Akte

Querulationis Auseinandersetzung um das Branntweinbrennen

Kläger: (2) Kammerherr Johann Carl von Langen, Arrhendator des Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Moritz Ulrich Graf zu Putbus als Administrator der Jura ducalia in der Herrschaft Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A)

Fallbeschreibung: Kl. wendet sich gegen das vom Bekl. ausgesprochene Verbot des Branntweinbrennens, da ihm dieses Recht in seinem Arrhendevertrag ausdrücklich zugesichert worden ist. Er brennt seinen Branntwein aus Roggenmalz, hat einen entsprechenden Vorrat in Mecklenburg gekauft und angelegt, Leute angestellt und hält Vieh, an das er die Reste verfüttert. All dies müßte er abschaffen, bliebe das Verbot in Kraft. Er bittet daher, ihn bei seinen Rechten zu schützen. Tribunal fordert ihn am 29.01.1757 zur Eidesleistung auf und fordert Bekl. auf, Kl. das aus Mecklenburg geholte Malz zu Branntwein verarbeiten zu lassen oder die Akten der Vorinstanz einzsuenden.

Instanzenzug: 1. Verwaltung der Jura Ducalia in der Herrschaft Wismar 1756-1757 2. Tribunal 1757

Prozessbeilagen: (7) Schreiben und Erlasse des Grafen zu Putbus an Kl. vom 30.11.1756, 05., 15. und 19.01.1757; Antwortschreiben Langes vom 10.01.1757; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellationen vom 18. und 20.01.1757

Archivaliensignatur
(1) 1993
Alt-/Vorsignatur
Wismar L 108 ( W L 3 n. 108)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1756-1757) 21.01.1757-29.01.1757

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1756-1757) 21.01.1757-29.01.1757

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