Abschnitt
Caput I. Von denen Personen / so dem Wechsel-Recht unterworffen / und dahero gültige Wechsel ausstellen können ...
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Marggraf zu Brandenburg, in Preussen, zu Schlesien, Magdeburg, Cleve, Jülich, Berg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg und zu Crossen Herzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin, Ratzeburg ... Vor Uns, Unsere Erben und Nachkommen thun kund: Demnach Wir zu mehrerer Aufnahm und Beförderung der Handlung in Unserer Stadt Erlang die abgefaßt- und an Uns unterthänigst eingeschickte Wechsel-Ordnung nochmahlen durchgehen und revidiren lassen ... sothane ... den ... ertheilten Declarationen und Privilegiis zugesicherte Wechsel-Ordnung ... zu bestättigen ... : [Bayreuth den 18. Febr. 1753.]
- Published
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1753 -
- Last update
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26.05.2025, 3:49 PM CEST
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Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Abschnitt
Time of origin
- 1753 -