Archivale
Verschreibung (= urkundliche Verpflichtung)
Regest: Onophrius Lieber bekennt, dass er dem Laster der Trunkenheit bisher leider vielfältig unterworfen gewesen ist, in seiner Haushaltung mit Schmähen und Schlagen viel Unrat angerichtet und seiner Hausfrau genug Ursach gegeben hat, ihn vor dem Rat zu verklagen. Um nicht jedermann zu Spott zu werden, bat er den Zunftmeister Matheus Decker und Paule Engel, beide seine Vetter und Schwäger, sie zu befrieden. Er verspricht, sich künftig aller bösen Sachen zu enthalten, es sei Pressen, Saufen, Schmähen, Schlagen, Stossen und alles, was gegen Gottes Befehl sein möchte. Würde er sich künftig solcher Handlungen nicht enthalten, dann soll keine Fürbitte mehr ihm helfen, sondern sie soll ihn verklagen und den allerrauhesten Weg mit ihm fahren. Er verspricht, der Mutter aller Laster, der Trunkenheit, zu widerstehen, und hat seine genannten Schwäger zu Zeugen erbeten.
- Reference number
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7463
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift und Petschaftabdruck des Onophrius Lieber
Genetisches Stadium: Or.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
- Holding
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Date of creation
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1560 September 16, 16. Herbstmonats
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1560 September 16, 16. Herbstmonats