Urkunde
Kaiser Joseph [I. von Habsburg] bekundet, dass Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich...
- Archivaliensignatur
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2084
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, mit Metall- und Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel
- Bemerkungen
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Vgl. Nr. 2070 und Nr. 2119.
Kurzregest unter der Plica.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unszer statt Wienn den zwey und zwantzigsten monaths tag Junii nach Christi unser lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen gebuhrt im siebenzehenhundert und sechsten unszerer reiche desz römischen im siebenzehenden des hungarischen im neunzehenden und desz böheimbischen im anderten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Joseph [I. von Habsburg] bekundet, dass Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie sie Josephs verstorbener Vater Leopold [I.] Adalbert 1702 September 5 (... den fünfften Septembris anno siebenzehenhundert und zwey) bestätigt hat. Joseph bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adalbert gelobt durch seine Bevollmächtigten Freiherr Johann Rudolf von Ow und den kaiserlichen Hofagenten Adam Ignatius von Heunisch unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Johann Friedrich Wening Registrator
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Joseph [unter der Plica] / vidit[?] Friedrich Karl von Schönborn [unter der Plica] / ad mandatum sacrae caesarae / majestatis proprium / C. F. Consbruch)
- Kontext
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1701-1710
- Bestand
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
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1706 Juni 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1706 Juni 22