Urkunde

Kaiser Leopold [I.] von Habsburg bekundet, dass Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reic...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

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Reference number
2070
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Metallschnur angehängtes Majestätssiegel
Notes
Vgl. hierzu auch Nr. 1957.

Kurzregest unter der Plica.

Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in unser statt Wien dem fünfften tag monaths Septembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburth im siebenzehen hundert und anderten unserer reichen des römischen im fünff- des hungarischen im acht- und des böheimbischen im sechs und viertzigsten jahre

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Leopold [I.] von Habsburg bekundet, dass Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Leopold Adalberts Vorgänger, Placidus [von Droste], 1678 August 22 (... den zweyundzwantzigsten Augusti anno sechzehen hundert acht und siebentzig) [vgl. Nr. 1957] bestätigt hat. Leopold bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adalbert gelobt durch seine Bevollmächtigten, Freiherr Johann Rudolf von Ow zu Ahl und Wachendorf und den kaiserlichen Hofagenten Adam Ignatius von Heunisch, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Johannes Eisenmann registrator [vermutlich, kaum lesbar]

Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Leopold [unter der Plica] / vidit [?] Da [?] Kaunitz [unter der Plica] / ad mandatum sacrae caesarae / majestatis proprium / C. F. Consbruch)

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1702 September 5

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Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1702 September 5

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