Sachakte

Die mit den Herren von Spiegel wegen ihrer zur Gefangenwachthaltung aufgeforderten Untersassen gehabte Differenzen betreffend ( siehe auch Paket C, Nummern 70 und 71)

Enthaeltvermerke: enth.. 1) Schreiben des herrn Hofmarschalls v.Spiegel zu Schweckhausen an den Rentmeister zum Dringenberg wegen seiner Untersassen zu Willegassen angekündigter Wachtehaltung, welches als ein getanes Werk zum neuen Beschwer seinen Untersassen nicht aufbürden lassen will, 15.Juni 1735; 2) Schreiben Herrn v.Spiegel an Herrn Landdrosten von Bucholtz worin er denselben ersucht, diese Wachthaltung an die fürstlichen Untertanen zu repartieren und die Kavalier Dörfer damit zu verschonen, 15.Juni 1735; 3) Schreiben Herrn Landdrosten an den Rentmeister worin er ihm ratet, daß, weilen bei nächstem Landtag die Kalvaliere dieser Wachthaltung große motus machen dürfen, unstreitige fürstliche Gemeinheiten und Untertanen, die jenige wenige Zeit durch bis die Gefängnisse in fertigem Stande sein, zu den Bewachungen auffordern, hingegen die Kavalier Dörfer verschonen möge, 16.Juni 1735; 4) copia der vom Herrn von Spiegel beim hochfürtslichen Geheimen Rat dieserhalb übergeben Beschwerde una cum rescripto de super referendi inzwischen aber bis auf weitere Verordnung mit Distraktion des dem Dorf Willegassen pfändlich aufgezogenen Viehes zu zücken und unterdessen auf dessen Pflegung achthalten zu lassen, 20.Juni 1735; 5) copia des vom Rentmeister hierauf abgestatteten Berichts worin er meldet, daß alle Städte und Dörfer die Wachthaltung verrichtet, also die Kavalier Dörfer sich davon nicht aussagen könnten; 6) höchst gemüßigte verlesende Vorstellung und Bitte pro dcernendo mandato relaxantorio mit Beilagen sub N 1.2 und 3 an seiten Raban Henrich Spiegel von Peckelsheim auf Schweckhausen contra Herrn Rentmeister Brandt zum Dringenberg in puncto seinen Hintersassen zu Willegassen zugemuteter Wacht bei den Gefangenen und desfalls via facti vorgenommener Exekution cum inscripto decreto consilii intimi worin dem Landmarschall v.Spiegel augegeben, die angegebene possessionem exemptionis von den Wachtdiensten una cum titulo zu vordrist zu dozieren, inzwischen die Wachthaltung durch seine Untersassen gleich anderen verrichten zu lassen, 23.Juni 1735; 7) mandatum worin der Dorfschaft Schweckhausen anbefohlen wird, Schützen zu Bewachung der Gefangenen zu sistieren, 18.Juli 1735; 8) mandatum wider die Gemeinheiten Schweckhausen, Willegassen und Drankhausen in puncto sistierender Gefangenenwache, 15.Jan.1757 (Ein mehreres, sowohl wegen der Herren v.Spiegel als anderen Kavalieren, so wegen der Gefangenwacht halber sich opponiert, ist zu finden im vorhergehenden Paket) 9) decretum in Sachen Frau Landmarschallin von Spiegel zu Schweckhausen contra Oberamt Dringenberg pro Dringenberg gesprochen, 2.Juni 1759; 10) an hochfürstlichen Paderbornischen Geheimen Rat untertänige Anzeige und Bitte cum adjectis sub N.1,2 und 3 anwalts der sämtlichen Herren von Spiegel zu Desenberg contra Herrn Hofrat und Rentmeister Weber zum Dringenberg in puncto der von der Gemeinheit Rösebeck neuerlich abgeforderten Wachtdiensten cum inscripto mandato consiliiintimi de super referendi cum inhibitione, 25.Sept.1759

Alt-/Vorsignatur
Loculus III, Paket D Nr.1-10

Kontext
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
Bestand
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Laufzeit
1735-1759

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:18 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1735-1759

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