Archivale
Verschreibung (= Schriftliche Verpflichtung)
Regest: Nach einer Einleitung über die Stiftung des Ehestands durch Gott bekennt Onophrius Lieber, dass das schändliche Laster der Trunksucht allgemein überhand genommen hat und auch ihm daraus grosse Unordnung begegnet ist. Er verspricht, sich künftig nie mehr mit Völlerei zu überladen und seine eheliche Hausfrau zu halten, wie einem Ehemann gebührt, ohne Beleidigung, Auszug blosser Wehr (= Zücken entblösster Waffe), Schmähen, Reizen, Schlagen, Stossen usw., sondern wenn nötig etwas tugendlich mit Worten zu untersagen und sie wie seinen eigenen Leib zu halten. Dagegen soll sie sich gegen ihn auch wie eine ehrliche Hausfrau halten, wie sie bisher getan hat.
Würde aber er einen der oben berührten Punkte übertreten, so soll seine Hausfrau völlige Gewalt haben, diese seine ihr gegebene Verschreibung seinen Freunden (= Verwandten) zu schicken oder dem Rat zu übergeben. Wenn er aber der Verschreibung gemäss sich verhält, soll sie in ihren Händen ohne weiteres Ausbreiten still gehalten werden. Diese seine Verschreibung ist geschehen aus seinem eigenen freien Willen ohne jemands Ansuchen oder Hinterlisten ...
- Reference number
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7462
- Extent
-
2 1/2 S.
- Formal description
-
Beschreibstoff: Pap.
- Further information
-
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Unterschrift und Petschaft-Abdruck des Onophrius Lieber
Genetisches Stadium: Or.
- Context
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
- Holding
-
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Date of creation
-
1559 November 9, 9. Wintermonats
- Other object pages
- Last update
-
20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1559 November 9, 9. Wintermonats