Urkunden
Jorg, Sohn des Bernhard Pfyl zu Affalterbach [Kr. Backnang], wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2924
- Further information
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Siegler: der ehrsame Adam von Kirchberg, B. zu Marbach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.2 Marbach, Amt >> 5.2.2 Affalterbach
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Pfyl, Bernhard
Pfyl, Jorg
- Indexentry place
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Affalterbach LB
- Date of creation
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1525 September 11 (Mo nach U.L Fr. Geburt)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1525 September 11 (Mo nach U.L Fr. Geburt)
Other Objects (12)

Wendel Lutz zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 1 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Jamuarius Hagen zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 4 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Hans Lutz zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Benedikt Scheff zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 2 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Konrad Obenuß zu Benningen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Barthle Scheff zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 2 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Wendel Thomas zu Benningen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 2 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Lux Hagen zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 7 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Hans Mansperger zu Benningen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Jung Hans Stennglin zu Benningen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 3 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.

Hans Ban zu Erdmannshausen, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr zum Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 2 fl und die Zusage, Wehr und Harnisch abzulegen, begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen und offene Zechen zu meiden.
