Monografie
DIeser neuen falsch-nachgeprägten Gräfflichen Montfortischen Thaler, mit der Jahrzahl 1695. wie obiger Abdruck zeuget, gehen auff die rauhe Mark Cölnisch 8 1, 2 Stuck ... daran ist die feine Marck dem Reichsthaler nach zu zwey Gulden gerechnet hinaus vermüntzt ...
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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1 Bl.
- Anmerkungen
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Verf.: Sembler, Christoff Wilhelm. Titel ist Anfang des Textes.
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Überlieferungszusammenhang
Münzverruf; Wechselkurs
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-97
Thema
Münzordnungen und Münzverrufe; Münze; Münzwesen; Münzprägung; Schlechte Münze; Umtausch; Kurs; Umtauschkurs; Währung; Geld; Geldwert; Taler; Mark; Kölner Mark; Reichstaler; Gulden; Umrechnungskurs; Halber Taler; Münzfuss; Inflation; Edelmetallgehalt; Verlust; Münzwardein; Münzaufseher; Münzvisitationsamt; Nürnberg; Münzvisitationsamt ; Einblattdruck
Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[Nürnberg] : [ca. 1695]
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099393-5
- Letzte Aktualisierung
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20.04.2023, 15:01 MESZ
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DEmnach Einem Hoch Edlen Rath dieser Stadt und Gebieths, gebührlich hinterbracht worden, was gestalten der Auffschrifft nach, zu Straßburg halbe Thaler, wie unten der Figürliche Abtruck zeiget, ausgepräget und verschoben worden, welche gar ringhältig sich befinden, daß ... der Verlust daran sich auff 29. fl. pro Cento erstrecket ... : Decretum in Senatu, den 29. Decemb. 1705

Demnach abermalen ganz falsche und nichts wurdige Zweyer von unbekannten Gepräg, wie die hierunten befindliche abdrücke zeigen, zum Vorschein kommen ... Als werden selbige von Obrigkeits wegen, hiedruch gänzlich verobotten, und jedermann nachdrücklich gewarnet, sich vor deren Einnahm und Ausgab zu hüten ... : Decretum in Senatu, den 24. Nov. An. 1738

Ob schon in denen - sowohl von Einem Hochlöbl. Fränkischen Craiß, als von Seitten des hiesigen Standes, publicirten Münz-Patenten und Mandaten, die französischen alten Thaler, ganze und halbe Guldiner ... wegen allzustarker Abnuzung ... gänzlich ausser Cours gesezet- und verbotten worden: so ergiebet sich doch aus geschehenen sichern Anzeigen, daß diese Sorten in hiesiger Stadt ... sich wieder ... einzuschleichen beginnen ... : Decretum in Senatu den 31. October 1777

NAchdeme die im Münz-Wesen correspondirende drey Hochlöbl. Reichs-Craiße-Francken, Bayern und Schwaben, bey dem jängst alhier zu Nürnberg vorgewesenen Münz-Probations-Convent, sich eines gemeinsamen Müntz-Abschieds verglichen, ... in dem hierbey ersichtlichen Müntz-Recess und dazu gehörigen Schematibus befindliche Müntz-Sorten, gänzlich verruffen, andere hingegen auf ihren wahren innerlichen Werth herunter gesezt und abgewürdiget, denen übrigen ... approbirten Sorten aber, den fernern Gang und Lauff ... noch weiter gestattet haben: Als wird von Eines ... Raths wegen mehr- besagter Müntz-Recess, hiemit zu dem Ende offentlich bekandt gemachet und publicirt ... : Decretum in Senatu, den 27. April 1725

Nachdeme Einem Hochlöblichen Rath, dieser des Heil. Römischen Reichs- Stadt Nürnberg die zuverläßigsten Anzeigen beschehen, daß bei denen offenen Gewerben, besonders aber Beken, Wirthen und Mezgern, die unconventionsmässige Kruzer und Groschen ... wiederum einzuschleichen beginnen ... als hat man von Obrigkeitlichen Amts wegen ... somit jedermänniglich ... die Annahm und Verausgabung ... verbiethen wollen ... : Decretum in Senatu, den 13. Aug. 1770
