amtsgerichts Heidelberg die Städte und Gemeinden Bammental, Dossenheim, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Gaiberg, Heddesbach, Heidelberg, Heiligkreuzsteinach, Ilvesheim, Leimen, Neckargemünd, Nußloch, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Wiesenbach und Wilhelmsfeld.

Bestandsgeschichte: Die Unterlagen des vorliegenden Bestandes kamen durch verschiedene Zugänge seit 1895 ins Generallandesarchiv Karlsruhe, wobei die erste größere Ablieferung erst 1927 erfolgte. Von kleineren Ausnahmen (Einzelakten) abgesehen wurden die Einlieferungen ab dem Zugangsjahr 1967 nicht mehr in den Grundbestand 269 integriert, sondern wurden zu eigenen Zugangsbeständen formiert. Der Bestand 269 war durch eine über Jahrzehnte entstandene Zettelkartei erschlossen. Im Jahr 2019 wurde die Kartei durch Frau Sandra Schleinitz konvertiert. Die Redaktionsarbeiten lagen beim Unterzeichneten. Der Grundbestand 269 beinhaltet die älteste Überlieferungsschicht des Amtsgerichts Heidelberg. Legt man das Laufzeitende der jeweiligen Verfahren zu Grunde, so ist rund ein Sechstel der Überlieferung in der Zeit des Alten Reichs entstanden und etwa ein Drittel in der Zeit zwischen 1803 und 1857, also vor der Gründung des Amtsgerichts Heidelberg. Bei den Unterlagen aus kurpfälzischer Zeit handelt es sich hauptsächlich um Verlassenschaftsakten; nicht selten ging es dabei um führende Funktionsträger kurfürstlicher Verwaltungs-, Militär- und Kirchenbehörden. Unter den Akten ab 1857 befinden sich auch zweitinstanzliche Verfahren der streitigen Zivilgerichtsbarkeit, die vor dem Kreis- und Hofgericht bzw. Landgericht Mannheim geführt wurden - eine zweite Justizinstanz gibt es in Heidelberg erst ab 1899 -, aber den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Heidelberg betreffen und von diesem ins Generallandesarchiv Karlsruhe eingeliefert wurden, also vom Landgericht Mannheim an das Amtsgericht Heidelberg abgegeben worden sein müssen. Wie bei der Konversion der Karteifindmittel der übrigen Gerichte wurde auch im vorliegenden Fall auf eine Herauslösung und Umsignierung nicht-fortgeführter Vorakten verzichtet, weil das nicht nur zur Formierung von kleinen Überlieferungssplittern geführt und die Wiederauffindbarkeit jahrzehntelang eingeführt gewesener Aktensignaturen erschwert hätte, sondern auch zusammengehörige Überlieferungsteile zerrissen hätte. Stattdessen wird durch die Binnengliederung des Findmittels auf die Vorgängerprovenienzen hingewiesen. Karlsruhe, im September 2021 Dr. Martin Stingl

Literaturhinweis: Dücker, Hans-Gerd von: Über 100 Jahre Landgericht Heidelberg. In: Werner Münchbach (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht - Oberlandesgericht Karlsruhe. Heidelberg 2003, S. 345-362. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952. Karlsruhe 2001, Bd. II, S. 890-898.

Reference number of holding
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 269
Extent
3781 Akten (Nr. 1-3760)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800) >> Justiz >> Amtsgerichte, Notariate (mit Amtsrevisoraten) >> Heidelberg

Date of creation of holding
1658-1972

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Last update
03.04.2025, 11:03 AM CEST

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1658-1972

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