Akte

Appellationis Auseinandersetzung um Schweinemast im Demminer Stadtwald

Kläger: (2) Adolf von Baerenfels auf Rustow, Assessor am Greifswalder Hofgericht (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Adolf von Baerenfels (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 23.10.1775: Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (P), seit 08.07.1776 Dr. Johann David Lembke (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 29.06., 31.08. und 12.10. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 30.06., 01.09. und 13.10. legt der Kl. am 22.11. seinen Schriftsatz vor. Er stellt dar, daß Rustow einst ein Demminer Stadtgut gewesen ist, 1652 aber an den Oberkriegskommissar Palmhielm verkauft wurde. Papiere dazu existieren nicht mehr, er hat aber gelesen, das an dem Gut das Recht hängt, 30 Schweine im Demminer Stadtwald mästen zu lassen und fordert die Vorlage des Kaufvertrages über das Gut vom Demminer Rat, um dies belegen zu können. Bekl. verweigern dies, das Hofgericht spricht sie von dieser Forderung frei, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert und bittet, die Bekl. entsprechend dazu aufzufordern. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 01.09.1774 zur Einsendung der Akten auf, am 17.10.1774 und 23.01.1775 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die er am 21.10.1774 und 27.01.1775 erhält. Am 01.05. bitten die Parteien um Eröffnung der am 25.04. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 05.05. auf den 10.05. ansetzt. Am 10.07. und 23.10.1775, am 22.01., 22.04., 08.07. und 21.10.1776 sowie am 20.01.1777 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.10.1777 bestätigt das Tribunal das Hofgerichtsurteil, verurteilt den Kl. aber "ob abusum benegficii und wegen seiner judicatorischen Aufzüge" zu 25 Rtlr Strafe. Am 01.12.1777 erklärt der Kl., gegen das Urteil restitutio in integrum einlegen zu wollen, erbittet aber zunächst und am 27.01.1778 Fristverlängerung, die er am 02.12.1777 und 28.01.1778 erhält. Am 10.03. bittet er erneut, ihm sein Recht, 30 Schweine frei im Demminer Stadtwald zu mästen, zu bestätigen und die Bekl. zur Vorlage aller diesbezüglichen Dokumente aus ihrem Archiv aufzufordern, da sein Wohnhaus mit allen Papieren während des Prozesses abgebrannt ist. Am 04.05. und 06.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1778 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verurteilt den Kl. zu weiteren 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauch des Rechtsmittels sowie zur Bezahlung der Prozeßkosten. Am 08.12.1778 werden die Akten an das Hofgericht zurückgeschickt.

Instanzenzug: 1. Hofgericht 1773 2. Tribunal 1773-1777 3. Tribunal 1777-

Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Friedrich Zechin aufgenommene Appellation vom 10.04.1773; Hofgerichtsurteil vom 02.04.1773; Punctation über das Gut Rustow vom 20.03.1652; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 24.09.1774 sowie für Dr. Nürenberg vom 04.12.1777 und der Bekl. für Dr. Quistorp vom 31.10.1774 sowie für Dr. Lembke vom 18.07.1776; Quittung des Protonotars am Hofgericht A. von Gröning vom 14.01.1775; Quittung des Wismarer Postamtes vom 15.12.1778 (Druck)

Reference number
(1) 0093
Former reference number
Rep. 29, Nr. 303

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
(1652-1773) 29.06.1773-19.10.1778 (1778)

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29.10.2025, 11:27 AM CET

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  • Akten

Time of origin

  • (1652-1773) 29.06.1773-19.10.1778 (1778)

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