Vertrag
Designatio Restituendorum in tribus Terminis, vermög des praeliminar: vnd Haubt-Recess, mit lit. A. bezeichnet
- Alternative title
-
Designatio Oder Specificatio Restituendorum in tribus mensibus
Designatio Restituendorum in tribus Terminis, vermög des praeliminar: und Haubt-Recess, mit lit. A. bezeichnet
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Ded. 22#Beibd.1
- VD17
-
VD17 14:017912M
- Dimensions
-
4°
- Extent
-
22 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
1 Ill. (Holzschn.)
Nicht identisch mit VD17 12:195422L (abweichender Umfang)
Enth. außerdem: Designatio Oder Specificatio Restituendorum in tribus mensibus
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt zu Mäyntz, bey Nicolao Heyll. In Verlegung Philipps Jacob Fischers zu Franckfurt
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfurt
- (who)
-
Fischer
- (when)
-
1650
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Mäyntz
- (who)
-
Heyll
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10349496-2
- Last update
-
27.11.2025, 8:32 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Vertrag
Associated
- Fischer
- Heyll
Time of origin
- 1650
Other Objects (12)
Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
Fridens-Executions Haupt Recess. Wie derselbe in Nahmen Käyserlichen, Vnd Zu Schweden Königl. Mayst. Mayst. Durch dero darzu gevollmächtigte höchst commandirende Generaliteten vnd Plenipotentiarien, mit zuthun vnd in beysein der samptlichen Chur-Fürsten vnd Ständ anwesenden Herrn Gesandten, Räth vnd Bottschafften in deß Heil. Röm. Reichs Statt Nürnberg abgehandlet, verglichen vnd den 26. Monatstag Iunij Styli novi Anno 1650. allerseits vnterschrieben, besigelt, ratificirt, vnd endlich commutirt worden
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.
Friedens-Schluß, So von der Römischen Käyserlichen, Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. Mayst. Als auch Deß Heyl. Römischen Reichs Extraordinari-Deputirten, vnd anderer Chur: Fürsten vnd Ständ Gevollmächtigten vnd Hochansehenlichen Herren Abgesandten zu Münster in Westphalen, am 24/14. Octobris Jm Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget, auch den 25/15. eiusdem solenniter publicirt worden, &c.