Archivale

Verschreibung (= Schriftliche Verpflichtung)

Regest: Nach einer Einleitung über die Stiftung des Ehestands durch Gott bekennt Onophrius Lieber, dass das schändliche Laster der Trunksucht allgemein überhand genommen hat und auch ihm daraus grosse Unordnung begegnet ist. Er verspricht, sich künftig nie mehr mit Völlerei zu überladen und seine eheliche Hausfrau zu halten, wie einem Ehemann gebührt, ohne Beleidigung, Auszug blosser Wehr (= Zücken entblösster Waffe), Schmähen, Reizen, Schlagen, Stossen usw., sondern wenn nötig etwas tugendlich mit Worten zu untersagen und sie wie seinen eigenen Leib zu halten. Dagegen soll sie sich gegen ihn auch wie eine ehrliche Hausfrau halten, wie sie bisher getan hat.
Würde aber er einen der oben berührten Punkte übertreten, so soll seine Hausfrau völlige Gewalt haben, diese seine ihr gegebene Verschreibung seinen Freunden (= Verwandten) zu schicken oder dem Rat zu übergeben. Wenn er aber der Verschreibung gemäss sich verhält, soll sie in ihren Händen ohne weiteres Ausbreiten still gehalten werden. Diese seine Verschreibung ist geschehen aus seinem eigenen freien Willen ohne jemands Ansuchen oder Hinterlisten ...

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7462
Extent
2 1/2 S.
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift und Petschaft-Abdruck des Onophrius Lieber

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
1559 November 9, 9. Wintermonats

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1559 November 9, 9. Wintermonats

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